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Steuer-Dialektik: Ein Delphinarium im Zoo ist kein Zirkus

Konrad Lischka
Konrad Lischka
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Die Freuden des deutschen Mehrwersteuerrechts veranschaulicht das Deliphariumurteil des Bundesfinanzhofs von 1988 wunderbar (X R 20/82). Mit gefällt die Dialektik des “Delphinariums als Tiergarten”, das kein zoologischer Garten ist. Macht dann 19 Prozent Mehrwertsteuer.

1. Betreibt ein Unternehmer in eigener Regie auf dem Gelände eines von einem anderen Unternehmer geführten zoologischen Gartens in einem festen Gebäude ein sogenanntes Delphinarium, in dem sich nur dressierte Delphine und Seelöwen befinden, so sind die hieraus erzielten Umsätze nicht solche eines zoologischen Gartens oder eines Tierparks. Die Leistungen sind auch nicht als Zirkusvorführungen oder als solche aus der Tätigkeit eines Schaustellers zu beurteilen.

2. Bescheinigt die zuständige Landesbehörde einem privaten Unternehmer, daß ein von ihm betriebenes sogenanntes Delphinarium „als Tiergarten” die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllt wie die von Gebietskörperschaften geführten Tiergärten, so dürfen die Finanzbehörden gleichwohl die Steuerfreiheit der Umsätze mit der Begründung versagen, das Delphinarium sei weder ein zoologischer Garten noch ein Tierpark.

Wenn ich Bücher auf USB-Sticks im Speckmantel zum Außer-Haus-Verzehr verkaufen würde, was wäre der korrekte Mehrwertsteuersatz?

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Konrad Lischka

Projektmanagement, Kommunikations- und Politikberatung für gemeinnützige Organisationen und öffentliche Verwaltung. Privat: Bloggen über Software und Gesellschaft. Studien, Vorträge + Ehrenamt.
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