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ACTA-Abkommen: Die wichtigsten Fragen zum Copyright-Pakt (Spiegel Online, 1.2.2010)

Konrad Lischka
Konrad Lischka
6 minuten gelesen

ACTA-Abkommen

Die wichtigsten Fragen zum Copyright-Pakt

SInternetregulierung im Hinterzimmer: Seit Jahren verhandeln EU, USA, Japan und Kanada über ein Copyright-Abkommen. Worum es im Detail geht, bleibt geheim. Experten fürchten automatische Internetfilter, ein Defacto-Verbot von Privatkopien und Strafen fürs Knacken von Software-Sperren.

Spiegel Online, 1.2.2010

Diese Mitteilung des kanadischen Außenministeriums ist ein Witz: Ja, da haben Vertreter von 39 Staaten in Mexiko über die Zukunft des Internets verhandelt. Ja, man sei sich grundsätzlich einig, dass man sich bei diesen Hinterzimmer-Gesprächen um mehr Transparenz bemühen wolle.

Und, worum ging es nun konkret, bei der siebten Verhandlungsrunde binnen drei Jahren zum Copyright-Pakt gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen im Internet?

Um Providerhaftung? Internetsperren? Filtersysteme?

Dazu heißt es in der Abschlusserklärung zur am Freitag in Guadalajara beendeten Verhanldungsrunde lapidar: “Die Verhandlungen waren produktiv.” Und sie sollen Ende des Jahres abgeschlossen sein. So viel zum Thema Transparenz.

Mehr Ausrufezeichen!

Für den neuen Online-Auftritt hat sich die GEZ ein frisches Logo schnitzen lassen. Denn, so erklärt die GEZ-Bloggerin Vera Z.: “Alles ist im Wandel.” Dass die GEZ sich diesem Wandel nicht entzieht, zeigt das neue Logo. Sagt die GEZ. Es war hart, auf die ” uns so gewohnten, typischen Buchstaben” zu verzichten. Aber das neue Logo (es besteht aus denselben Buchstaben) ist einfach “runder, stimmiger, freundlicher” (schreibt die GEZ) und endet mit einem “entschlossenen Punkt”.

Wer hat das nur gestaltet: Dieser Klecks soll Entschlossenheit ausdrücken? Wohl kaum. Kleiner Tipp: Ein Ausrufezeichen wäre entschlossener als ein Punkt! Oder zwei!! Wenn es nicht zu viel kostet, vielleicht auch drei!!! Das Ausrufezeichen ist das Mittel der Wahl.

Die GEZ könnte die Entwicklungs- und Druckkosten auch sparen, indem sie auf die “so gewohnten, typischen Buchstaben” verzichtet und sich einfach !!! nennt.

Gerne auch in Grün.

Wegen solcher Geheimniskrämerei kritisieren Bürgerrechtler den Copyright-Pakt, der Ende des Jahres fertig verhandelt sein soll, als Gefahr für die Meinungsfreiheit. “Reporter ohne Grenzen” beklagt zum Beispiel, dass “die demokratische Debatte bei diesen Verhandlungen verhindert wurde”.

Netzrechtler: “Eigenartige Netzregulierung”

Ähnlich kritisch stufen auch Urheberrechts-Experten das Prozedere beim ACTA-Pakt ein. Der kanadische Rechtsprofessor Michael Geist zum Beispiel spricht von einer “beispiellosen Geheimniskrämerei”.

Thomas Hoeren, Richter und Jura-Professor für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht in Münster, bezeichnet die ACTA-Verhandlungen gegenüber SPIEGEL ONLINE als “eine der eigenartigsten Netzregulierungs-Geschichten, die ich erlebt habe”.

Hoeren: “Da kursieren viele Halbinformationen, vieles läuft im Geheimen. Aus den Papieren, die ich gelesen habe, zeichnet sich ab, dass über das Abkommen Internet-Provider in die Pflicht genommen werden sollen, bei Copyright-Verstößen aktiv zu werden und zum Beispiel Kunden den Netzzugang zu kappen.”

EU-Richtlinien, Web-Sperren und Provider-Haftung – SPIEGEL ONLINE beantwortet die wichtigsten Fragen zum ACTA-Pakt.

Betrifft das ACTA-Abkommen deutsche Internet-Nutzer?

Die einfache Antwort: Ja. Wie sehr, darüber streiten die Experten. Die offizielle Position der Bundesregierung steht in der Antwort auf eine Anfrage mehrerer Abgeordneter der Linken vom Dezember 2009 ( Drucksache 17/186): “Die Politik der Bundesregierung zielt darauf ab, dass die Fortentwicklung des Urheberrechts und anderer Schutzrechte in Deutschland nicht durch ACTA präjudiziert wird.”

Das liest sich zunächst so, als würde ACTA nichts ändern. Die Stellungnahme lässt aber auch einige andere Interpretationen zu, schließlich ist nur die Rede davon, worauf die Regierungspolitik “abzielt”. Außerdem schließt die Aussage ja nicht aus, dass parallel zu den ACTA-Verhandlungen Gesetze in Deutschland geändert werden.

Unabhängig davon, was die Bundesregierung nun im Detail plant: Wenn die EU-Kommission das als multilaterales Handelsabkommen angelegte ACTA-Abkommen irgendwann unterzeichnet, wird das EU-Parlament mitreden. Es wird dann gegebenenfalls eine EU-Richtlinie herauskommen, die in deutsches Recht umgesetzt werden muss.

Bringt ACTA eine härtere Internet-Regulierung nach Deutschland?

Das ist durchaus möglich. Wie wahrscheinlich es ist, dass ein Handelsabkommen Providerhaftung und Websperren für Tauschbörsennutzer in Deutschland durchsetzt, lässt sich derzeit kaum abschätzen, da ja wenig über den Stand der ACTA-Verhandlungen nach außen dringt.

Netzrechtler Thomas Hoeren bewertet die Aussagen der EU-Kommission, man werde kein Abkommen unterzeichen, das über den derzeitigen Regulierungsstand in der EU hinausgeht, als eine sehr weit interpretierbare Hinhalteaussage: “Aber Providerhaftung und Netz-Aussperrungen sind in Frankreich und Großbritannien ja durchaus in der Gesetzgebung, das kann man durchaus als Stand innerhalb der EU interpretieren.”

Dass Internet-Regulierung ein Thema bei den ACTA-Verhandlungen ist, räumt die EU-Kommission ein. Im Webangebot der Kommission heißt es zu den von ACTA berührten Rechtsgebieten: “Es ist entscheidend, starke und moderne rechtliche Rahmenbedingungen zu haben, damit Vollzugsbehörden, die Justiz und Bürger die aktuellsten Werkzeuge haben, um Fälscher und Piraten vor Gericht zu stellen.” Als mögliche Regulierungsfelder zählt die Kommission auf:

  • Grenzkontrollen
  • Zivilrecht
  • Strafrecht
  • CD- und DVD-Piraterie
  • Internet-Vertrieb und Informationstechnologie

Die Bereitschaft, hier stärker zu regulieren als bislang, ist bei der EU-Kommission zu beobachten. So sagte zum Beispiel der künftige EU-Kommissar für den Binnenmarkt Michel Barnier bei der Anhörung im EU-Parlament laut Beobachtern: “Es gibt natürlich ein Recht auf Informationsfreiheit. Aber es gibt auch ein Recht der Schöpfungsfreiheit. Es ist nötig, diese beiden Rechte auszubalancieren – die Informationsfreiheit und das Recht der Künstler, Geld zu verdienen.”

Um welche Internet-Kontrollen geht es genau?

Das ist schwer zu sagen, weil solche Details der ACTA-Verhandlungen nicht öffentlich sind. Der kanadische Rechtsprofessor Michael Geist hat in einer aktuellen Analyse aus offiziellen und nicht-öffentlichen Positionspapieren einen ACTA-Katalog mit den zur Debatte stehenden Eingriffen herausgearbeitet. Er fasst die wichtigsten Punkte so zusammen:

  • Haftung von Dritten für Internet-Inhalte: Ziel ist laut Geist eine Harmonisierung der internationalen Haftungsregeln bei Copyright-Verstößen. Wer zu Copyright-Verletzungen anstiftet, soll für Verstöße Dritter auf der eigenen Plattform haftbar gemacht werden können.
  • Provider-Haftung: Laut Geist könnte ACTA Provider von der Haftung für Copyright-Verstöße ihrer Kunden unter strikten Auflagen freistellen. So sollen die Zugangsanbieter ein standardisiertes Notice-and-Takedown-System zum Löschen von Inhalten innerhalb gesetzter Fristen und ein Three-Strikes-Modell (Warnung-Mahnung-Sperrung) zum Aussperren von Raubkopie-Saugern umsetzen, um in den Genuss der Haftungsbefreiung zu kommen.
  • Strafen für Kopierschutz-Austrickser: Egal, ob man nun Raubkopien ziehen oder eine legal erworbene DVD mit einem Linux-Notebook sehen will – wer Kopierschutzsperren umgeht, soll bestraft werden. So sieht es laut Rechtsprofessor Geist ein US-Positionspapier im Rahmen der ACTA-Verhandlungen vor.

Viele dieser Punkte stehen in Positionspapieren einzelner Verhandlungspartner – dass derart harsche Regulierungsdetails im endgültigen ACTA-Abkommen stehen, ist nicht ausgemacht. Allerdings dürften darauf einige Lobbyisten drängen.

Netzrechtler Thomas Hoeren kritisiert diese Art der Regulierung gegenüber SPIEGEL ONLINE scharf: “Ich sehe das ACTA-Abkommen als eine perfide Strategie der Musik- und Filmindustrie: Weil es zum Beispiel im EU-Parlament Widerstand gegen die Three-Strikes-Regel und Providerhaftung gab, werden diese Punkte nun über ein völkerrechtliches Abkommen eingebracht.”

Hoeren befürchtet, dass dieses Hintertür-Szenario eintrifft: “Hat die EU-Kommission erst mal so ein Abkommen unterzeichnet, ist ein Druckmittel da, um die entsprechende EU-Richtlinie und die umsetzenden nationale Gesetzesänderungen durchzubringen. Man hat ein Abkommen unterzeichnet, da können die Abgeordneten sich doch nicht einfach darüber hinwegsetzen und die Umsetzung blockieren.”

Sind die Verhandlungen geheim?

Dass verhandelt wird, teilen die beteiligten Parteien gerne mit. Was verhandelt wird, nicht. Die Bundesregierung verweist auf die Webseite der Europäische Kommission, die über den Fortgang der Verhandlungen informiert.

Auf dieser Webseite steht dann allerdings auch: “Es gibt keinen ACTA-Text, weil die Verhandlungen andauern. Der Prozess ist in einem frühen Stadium, und die meisten alarmistischen Ideen, die im Web oder der Presse zirkulieren, sind Spekulationen, die die wahre Natur der ACTA-Verhandlungen nicht widerspiegeln.”

Und was ist nun die wahre Natur dieser Verhandlungen? Auf die Abgeordneten-Anfrage, ob Berichte zutreffend sind, wonach die USA auf eine Haftungsausweitung von Internetserviceprovidern, etwa durch Anwendung einer so genannten Three-Strikes-Regelung, drängen, antwortete die Bundesregierung im Dezember so: “Die Bundesregierung wird während der noch andauernden Verhandlungen Medienberichte zu ACTA nicht kommentieren.”

Was bemängeln Kritiker an den ACTA-Verhandlungen?

Reporter ohne Grenzen hat mit vielen anderen Bürgerrechts- und Verbraucherschutzorganisationen einen offenen Brief an das Europäische Parlament unterzeichnet. Darin verlangen die Organisationen vom Parlament, die EU-Gesandten bei den ACTA-Verhandlungen zur Offenlegung des Gesprächsstandes zu verpflichten.

Die Unterzeichner (darunter Consumers International, EDRi, die Free Software und die Electronic Frontier Foundation) kritisieren, dass ein Abkommensentwurf seit 18 Monaten geheim gehalten wird und nur Details an die Öffentlichkeit gedrungen seien. Es sei “beunruhigend”, dass EU-Parlamentarier keinen Einblick in die ACTA-Dokumente nehmen konnten, während US-Unternehmen nach Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung Zugang zu den Unterlagen hatten.

Die Maßnahmen, über die in Mexiko im Geheimen beraten wird, sind laut Bürgerrechtsorganisationen sehr repressiv. Reporter ohne Grenzen warnt vor “Gefahr für die freie Meinungsäußerung im Internet” durch das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA). Die Organisation beklagt in einer Stellungnahme, dass “die demokratische Debatte bei diesen Verhandlungen verhindert wurde, die einen großen Einfluss auf die grundlegenden Rechte wie das der freien Meinungsäußerung haben können.” Die Organisation mahnt: “Transparenz ist bei solchen Angelegenheiten unverzichtbar.”

Wenn bei den ACTA-Verhandlungen eine strengere Internet-Regulierung völkerrechtlich bindend beschlossen wird, kommen auf deutsche Provider, Gerichte und Internetkunden ganz neue Probleme zu, fürchtet Netzexperte Thomas Hoeren: “Wenn das kommt, haben wir eine Reihe von Problemen: Wenn Provider ihre Kunden überwachen und bei Copyright-Verstößen aussperren sollen, greift das natürlich massiv in den Datenschutz ein.”

Hoeren sieht auch ganz praktische Probleme: “Was tut zum Beispiel ein Provider, wenn aus einem IP-Bereich Illegales gesaugt wird, zu dem Hunderte Rechner gehören, bei einem Unternehmen oder einer Universität etwas? Gehen die Institutionen dann komplett offline?”


Konrad Lischka

Projektmanagement, Kommunikations- und Politikberatung für gemeinnützige Organisationen und öffentliche Verwaltung. Privat: Bloggen über Software und Gesellschaft. Studien, Vorträge + Ehrenamt.
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