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Adsense-Werbung: C&A mahnt wegen Google-Anzeige ab (Spiegel Online, 9.2.2009)

Konrad Lischka
Konrad Lischka
3 minuten gelesen

Adsense-Werbung

C&A mahnt wegen Google-Anzeige ab

Kleine Webseiten leben von automatisch platzierten Google-Anzeigen. Das System ist kinderleicht zu bedienen. Wenn C&A mit einer Abmahnung durchkommt, wird das zum Risiko für Hunderttausende Seitenbetreiber – der Textilkonzern will einer Webseite Anzeigen in einem Artikel über C&A verbieten.

Spiegel Online, 9.2.2009

Gerade mal 438 Zeichen kurz war die Meldung, mit der im vorigen Oktober die Nachrichtenseite “die-topnews” ihre Leser informierte, dass C&A ein Kinder-Casting veranstaltet. Die bislang wenig auffällige “tagesaktuelle Online-Zeitung” garnierte diese Mitteilung automatisch mit diversen Textanzeigen von 929 Zeichen Umfang. Solche automatisch passend zum Textinhalt von Anbietern wie Google und Vibrantmedia eingeblendeten Anzeigen sind gerade für kleine kostenfreie Webangebote die wichtigste, meist auch die einzige Einnahmequelle – keine Akquise, wenig Aufwand. Zumindest war das bislang so. Nun hat C&A die selbsternannte Nachrichtenseite abgemahnt.


Der Klamottenriese verlangt von dem Nachrichtenschnipsel-Portal unter anderem, es zu unterlassen, “Berichte über ein von C&A ausgeschriebenes Casting von Models zu verbreiten”, wenn bestimmte Wörter in dem Bericht als Werbelinks auf Seiten von Modelagenturen verweisen und Textpassagen mit solchen Links in den Bericht einzufügen, wenn “der Werbecharakter” nicht “eindeutig gekennzeichnet ist”.

In dem SPIEGEL ONLINE vorliegenden Anwaltsschreiben beziffert die für C&A tätige Kanzlei den Streitwert auf 100.000 Euro und verlangt entsprechend eine Erstattung der Anwaltskosten von 2.051 Euro.

Die Ursache ist banal, die grundlegende Frage dürfte aber ein paar Hunderttausend Betreiber kleiner Webangebote nervös machen: Kann man für automatisch zugeordnete Anzeigen tatsächlich haftbar gemacht werden?

Grundsätzlich ja, erläutert Thomas Hoeren, Jura-Professor für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht in Münster: “Einige deutsche Gerichte sehen es durchaus so, dass ein Inhalteanbieter als Mitstörer für die auf seinen Seiten automatisch Inhalten zugeordneten Anzeigen haftbar ist.” Allerdings hänge das vom Richter und vom Einzelfall ab.

Hoeren sieht insgesamt “wenig Gefahr für Seitenbetreiber, für Google-Anzeigen haften zu müssen. Aber in Einzelfällen können Richter natürlich anders entscheiden.” Es komme darauf an, ob “Werbung und redaktionelle Inhalte ausreichend getrennt sind”. Beziehungsweise, ob ein Richter die Trennung für ausreichend ansieht.

C&A hält die Trennung von redaktionellen und Werbe-Inhalte bei die-topnews für nicht ausreichend. Deshalb habe man ja überhaupt abgemahnt, erklärt C&A-Sprecher Knut Brüggemann: “Nach kurzer Zeit meldeten sich bei uns einige sehr verärgerte Eltern, die im Glauben, Ihre Kinder für den C&A Kids Casting Wettbewerb anzumelden, an Modelagenturen geraten waren, die kostenpflichtige Shootings durchführten und den Eltern in Rechnung stellten.”

An diese Agenturen seien die Eltern über Werbe-Links auf “die-topnews” geraten und hätten sich dann bei C&A beschwert. Firmensprecher Brüggemann: “Wir hatten den Eindruck, dass die Irreführung der betroffenen Eltern auf die Meldung von Top News vom 1.10. 2008 und der ihr beigefügten Linkwerbung zurückzuführen ist. Deshalb haben wir Top News abgemahnt.”

Die von C&A beauftragten Anwälte argumentieren mit dem Wettbewerbsrecht. Die Werbung auf der Seite interpretieren sie als “geschäftliche Handlung” zu Gunsten “fremder Unternehmen”, die unlauter und unzulässig sei, weil nicht erkennbar ist, dass dies auf eine Werbeseite führen.

Halbwegs erfahrene Webnutzer dürften beim Aufrufen der Seite allerdings kaum Probleme haben, die Google-Anzeigen als solche zu erkennen – sie sehen hier aus, wie Google-Anzeigen überall aussehen und sind mit dem Logo “Google-Anzeigen” gekennzeichnet.

Ob das ausreicht?

Google-Justiziar Arndt Haller sieht keine große Gefahr von deutschen Richtern: “Wenn sich AdSense-Kunden an unsere Vorgaben und Vertragsbedingungen halten, gibt es keinen Grund, warum deutsche Gerichte sie wegen unlauteren Wettbewerbs für die Gestaltung von Anzeigen haftbar machen sollten.” Man kennzeichne Werbung immer mit dem Begriff “Anzeigen”. Und: “Unsere AdSense-Partner verpflichten sich in dem Vertrag mit Google, diese Kennzeichnung und damit einhergehende Trennung zwischen Inhalten und Werbung kenntlich zu machen.”

Es gibt wenige vergleichbare Fälle, über die deutsche Gerichte entschieden haben. Eine Parallele könnte man zu Entscheidungen über die Zulässigkeit von automatisch generierten Textanzeigen in sogenannten Pseudo-Suchmaschinen 2005 ziehen. Diese Anbieter kauften einen Teil des Google-Indexes und gaben dann auf eigenen Seiten die Treffer zu bestimmten Suchworten mit Werbung aus. Da waren dann zum Beispiel neben den Suchergebnissen für eine bestimmte Versicherungsgesellschaft Anzeigen eines Konkurrenten zu sehen. Die Firma klagte.

Der Hamburger Anwalt Martin Bahr, Experte für das Recht der Neuen Medien, erinnert sich: “Da ist die Rechtslage bis heute etwas konfus: Das Landgericht Hamburg entschied damals, dass der Seitenbetreiber solche Anzeigen nicht einbinden darf. Das Landgericht Düsseldorf urteilte, dass solche Anzeigen zulässig sind, wenn der Seitenbetreiber ein Mindestmaß an redaktionellem Aufwand für seine Inhalte aufbringt.”

Bahrs Fazit: “Dei Rechtslage ist unklar, allerdings glaube ich kaum, dass Seiten mit eindeutig redaktionellen Inhalten sich Sorgen machen müssen.” Eine grundlegende Gefahr für automatische Anzeigensysteme wie Google Adsense sieht Bahr nicht. Aber: “Eine pauschale Entwarnung kann man auch nicht geben.”

Einige Fragen werden von Gericht zu Gericht und Einzelfall zu Einzelfall immer wieder neu geklärt werden müssen. Bahr: “Ab wann gilt ein Angebot als redaktionell gestaltet? Werden Firmen- und Markennamen vom Seitenbetreiber zum Beispiel in den Keywords verwendet? Hier gibt es keine einheitlichen Standards und für einige Seitenetreiber könnte das problematisch werden.”

Vielleicht muss man ja einen Idioten-Test für Google-Anzeigen einführen.

Nachtrag: Am Dienstag, 10. Februar hat C&A angekündigt, die Abmahnung zurückzuziehen.


Konrad Lischka

Projektmanagement, Kommunikations- und Politikberatung für gemeinnützige Organisationen und öffentliche Verwaltung. Privat: Bloggen über Software und Gesellschaft. Studien, Vorträge + Ehrenamt.
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