Zum Inhalt springen

Anti-Abzock-Gesetz: Das Märchen von der Abmahn-Deckelung (Spiegel Online, 30.1.2013)

Konrad Lischka
Konrad Lischka
4 minuten gelesen

Anti-Abzock-Gesetz

Das Märchen von der Abmahn-Deckelung

Freuen Sie sich nicht zu früh: Das Justizministerium will ein Anti-Abzock-Gesetz durchbringen, das Gebühren bei Tauschbörsen-Abmahnungen deckelt. Die Analyse zeigt: Beim Schadensersatz wird es nicht besser. Außerdem hält der Gesetzentwurf Rechteinhabern ein Hintertürchen offen.

Spiegel Online, 30.1.2013

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist die zweite Justizministerin, die eine Deckelung der Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen versucht. Ihre Vorgängerin Brigitte Zypries versprach 2007 ein Gesetz, das sicherstellt, dass bei der “Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht über das Ziel hinausgeschossen wird”. Die Kostensperre wurde damals aber durch Einschränkungen so ausgehebelt, dass abgemahnte Privatpersonen seitdem fast nie vom 100-Euro-Kostendeckel profitieren.

Nun versucht es Leutheusser-Schnarrenberger. SPIEGEL ONLINE liegt der Entwurf ihres Anti-Abzock-Gesetzes vor, über das der Bundestag noch vor den Wahlen in diesem Jahr abstimmen soll. Der Entwurf regelt unter anderem die Abmahnung bei Urheberrechtsverstößen neu. In den vergangenen Jahren haben Rechteinhaber und ihre Anwälte mit Abmahnungen gegen Filesharer Millionen verdient. Familien mussten Abmahnern hohe Gebühren zahlen, weil ihr Kind ein paar Songs im Netz angeboten hatte. Das soll ein neues Gesetz ändern – wieder einmal.

Können sich Filesharer über das neue Gesetz freuen? Die geplanten Neuerungen im Überblick, bewertet aus der Sicht privater Internetnutzer.

Gut: Streitwert gedeckelt

Der derzeitige Gesetzentwurf schreibt fest, dass bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen der Streitwert bei nur 1000 Euro liegt. Voraussetzung: Eine natürliche Person wird abgemahnt und zwar zum ersten Mal von diesem Rechteinhaber. Bei einem Streitwert von 1000 Euro dürfte der abmahnende Anwalt nur etwa 150 Euro Gebühren geltend machen.

Schlecht: vage definierte Ausnahme

Die Streitwert-Obergrenze soll in bestimmten Fällen allerdings nicht gelten. Diese Ausnahme ist vage definiert: Nach den “besonderen Umständen des Einzelfalles” und der “Anzahl oder der Schwere der Rechtsverletzungen” gemessen könnten 1000 Euro Streitwert “unbillig” sein, heißt es im Entwurf. Sprich: Manchmal sind 1000 Euro zu wenig, auch wenn es nur um Privatpersonen geht.

Eine ähnliche Ausnahme hat den vergangenen Deckelungsversuch ausgehebelt. In dem heute geltenden Gesetz heißt es, die Kostengrenze gelte nur “in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung.” Welche Fälle das sein könnten, haben Gerichte in den vergangenen vier Jahren zu definieren versucht. Mit ernüchterndem Ergebnis laut Anwalt Christian Solmecke, der viele Abgemahnte in Urheberrechtssachen vertritt: “In den Tauschbörsen-Fällen habe ich bislang noch keinen Fall gesehen, in dem die Anwaltsgebühren auf 100 Euro gedeckelt worden sind.”

Solmecke sieht die Einschränkung im neuen Entwurf als “Hintertürchen”, über das doch wieder mehr Abmahnkosten verlangt werden können. Wann die Ausnahme gilt, werden Gerichte klären müssen. Juraprofessor Thomas Hoeren glaubt, dass das Gesetz wegen dieser Ausnahmekonstruktion nichts an der Abmahnpraxis in Urheberrechtssachen ändern wird. Die Deckelung werde ausgehebelt: “Eine Formulierung wie ‘besondere Umstände des Einzelfalls’ ist das Signal an Richter: Entscheidet, wie ihr wollt.”

Schlecht: Kriterien wie “Anzahl und Schwere” der Verletzungen

Und Richter haben ja schon Kriterien herausgearbeitet, um die Schwere eines Falls zu prüfen – das hat die vage Deckelung im vorigen Gesetz nötig gemacht. In der Rechtsprechung wird die Schwere an der Menge der in Tauschbörsen angebotenen Songs oder dem Alter von Filmen festgemacht. Da kann es schon sein, dass ein Teenager, der ein Musikalbum teilt, kein einfach gelagerter Fall mehr ist, weil mehrere Songs auf dem Album sind.

Diese Kriterien greift der neue Gesetzentwurf auf. Es könnte also sein, dass alles bleibt wie bisher. Anwalt Solmecke ist da etwas zuversichtlicher. Er geht davon aus, dass die Hürden bei der neuen Deckelungsausnahme höher liegen werden. Schließlich ist im neuen Gesetzestext die Deckelung als Regelfall definiert, nicht als Ausnahme wie bisher.

Juraprofessor Thomas Hoeren hat einen einfachen, aber wahrscheinlich in Koalitionsverhandlungen nicht durchsetzbaren Vorschlag: “Wenn man Klarheit will, sollte im Gesetz einfach stehen, dass in Urheberrechtssachen abgemahnte Privatpersonen nicht mehr als Summe X für Abmahnkosten zahlen sollen – ohne Einschränkung.”

Gut: Abmahner müssen mehr beweisen

Wenn der Entwurf des Justizministeriums Gesetz wird, müssen Abmahner in Urheberrechtsfällen mehr beweisen. Die Deckelung gilt nun als Regelfall. Wenn der Rechteinhaber einen höheren Streitwert will, muss er beweisen, dass der Fall besonders schwer ist. Bislang musste der Abgemahnte beweisen, dass sein Fall ein einfach gelagerter ist.

Wie viel Mühe diese Umkehr den Abmahnern in der Praxis macht, hängt von den Gerichten ab. Was werden sie als Beweis für die “besonderen Umstände des Einzelfalles” akzeptieren? Der könnte auch so aussehen: Unter der IP-Adresse X wurden an Tag Y diese zehn Songs angeboten, Anschlussinhaber ist Herr Z. In der Vergangenheit haben die Gerichte X, Y, und Z das Anbieten eines kompletten Albums in Tauschbörsen als nicht-einfach gelagerten Fall bewertet.

Wenn solche Beweise ausreichen, könnte der Aufwand für Abmahner gering genug bleiben, damit sich das Geschäft weiterhin lohnt.

Schlecht: Schadensersatz als Hintertür

Wenn das geplante Gesetz so in Kraft tritt, bleibt beim Schadensersatz alles gleich. Hier gibt es keine Einschränkung. Die Rechteinhaber können für die abgemahnten Rechtsverletzungen Geld fordern. Beziffert wird das heute in Analogie zu hypothetischen Lizenzgebühren. Die Leitfrage kann man sich so vorstellen: Wie viel hätte es gekostet, wenn Musiker XY dem Abgemahnten erlaubt hätte, sein Album kostenlos online anzubieten?

Die Gerichte haben bei den bisherigen Urteilen den Schadensersatz in etwa so festgesetzt: 300 Euro für einen Film, 150 bis 300 Euro für jeden Song eines Musikalbums, 30 Euro für das Foto eines anderen in einer Ebay-Auktion. Natürlich gibt es auch Summen, die weit darüber liegen – das hängt vom Richter und vom Einzelfall ab.

Anwalt Solmecke vermutet, dass der Schadensersatz in Zukunft bei Tauschbörsen-Abmahnungen wichtiger für Anwälte und Abmahner wird. Wenn man den Streitwert nicht erhöhen kann, klappt das vielleicht beim Schadensersatz. Einen Teil der Einnahmen kann der Rechteinhaber ja dem Anwalt weiterleiten. Solmecke bilanziert: Abmahnung in Urheberrechtssachen wird das neue Gesetz nicht beenden, auch wenn der Anwalt Verbesserungen im Detail sieht: Deutlich überzogene vorformulierte Unterlassungserklärungen, wie sie viele Abmahner heute verschicken, werden in Zukunft so nicht mehr möglich sein. Außerdem müssen Abmahner Vergleichssummen detailliert aufschlüsseln.

Der Verband der Musikindustrie sieht all das natürlich anders. Geschäftsführer Florian Drücke fürchtet, dass mit der geplanten Streitwertreduzierung die geschädigten Rechteinhaber “die zivilrechtliche Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums faktisch nicht mehr leisten” können.

Dabei ist die Musikindustrie beim Streitwert viel besser dran als die Filmbranche. Zehn Songs à 150 bis 300 Euro je Album – da lohnt sich das Abmahnen eher als bei einem Film.

Konrad Lischka

Projektmanagement, Kommunikations- und Politikberatung für gemeinnützige Organisationen und öffentliche Verwaltung. Privat: Bloggen über Software und Gesellschaft. Studien, Vorträge + Ehrenamt.
Immer gut: Newsletter abonnieren


auch interessant

Wer investiert in die Zukunft, wenn alle sparen?

Der common senf aktueller Debatten um Staatsausgaben, Tarifverhandlungen und Zinspolitik scheint mir gerade ein gefährlicher: Alle sollen sparen. Der Staat soll weniger ausgeben und damit der Gesamtwirtschaft Geld entziehen. Arbeitnehmer sollen Reallohnverluste akzeptieren, sparen und damit der Gesamtwirtschaft Geld entziehen. Und Unternehmen sollen sparen, bloß keine Kredite aufnehmen für Investitionen

Wer investiert in die Zukunft, wenn alle sparen?

Paradox der Gegenwart

Einerseits sehen so viele Menschen ihre individuellen (Konsum)Bedürfnisse als das wichtigste Gut, als absolut schützenswert. Überspitzte Maxime: Was ich will, ist heilig – alles geht vom Individuum aus. Andererseits erscheint genauso viele Menschen das Individuum ganz klein, wenn es darum geht, etwas zu verändern in der Welt. Überspitzte Maxime: Ich

Paradox der Gegenwart

Wie Schmecken funktioniert

Gelernt: Geschmack und Aroma sind zwei ganz unterschiedliche Wahrnehmungen. Für jede ist ein anderer Teil im Gehirn verantwortlich. Und jede basiert auf unterschiedlichen Daten: Für den Geschmack kommen Eindrücke von der Zunge, fürs Aroma von Rezeptoren in der Nase. Beides vermischt das Gehirn zum Gesamteindruck Schmecken. Sehr lesenswerter Aufsatz darüber

Wie Schmecken funktioniert