Bankdaten-Export an die USA: Datenschützer wirft EU "Geheimgesetzgebung" vor (Spiegel Online, 25.11.2009)
Bankdaten-Export an die USA
Datenschützer wirft EU “Geheimgesetzgebung” vor
US-Fahnder sollen nachschlagen können, wer in der EU an wen wie viel Geld überwiesen hat. Deutschland wird dieses sogenannte Swift-Abkommen im EU-Ministerrat passieren lassen, erklärt ein FDP-Abgeordneter. Der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar spricht von “Geheimgesetzgebung”.
Spiegel Online, 25.11.2009
Bonn – Der EU-Ministerrat wird am 30. November in einer Hauruck-Aktion wohl die Grundrechte der EU-Bürger einschränken. Zur Abstimmung steht ein Abkommen mit den Vereinigten Staaten, das die Weitergabe der Bankdaten regelt. Wer hat in der EU an wen wie viel Geld wofür überwiesen? Diese Informationen sollen US-Fahndern zur Verfügung gestellt werden.
Der EU-Abgeordnete Alexander Alvaro (FDP) erklärt, die deutschen Vertreter im Ministerrat würden sich bei der Abstimmung am 30. November wohl enthalten. Deshalb sei “von einer Annahme des Swift-Abkommens auszugehen, wodurch den USA der Zugriff auf Finanztransaktionsdaten der europäischen Bürger ermöglicht werden würde”.
Konkret bedeutet das, wenn ein EU-Bürger innerhalb der EU Geld überweist, dürfen US-Ermittler diese Daten abgreifen:
- Informationen über den Urheber oder Empfänger der Transaktion wie Namen, Kontonummer, Adresse
- Nationale Identifikationsnummern (zum Beispiel Nummern von Ausweisen wie Pass oder Personalausweis)
- weitere persönliche Daten
So steht es in einem SPIEGEL ONLINE vorliegenden Vertragsentwurf.
“Verfahren widerspricht Demokratieprinzip”
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisiert das Vorgehen gegenüber SPIEGEL ONLINE: “Dieses Verfahren widerspricht meiner Ansicht nach dem Demokratieprinzip. Da soll der EU-Ministerrat mit einem Beschluss ein Abkommen durchwinken, das in die Grundrechte der Bürger eingreift. Der Termin ist so gewählt, dass das EU-Parlament keine Mitwirkungsmöglichkeiten hat; weil es sich um einen Beschluss handelt, ist auch der Bundestag außen vor.”
Denn würden die Minister auch nur einen Tag später abstimmen, müssten sie sich vom EU-Parlament kontrollieren lassen. Anfang Dezember wird der EU-Vertrag von Lissabon in Kraft treten, der dem Parlament bei solchen Abkommen mehr Mitbestimmung einräumt.
Wenn sich Deutschland in der Abstimmung enthält und das Abkommen somit durchwinkt, wie der FDP-Abgeordnete Alvaro ankündigt, ist das eine schwere Schlappe für seine Parteikollegin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Die heutige Bundesjustizministerin hatte 2007 als Abgeordnete erklärt: “Es darf nicht mehr möglich sein, dass amerikanische beziehungsweise staatliche Stellen im Allgemeinen auf Überweisungsdaten aus Deutschland oder anderen Ländern zugreifen können.”
“In dieser Form dürfen Grundrechte nicht beschnitten werden”
Eine Anfrage von SPIEGEL ONLINE vom 11. November 2009, wie ihr Ministerium zu dem Bankdaten-Abkommen heute steht, hat das Bundesjustizministerium bis heute nicht beantwortet. Nach Angaben von Vize-Regierungssprecher Christoph Steegmans hat sich die Bundesregierung laut der Nachrichtenagentur AFP in der Angelegenheit noch nicht festgelegt. Es werde noch Gespräche mit den Beteiligten auf internationaler Ebene geben, sagte er am Mittwoch. Noch vor wenigen Tagen war berichtet worden, die Bundesregierung habe dem EU-Botschafter eine klare Weisung erteilt, dem Papier in seiner jetzigen Form nicht zuzustimmen.
Der SPIEGEL ONLINE vorliegende Vertragsentwurf war nicht öffentlich. Der Datenschutzbeauftragte kritisiert diese Informationpolitik: “Wir erleben hier eine beunruhigende Form der ‘Geheimgesetzgebung’. Die Entwürfe des Beschlusses waren nicht öffentlich, ob es der Beschluss des Ministerrats sein wird, ist fraglich. Es gibt keine öffentliche Debatte, es dringt wenig aus den Ministerien nach außen – in dieser Form dürfen Grundrechte nicht beschnitten werden.”
Als notwendig sehen die Vereinigten Staaten ein entsprechendes Bankdaten-Gesetz, weil die Genossenschaft Swift Ende 2009 eine neue multizonale Netzwerkarchitektur für die Bankdatenübermittlung in Betrieb nimmt: In Zukunft wird der innereuropäische Nachrichtenverkehr nur in den Swift-Datenzentren in den Niederlanden und der Schweiz verarbeitet und gespeichert. Den Datenschutz regulieren nationale Datenschutzgesetze, die auf der EU-Datenschutzrichtlinie beruhen. In der Schweiz ist die Gesetzgebung Experten zufolge mit der EU-Richtlinie vergleichbar.
Schaar rechnet mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof gegen ein derartiges Abkommen. Fraglich sei aber, ob die Gerichte entsprechende Klagen annehmen können. Schaar: “Es ist gar nicht sicher, ob sich die Gerichte mit dem Beschluss des Ministerrats rein formaljuristisch überhaupt beschäftigen dürfen. Schließlich wurde hier kein Gesetz erlassen, dessen Zulässigkeit im Hinblick auf die Grundrechte die Richter prüfen könnten.”