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Britisches Presserecht: Twitter widersetzt sich Knebelverfügung (Spiegel Online, 21.5.2011)

Konrad Lischka
Konrad Lischka
3 minuten gelesen

Britisches Presserecht

Twitter widersetzt sich Knebelverfügung

Banker, Sex und Giftmüll: Britische Gerichte schützen mit Knebelverfügungen die Interessen der Prominenten. Sogenannte Super Injunction verhindern unliebsame Berichte – und sogar Meldungen über die Verbote. Auf Twitter verbreiten sich die Details hingegen ungehemmt, nun klagt ein Star dagegen.

Spiegel Online, 21.5.2011

{jumi [*3]}

Was wollen britische Promis geheim halten? Ein anonymer Twitter-Nutzer zählt Vorfälle auf, die Promianwälte angeblich mit Knebelverfügungen aus der Presse halten: Ein verheirateter Fußballstar habe eine Beziehung mit dem Big-Brother-Sternchen Imogen Thomas gehabt. Ein britischer Schauspieler besuche Etablissements, wo er nach Bezahlung Frauen auspeitscht. Ein Promikoch habe eine Angestellte sexuell belästigt. Ein Schauspieler bezahle eine Prostituierte für den Einsatz von Sexspielzeug. Und so weiter – das steht mit voller Namensnennung bei Twitter.

Am 8. Mai veröffentlichte ein Twitter-Nutzer die Namen mehrerer Nutzer, die angeblich Knebelverfügungen gegen Medien in Großbritannien erwirkt haben. Nun verklagt ein britischer Fußballstar Twitter wegen dieser Veröffentlichung. In seinem Fall gibt es einige Hinweise darauf, dass er tatsächlich eine einstweilige Verfügung gegen britische Medien erwirkt hat. Die Kanzlei des Fußballstars hat im April vor Gericht durchgesetzt, dass Medienberichte und Imogen Thomas’ Äußerungen über die angebliche Affäre ihres Mandanten untersagt sind.

Die Besonderheit bei den in Großbritannien “super-injunction” genannten Verfügungen: Die Betroffenen dürften nicht einmal berichten, dass jemand ihnen vor Gericht verbieten ließ, über etwas zu berichten. Es darf nicht bekannt werden, dass jemand prozessiert, weil so negative Aufmerksamkeit auf den Kläger gelenkt wird.

Bei einem Verstoß gegen die Verfügung können wegen Missachtung des Gerichts sogar mehrjährige Haftstrafen drohen. Die Folge: eine Geheimjustiz mit immensem Interpretationsspielraum.

Der Fußballstar klagt nun vor dem britischen High Court gegen Twitter und unbekannte Twitter-Nutzer. Seine Kanzlei erklärt in einer Stellungnahme zum Fall, es gehe darum, Informationen über die “illegale Nutzung von Twitter” durch eine “geringe Anzahl von Individuen” zu erlangen. Mit anderen Worten: Die Anwälte wollen wissen, wer ihren Mandanten enttarnt hat.

Twitter-Mitarbeiter verlinken das Konto des Enttarners

Der Fall könnte sich zum Beispielverfahren für die Macht des Netzes entwickeln. Denn bislang sieht alles danach aus, dass Twitter sich dem Begehren der britischen Richter und Promis widersetzt. Das Konto des Verfügungs-Twitterers ist nach wie vor online. Inzwischen folgen ihm – oder ihr – fast 120.000 Nutzer. Twitter selbst hat Aufmerksamkeit auf dieses Konto gelenkt. Am 9. Mai verlinkte ein Twitter-Pressesprecher in einer öffentlichen Nachricht das Konto.

Er muss sich der Bedeutung des Falls bewusst gewesen sein, denn er antwortete auf die Anfrage eines britischen Journalisten, der wissen wollte, ob Twitter sich in diesem Fall an britisches Recht halte. Twitters Antwort: Ein Link zum Konto des Enttarners mit dem Hinweis, man kommentiere einzelne Konten nicht, prüfe aber alle Berichte über Verstöße gegen die eigenen Nutzungsbedingungen.

Twitter: “Meinungsfreiheit verteidigen”

Twitter hat diese Verlinkung bis heute ebenso wenig gelöscht wie das Konto – ein möglicher Hinweis darauf, dass solche vermeintlichen Enthüllungen aus dem Privatleben Dritter nicht gegen Twitters Regeln verstoßen. Ende 2010 hatte Twitter sich mit Erfolg gegen die Knebelverfügung eines US-Gerichts gewehrt. Das Gericht hatte Twitter zunächst verboten, Mitglieder darüber zu informieren, dass das Unternehmen Informationen über bestimmte Mitglieder im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen WikiLeaks-Informanten weitergeben muss.

Ende Januar hatte Twitter-Mitgründer Biz Stone öffentlich erklärt, man wolle so wenig wie möglich in die Veröffentlichungen der Nutzer eingreifen und für das Recht auf Meinungsäußerung kämpfen.

Knebelverfügungen wegen Giftmüll

Bei Berichten über die Affären eines Fußballstars wirken derart große Worte auf manche Leser vielleicht befremdlich. Ein Grundrecht auf Klatschgeschichten? Aber der Kern des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung und der daraus abgeleiteten Pressefreiheit ist ja gerade der Grundsatz, dass nicht eine Instanz wertvolle von wertlosen, gute von schlechten, veröffentlichungswerte von zensierbaren Meinungen und Informationen unterscheidet.

Und beim Streit über die Knebelverfügungen der britischen Justiz geht es bei weitem nicht nur um Promi-Affären. Das Rohstoffhandelsunternehmen Trafigura zum Beispiel hatte 2009 ein Berichtsverbot über seine illegale Giftmüllentsorgung in der Elfenbeinküste erwirkt. Erst als ein Abgeordneter im Parlament darüber sprach (dort gelten die Verfügungen nicht), berichtete eine britische Zeitung über den Fall – indem sie die Parlamentsdebatte thematisierte.

Nur langsam kommen Details über weitere Knebelverfügungen an die Öffentlichkeit. Im März enthüllte der liberale AbgeordneterJohn Hemming, dass ein ehemaliger Manager der Royal Bank of Scotland eine umfassende Verfügung erwirkt hatte, die es britischen Medien verbietet über ihn als Ex-Banker zu berichten. Außerdem berichtete Hemming von einer Verfügung aus dem Jahr 2006, die es einer Person im Zusammenhang mit giftigen Rückständen in Wassertanks an Bord von Schiffen verbietet, mit Parlamentariern, Journalisten und Anwälten zu reden.

Der Streisand-Effekt

Der Uno-Menschenrechtsausschuss hatte die britische Rechtsprechung schon 2008 in einem Bericht als Gefahr für die Pressefreiheit bezeichnet. Die Auslegung des Rechts behindere Journalisten und Wissenschaftler bei der Veröffentlichung von Arbeiten. Besonders fürchten die unabhängigen Experten des Uno-Gremiums die Ausweitung der britischen Rechtsauffassung in andere Staaten. Die Verbreitung des Internets könne die Gefahr mit sich bringen, dass die unnötig restriktiven Gesetze zum Persönlichkeitsschutz eines Staates die “Freiheit der Meinungsäußerung weltweit beeinträchtigen”.

Die britische Klage gegen Twitter ist ein Testfall dafür. Bislang hat das Vorgehen dem Fußballer allerdings eher geschadet – am Samstag tauchte sein Name in Tausenden von Tweets auf. Das Netz hat dafür schon lange einen Namen: Streisand-Effekt. Die Schauspielerin hatte einmal versucht, eine Luftaufnahme ihres Hauses aus dem Internet zu klagen. Sie erreichte das Gegenteil: Die Menschen interessierten sich für das umstrittene Foto, plötzlich erschien es auf zahlreichen anderen Websites. Vermutlich haben es wegen der Klage erheblich mehr Menschen gesehen als ohne.

Konrad Lischka

Projektmanagement, Kommunikations- und Politikberatung für gemeinnützige Organisationen und öffentliche Verwaltung. Privat: Bloggen über Software und Gesellschaft. Studien, Vorträge + Ehrenamt.
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