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Copyright-Pakt Acta: Justizministerin will Surf-Verbot für Raubkopierer verhindern (Spiegel Online, 3.3.2010)

Konrad Lischka
Konrad Lischka
4 minuten gelesen

Copyright-Pakt Acta

Justizministerin will Surf-Verbot für Raubkopierer verhindern

Kommt die Internetsperre für Raubkopierer? Darüber streiten 39 Staaten bei Geheimverhandlungen zum Anti-Piraterie-Abkommen Acta. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger legt sich auf SPIEGEL ONLINE nun erstmals eindeutig fest: Deutschland wird solchen Surf-Verboten nicht zustimmen.

Spiegel Online, 3.3.2010

Gefälschte Rolex-Uhren, Raubkopien von Songs und Hollywood-Filmen aus dem Netz – seit drei Jahren verhandeln 39 Staaten im Geheimen, wie man das alles bekämpfen kann. Es geht um ein Handelsabkommen gegen Produktpiraterie, so viel ist bekannt. Doch worum geht es konkret? Welche Mittel diskutieren die Staatsvertreter da zum Beispiel für den Kampf gegen Raubkopien saugende Internetnutzer?

Das bleibt geheim. Die Begründung der Regierungen: Die Verhandlungen dauern an, sind in einem frühen Stadium, deshalb äußert man sich nicht zu Details.

Immer wieder spielen Informanten Medien Diskussionspapiere aus den Verhandlungen zu, die in der Internetgemeinde Besorgnis erregen. So veröffentlichte das neuseeländische Fachmagazin “Computerworld” Anfang Februar ein Verhandlungspapier, aus dem hervorgeht: Beim Abkommen Acta (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) wird auch über Internetsperren für Tauschbörsennutzer verhandelt. Beobachter der Verhandlungen wie der Rechtsexperte Thomas Hoeren erklärten SPIEGEL ONLINE, dass es bei den Acta-Verhandlungen eine Fraktion gibt, die Internetprovider stärker in die Pflicht nehmen will. Die Anbieter sollen bei Copyright-Verstößen ihrer Kunden aktiv werden und sogar den Netzzugang kappen – der Provider als Hilfspolizist, der das Verhalten seiner Kunden überwacht und richtet.

Leutheusser-Schnarrenberger: Keine Netzsperren

Nun äußert sich zum ersten Mal die für die deutsche Beteiligung an den Verhandlungen verantwortliche Justizministerin. Und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) legt den Standpunkt der Regierung so eindeutig fest, dass man sie da später beim Wort nehmen kann: “Die Bundesregierung wird kein völkerrechtliches Abkommen akzeptieren, das Netzsperren enthält”, erklärt Leutheusser-Schnarrenberger SPIEGEL ONLINE. Da spreche sie für die Regierung: “Die Absage an Netzsperren ist die gemeinsame Überzeugung der gesamten Bundesregierung. Im Koalitionsvertrag haben wir festgelegt, dass keine Initiativen für gesetzliche Internetsperren ergriffen werden.”

Diese Sperrgesetze – nach drei Verstößen kappt der Internetprovider dem Kunden die Verbindung – setzten einige EU-Staaten bereits um. In Frankreich wurde das sogenannte Hadopi-Gesetz verabschiedet, das solche Zugangssperrungen vorsieht. In Großbritannien wird eine solche Regelung diskutiert. Leutheusser-Schnarrenberger lehnt solche Ansätze ab: “Internetsperren halte ich grundsätzlich für einen falschen Weg, auch zur Bekämpfung von Urheberrechtsverstößen.”

EU-Staaten drängen auf Veröffentlichung der Verhandlungstexte

Auch in einem anderen Punkt will die Justizministerin den Kritikern der Acta-Verhandlungen entgegengekommen. Anfang des Jahres haben viele Verbraucherschutz- und Bürgerrechtsorganisationen wie Reporter ohne Grenzen in einem offenen Brief die mangelnde Transparenz der Acta-Verhandlungen kritisiert. Es sei “beunruhigend”, dass EU-Parlamentarier keinen Einblick in die Acta-Dokumente nehmen konnten, während US-Unternehmen nach Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung Zugang zu den Unterlagen hatten.

Leutheusser-Schnarrenberger verlangt eine Publikation der Acta-Dokumente: “Die vorläufigen Verhandlungstexte sollten so bald wie möglich veröffentlicht werden.” Sie plädiert für “mehr Transparenz und Offenheit bei den Vertragsverhandlungen”, um “unbegründeten Befürchtungen und Fehlinformationen” vorzubeugen. Man habe das im Rahmen der EU-internen Beratungen mit einer Reihe weiterer Staaten “auch sehr deutlich gemacht”.

Damit meint Leutheusser-Schnarrenberger die sogenannte Erklärung der “Friends of Transparency”, die am Freitag wieder auf der Tagesordnung bei der Sitzung des Haushaltspolitischen Ausschusses der EU steht.

In dem SPIEGEL ONLINE vorliegenden Text verlangen 14 Mitgliedsstaaten (darunter neben Deutschland unter anderem Großbritannien, Frankreich, Italien und Polen) von der EU-Kommission, als Verhandlungsführer bei Acta auf eine Veröffentlichung der vorläufigen Verhandlungstexte zu drängen. Schließlich seien sich ja alle Beteiligten einig, die “Verhandlungen 2010 abzuschließen”.

Höchste Zeit eigentlich, dass die Bürger erfahren, worüber da diskutiert wird.

 

ACTA: DIE WICHTIGSTEN FRAGEN ZUM COPYRIGHT-PAKT

Sind die Verhandlungen geheim?
Dass verhandelt wird, teilen die beteiligten Parteien gerne mit. Was verhandelt wird, nicht. Die Bundesregierung verweist auf die Webseite der Europäische Kommission, die über den Fortgang der Verhandlungen informiert. Auf dieser Webseite steht dann allerdings auch: “Es gibt keinen ACTA-Text, weil die Verhandlungen andauern. Der Prozess ist in einem frühen Stadium, und die meisten alarmistischen Ideen, die im Web oder der Presse zirkulieren, sind Spekulationen, die die wahre Natur der ACTA-Verhandlungen nicht widerspiegeln.”

Betrifft das Acta-Abkommen deutsche Internet-Nutzer?
Die einfache Antwort: Ja. Wie sehr, darüber streiten die Experten. Die offizielle Position der Bundesregierung steht in der Antwort auf eine Anfrage mehrerer Abgeordneter der Linken vom Dezember 2009 ( Drucksache 17/186): “Die Politik der Bundesregierung zielt darauf ab, dass die Fortentwicklung des Urheberrechts und anderer Schutzrechte in Deutschland nicht durch ACTA präjudiziert wird.” Unabhängig davon, was die Bundesregierung nun im Detail plant: Wenn die EU-Kommission das als multilaterales Handelsabkommen angelegte ACTA-Abkommen irgendwann unterzeichnet, wird das EU-Parlament mitreden. Es wird dann gegebenenfalls eine EU-Richtlinie herauskommen, die in deutsches Recht umgesetzt werden muss.

Um welche Internet-Kontrollen geht es genau?
Das ist schwer zu sagen, weil solche Details der ACTA-Verhandlungen nicht öffentlich sind. Der kanadische Rechtsprofessor Michael Geist hat in einer aktuellen Analyse aus offiziellen und nicht-öffentlichen Positionspapieren einen ACTA-Katalog mit den zur Debatte stehenden Eingriffen herausgearbeitet. Er fasst die wichtigsten Punkte so zusammen:Haftung von Dritten für Internet-Inhalte: Ziel ist laut Geist eine Harmonisierung der internationalen Haftungsregeln bei Copyright-Verstößen. Wer zu Copyright-Verletzungen anstiftet, soll für Verstöße Dritter auf der eigenen Plattform haftbar gemacht werden können. Provider-Haftung: Laut Geist könnte ACTA Provider von der Haftung für Copyright-Verstöße ihrer Kunden unter strikten Auflagen freistellen. So sollen die Zugangsanbieter ein standardisiertes Notice-and-Takedown-System zum Löschen von Inhalten innerhalb gesetzter Fristen und ein Three-Strikes-Modell (Warnung-Mahnung-Sperrung) zum Aussperren von Raubkopie-Saugern umsetzen, um in den Genuss der Haftungsbefreiung zu kommen. Strafen für Kopierschutz-Austrickser: Egal, ob man nun Raubkopien ziehen oder eine legal erworbene DVD mit einem Linux-Notebook sehen will – wer Kopierschutzsperren umgeht, soll bestraft werden. So sieht es laut Rechtsprofessor Geist ein US-Positionspapier im Rahmen der ACTA-Verhandlungen vor.

Was bemängeln Kritiker?
Reporter ohne Grenzen hat mit vielen anderen Bürgerrechts- und Verbraucherschutzorganisationen einen offenen Brief an das Europäische Parlament unterzeichnet. Darin verlangen die Organisationen vom Parlament, die EU-Gesandten bei den ACTA-Verhandlungen zur Offenlegung des Gesprächsstandes zu verpflichten.Die Unterzeichner (darunter Consumers International, EDRi, die Free Software und die Electronic Frontier Foundation) kritisieren, dass ein Abkommensentwurf seit 18 Monaten geheim gehalten wird und nur Details an die Öffentlichkeit gedrungen seien. Es sei “beunruhigend”, dass EU-Parlamentarier keinen Einblick in die ACTA-Dokumente nehmen konnten, während US-Unternehmen nach Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung Zugang zu den Unterlagen hatten.


Konrad Lischka

Projektmanagement, Kommunikations- und Politikberatung für gemeinnützige Organisationen und öffentliche Verwaltung. Privat: Bloggen über Software und Gesellschaft. Studien, Vorträge + Ehrenamt.
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