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DRM: Bürgerrechtler wüten gegen Microsoft-Musik mit Verfallsdatum (Spiegel Online, 30.4.200)

Konrad Lischka
Konrad Lischka
5 minuten gelesen

DRM-Debakel

Bürgerrechtler wüten gegen Microsoft-Musik mit Verfallsdatum

Riesenstreit um Microsofts Kopierschutz: Der IT-Gigant schaltet im Sommer die Server seines Systems "Playsforsure" ab. Die von Kunden gekaufte Musik verfällt beim nächsten PC-Wechsel. Ein grundlegendes Problem: So ein DRM-Debakel kann auch digitale Landkarten, Videos und Bücher wertlos machen.

Spiegel Online, 30.4.2008

Verrat – ein hartes Wort. So wertet die US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) die Entscheidung des Software-Riesen Microsoft, seinen Kopierschutzdienst "Playsforsure" Ende August einfach abzuschalten. Verrat am Kunden sei das, schreibt EFF-Geschäftsführerin Shari Steele in einem offenen Brief an Microsoft-Boss Steve Ballmer.

Der Aufreger: Kunden, die bei Microsofts Musikdienst "MSN Music" mit Playsforsure-Kopierschutz versehene Songs gekauft hatten, werden diese Musik nach Abschaltung der Server nur bis zum nächsten Computer- oder Betriebssystemwechsel hören können. Denn immer, wenn sich die PC-Konfiguration ändert, müssen die Musikdateien erneut von Microsoft freigeschaltet werden – ohne Server geht das nicht.

EFF-Geschäftsführerin Shari Steele schreibt Boss Ballmer dazu: "Jeder Kunde, der eine MP3-Datei bei Ihnen gekauft hat, im Glauben, dass sie trotz des nervigen DRM-Systems auf unterschiedlichen Geräten läuft, wird diese Musik verlieren, wenn er nach dem 31. August den PC aufrüstet oder seine Festplatte kaputt geht." Die EFF fordert von Microsoft mehr Anstrengungen, die zahlenden Kunden vorm Verlust ihrer Einkäufe zu schützen.

Sollte Microsoft weiter stur bleiben und Kunden raten, die Musik doch auf CD zu brennen, müssten Microsoft-Kunden daraus Lehren ziehen, warnt die EFF-Geschäftsführerin in ihrem Schreiben. Wer etwa Microsofts iPod-Konkurrenten Zune kaufe, solle sich gut überlegen, ob er DRM-geschützte Musik im Zune-Store erstehe. Denn, so Steele: "Wenn Microsoft seine MSN-Music-Kunden so schäbig behandelt, welchen Grund sollte es für die Annahme geben, dass sie andere Kunden besser behandeln?"

Doch dieses DRM-Debakel ist keine Microsoft-Besonderheit. Auch Google hat schon mal bei seinem Webvideo-Verkaufsangebot so unglücklich agiert. Daher sollten Kunden beim Kauf digitaler Waren genau auf möglichen DRM-Schutz und die manchmal in Geschäftsbedingungen versteckten Lizenzbedingungen achten.

Digitale Landkarten, Videos und Bücher – SPIEGEL ONLINE zeigt, wo mögliche DRM-Probleme drohen.

Amazon: Diese Bücher können verschwinden

Der US-Onlinehändler Amazon hat mit seinem Bücher-iPod Kindle einen kleinen Erfolg gefeiert: Das Gerät war über Wochen ausverkauft, erst seit kurzem liefert Amazon wieder Kindle-Lesegeräte an US-Kunden aus. Einmalig: Mit dem Kindle kann über ein US-Mobilfunknetz oder drahtlosen Internetzugänge fast überall in den Vereinigten Staaten E-Books, digitale Magazine und Zeitungen kaufen, ohne dass man für den Datentransfer zahlen muss.

Nur gehört den Kunden nicht, was sie da kaufen. Amazon lässt sich von Kindle-Käufern diese Klausel in den Geschäftsbedingungen abnicken:

"Ihre Rechte aus diesem Vertrag erlöschen automatisch und ohne weitere Mitteilung von Amazon, falls sie einem Teil dieses Vertrags nicht nachkommen. Im Fall einer solchen Beendigung dürfen Sie die Software nicht weiter nutzen und Amazon kann sofort ihren Zugang zum Dienst und den digitalen Inhalten kappen, ohne Sie zu benachrichtigen und ohne Gebühren zu erstatten."
Außerdem untersagt Amazon den Kindle-Kunden, ihre gelesenen digitalen Bücher weiterzuverkaufen:

"Sie dürfen die digitalen Inhalte oder Teile davon nicht an Dritte verkaufen, ausleihen, vermieten, verteilen, ausstrahlen, weiterlizenzieren oder auf anderem Wege Rechte weitergeben."
Der US-Programmierer Mark Pilgrim hat diese Passagen in einem wütenden Kommentar Aussagen von Amazon-Boss und Kindle-Förderer Jeff Bezos gegenübergestellt. Bezos schrieb 2002, als ein Streit um den Handel mit gebrauchten Büchern entbrannte, in einem offenen Brief an eine US-Autorenvereinigung:

"Wenn jemand ein Buch kauft, kauft er auch das Recht, dieses Buch weiterzuverkaufen, es zu verleihen oder es sogar zu verschenken, wenn er will. Das versteht jeder."

Navi-Kartenmaterial: Nur für einen PC, bitte!

Wer Kartenmaterial für die vor allem bei Wanderern und Mountainbikern beliebten Navigationsgeräte des US-Herstellers Garmin kauft, sollte die Lizenzbedingungen genau studieren, um sich nicht durch eine unbedachte Zweitinstallation der Software unglücklich zu machen. Denn manche Garmin-Karten verlangen eine Freischaltung – und sind danach fest an einen bestimmten Computer gebunden, von dem sie auf nur ein einziges Garmin-Gerät übertragen werden dürfen.

So schreibt der Anbieter zum Beispiel in den Nutzungshinweisen für die TOPO Deutschland Karte:

"Mit dem Kauf dieses Produktes und Ihrem Einverständnis mit den Lizenzbedingungen erwerben Sie das Recht zur Installation und Nutzung der auf der beiliegenden CD zur Verfügung gestellten Software und Datenbank auf einem Computer, d.h. auf einem PC oder einem Laptop, und einem Garmin GPS-Gerät."
Kontrolliert wird das per "Aktivierung der Software". Einen einmaligen Computerwechsel erlauben die Lizenzbedingungen: Sollte eine Installation auf einem weiteren Computer notwendig werden, "kann einmalig eine neue Aktivierung auf einem anderen Computer durchgeführt" werden. Aber: "In diesem Fall ist eine erneute Aktivierung auf Ihrem alten Computer nicht mehr möglich."

Das bedeutet: Wer zum Beispiel die Garmin-Kartenprogramme auf dem Heimrechner hat, in den Urlaub aber nur das Laptop mitnimmt, hat ein Problem: Entweder Heimrechner oder Laptop – beides geht nicht, beziehungsweise nur mit dem Okay des Kartenanbieters:

"Die nochmalige Installation des Produktes auf einem weiteren Computer bedarf unserer vorherigen Zustimmung und des Abschlusses eines weiteren Lizenzvertrages über das Produkt zu den dann jeweils geltenden Listenpreisen."
Bei der Abwicklung solcher Fälle zeigt sich Garmin aber offenbar kulant. In einem Testbericht bei Amazon berichtet ein Kunde über seinen Ärger mit einer deaktivierten Kartensoftware: "Nach weiteren Recherchen und einigen Telefonaten hat man sich bei Garmin auf Grund meiner Beschwerde überaus kundenfreundlich und nachsichtig gezeigt."

Deutsche Download-Musik: Bitte auf CD sichern!

Abgesehen vom iTunes-Angebot ist der größte Teil der in den deutschen Online-Shops verkauften Musik derzeit noch per DRM geschützt (siehe Tabelle unten). Derart geschützte Dateien können schlimmstenfalls nicht auf Musik-CDs gebrannt, nicht auf MP3-Player übertragen und nur auf einem Windows-PC gehört werden. Folge: Kunden sollten vor dem Musikkauf in den Nutzungsbedingungen genau nachlesen, wie, wo und wie häufig Musik gehört werden darf.

Wichtiges Detail: Musik im am weitesten verbreiteten DRM-Format (WMA von Microsoft) kann man nicht ohne weiteres auf iPods abspielen. Der deutsche Anbieter Musicload hat nach iTunes die größte Vielfalt an Download-Musik, gut drei Millionen Stücke mit DRM-Schutz bietet das Portal an. In den 10-seitigen Geschäftsbedingungen ( PDF-Dokument) zum Angebot erklärt der Anbieter die Regeln und Einschränkungen des DRM genau und verständlich.

Zur Haltbarkeit der DRM-geschützten Musik gibt Musicload dort diesen wichtigen Hinweis:

"Löscht der Kunde seinen Musicload-Account oder wird dieser durch Kündigung der Deutschen Telekom beendet, kann der Kunde die erworbenen Musikstücke, Hörbücher und Musikvideos nicht erneut herunterladen. Daher ist dem Kunden unbedingt zu empfehlen, die Musikstücke und Hörbücher auf CD zu brennen."

Googles DRM-Debakel hatte ein Happy End

Als Google Anfang 2006 seinen Video-Kaufdienst startete, gab es viel Häme für das dürftige Bezahlangebot. 13 Jahre alte Folgen der unterschätzten "Star-Trek"-Serie "Deep Space Nine" zu 1,99 Dollar das Stück waren die Lichtblicke zwischen Basketballspielen und Zeichentrickserie wie "Adventures of the Lollipop Dragon."

Anderthalb Jahre später stellte Google den Videokaufdienst ein. Die bezahlten Filme sollten automatisch verfallen, eine komplette Rückerstattung der Gebühren war nicht vorgesehen. In der E-Mail an die betroffenen Kunden hieß es: "Nachdem 15. August 2007 werden Sie ihre gekauften oder geliehen Videos nicht mehr sehen können." Der Grund dafür: Google schaltete wie Microsoft nun bei MSN Music die DRM-Server ab.

Nach heftigen Nutzerprotesten lenkte Google ein: Alle Gebühren wurden zurückerstattet, die Nutzungsfrist der Filme um sechs Monate erweitert.

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Konrad Lischka

Projektmanagement, Kommunikations- und Politikberatung für gemeinnützige Organisationen und öffentliche Verwaltung. Privat: Bloggen über Software und Gesellschaft. Studien, Vorträge + Ehrenamt.
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