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Durchsetzung des Datenschutzes: Regierung rechtfertigt Nichtstun (Spiegel Online, 29.10.2010)

Konrad Lischka
Konrad Lischka
4 minuten gelesen

Durchsetzung des Datenschutzes

Regierung rechtfertigt Nichtstun

Facebook, Google und Co. dürfen in den USA die Daten deutscher Kunden nutzen, weil sie dem so genannten Safe-Harbor-Abkommen beigetreten sind. Datenschützer kritisieren die Umsetzung des Vertrags seit Jahren als zu lasch – doch die Bundesregierung will keine Neuverhandlung.

Spiegel Online, 29.10.2010

{jumi [*3]}

Viel Aufmerksamkeit hat Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner bekommen, als sie vor fünf Monaten ihre Facebook-Mitgliedschaft kündigte. Vorher hatte die CSU-Politikerin monatelang mit offenen Briefen und markigen Worten klar gemacht, wie wenig sie von Facebooks Datenschutzpolitik hält. Weil auch ihr Brief an Facebook-Boss Mark Zuckerberg wenig daran änderte, kündigte sie dann im Juni ihre Mitgliedschaft mit dem Versprechen: “Ich trete zwar aus, aber am Thema bleibe ich dran.”

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Davon spürt man wenig, liest man die gerade veröffentlichte Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage von SPD-Abgeordneten zum Safe Harbor-Datenschutz-Abkommen mit den USA. Dieses zehn Jahre alte Abkommen wäre ein guter Hebel, um US-Unternehmen unter Druck zu setzen, die deutschen Datenschutzstandards besser zu achten.

Denn Facebook, Google und all die anderen US-Unternehmen dürfen die personenbezogenen Daten deutscher Kunden nur verarbeiten, weil die USA und die EU vor zehn Jahren das sogenannte Safe-Harbor-Abkommen geschlossen haben. Ohne diesen Vertrag wäre das unzulässig, denn die EG-Datenschutzrichtlinie von 1998 verbietet es grundsätzlich, personenbezogene Daten aus EG-Mitgliedstaaten in Länder zu übertragen, die kein vergleichbares Datenschutzniveau haben.

Experten kritisieren die lasche Kontrolle der Safe-Harbor-Umsetzung

Der Safe-Harbor-Pakt ermöglicht also eine Ausnahmeregelung: Wenn Unternehmen sich den Regeln dieses Vertrags unterwerfen, dürfen sie in den Vereinigten Staaten personenbezogene Daten auch aus Deutschland verarbeiten.

Datenschützer bezweifeln allerdings, dass das Safe-Harbor-Abkommen bei den US-Konzernen für ein Datenschutzniveau sorgt, das auch nur annähernd EU-Grundsätzen entspricht. Einige Einschätzungen von Experten:

  • Rainer Erd, Professor für Informationsrecht an der Hochschule Darmstadt, urteilt in einem Aufsatz im Fachblatt “Kommunikation und Recht” zusammenfassend: “Liest man die Regeln des Safe Harbor-Abkommens, dann sind datenschutzrechtliche Bedenken gegen den Transfer personenbezogener Daten in die USA nicht angebracht. Dieses positive Bild ändert sich aber rasch, wenn man die Realität des Abkommens betrachtet.”
  • Falk Lüke, Referent beim Bundesverband der Verbraucherzentralen, kritisiert gegenüber SPIEGEL ONLINE die fehlende Durchsetzung der Regeln in den USA: “Es ist leider so, dass an Safe Harbor bislang vor allem eines sicher scheint: Dass US-Unternehmen wenig zu befürchten hatten, wenn sie sich nicht daran halten. Es deutet vieles darauf hin, dass die Einhaltung der Regeln bisher nicht allzu stark durchgesetzt wurde.”
  • Schleswig-Holsteins Datenschützer Thilo Weichert kommentiert das Abkommen in einer Einschätzung so: “Allein im Internet tummeln sich Hunderte von US-Firmen, unter ihnen Google und Facebook, die für sich – nicht überprüfbar für die Betroffenen und die europäischen Datenschutzbehörden – Safe Harbor reklamieren, und die sich so für befugt erklären, die Daten von Millionen von EU-Bürgerinnen und -Bürgern zu verarbeiten und damit viel Geld zu verdienen.”

Eine Untersuchung der australischen Datenschutz-Beratungsfirma Galexia hat 2008 – unter anderem – diese Mängel bei der Umsetzung der Safe-Harbor-Richtlinien in den Vereinigten Staaten festgestellt:

  • Die Federal Trade Commission führte 2008 1597 Unternehmen auf, die sich den Bedingungen des Safe-Harbor-Abkommens unterworfen haben. Nach Recherchen von Galexia waren aber 206 dieser Unternehmen dem Abkommen gar nicht beigetreten.
  • Von 1595 untersuchten Unternehmen hatten nur 966 Datenschutzbestimmungen auf ihren Webseiten veröffentlicht. Bei 629 Unternehmen waren diese Angaben nur schwer zugänglich oder überhaupt nicht vorhanden – obwohl dies nach dem Safe-Harbor-Abkommen verpflichtend ist.
  • Ein umfassender Abgleich der Datenschutzbestimmungen der 1597 Unternehmen ergab, dass nur 54 tatsächlich die grundlegenden Anforderungen des Safe-Harbors-Abkommens an die Verarbeitung personenbezogener Daten einhielten – etwa drei Prozent.

Im Klartext: Die Einhaltung der Regeln, die es Facebook, Google und Co. erlauben, personenbezogene Daten deutscher Bürger in den USA zu verarbeiten, überwacht die zuständige US-Behörde so nachlässig, dass ein Teil der Unternehmen nicht einmal das Mindestmaß der Anforderungen erfüllt, nämlich überhaupt eine Datenschutz-Erklärung zu veröffentlichen.

Bundesregierung sieht sich machtlos beim Datenschutz

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Auf die Frage zu den Untersuchungsergebnissen der australischen Datenschutzberater antwortet die Regierung:

“Es handelt sich um ein Verfahren zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika. Die Empfehlungen der Untersuchung sind dementsprechend an die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika gerichtet. Die Bundesregierung zieht daher keine Schlussfolgerungen aus den Untersuchungen.”

Das liest sich, wie so einige Antworten auf die Anfrage der Opposition, in weiten Teilen wie eine Rechtfertigung fürs Nichtstun. Ganz so machtlos wie in dieser Antwort dargestellt ist die Bundesregierung aber nicht. Natürlich könnte man die Safe-Harbor-Umsetzung thematisieren, auf EU-Ebene für eine Neuverhandlung lobbyieren. Genau das fordern Datenschützer von der Regierung. Falk Lüke vom Verbraucherzentrale Bundesverband: “Wir fordern, dass dieses Abkommen evaluiert und gegebenenfalls neu verhandelt wird. Die Einhaltung der Regeln muss durchgesetzt werden.”

Stattdessen erklärt die Antwort der Regierung das Nachhalten adäquater Datenschutzstandards für deutsche Bürger zur reinen Privatsache:

“Es ist die eigenverantwortliche Entscheidung der deutschen Verbraucher, ob sie bei Anbietern von sozialen Netzwerken mit Sitz in den Vereinigten Staaten ein Profil anlegen, welche ihrer Daten sie hierfür verwenden oder ob sie ein Profil wieder löschen.”

Doch wie US-Unternehmen Daten von deutschen Bürgern verarbeiten, können diese eben nicht nach Belieben festlegen, folgt man dem Save-Harbor-Abkommen. Und es ist nicht Privatsache der Bürger, die Einhaltung von Gesetzen und internationalen Abkommen zu überwachen.

Mehr Druck auf US-Behörden? Regierung hat dazu keine Auffassung.

Dafür würde sich das allgemeinen US-EU-Datenschutzabkommen anbieten, über das gerade diskutiert wird. Dieses Abkommen soll den Datenaustausch zwischen Sicherheitsbehörden regeln, aber warum sollte man da nicht Regeln für die Privatwirtschaft mitverhandeln? Der Eindruck des Verbraucherschützers Lüke: “Die Bundesregierung scheint noch wenig Interesse zu zeigen, die Initiative zu ergreifen, um US-Unternehmen eine strengere Einhaltung der Datenschutz-Regeln aufzuerlegen.”

Diesen Eindruck bestätigt das Regierungsdokument zum Safe-Harbor-Abkommen. Darin stehen Sätze wie dieser, eine Antwort auf die Frage, ob Safe-Harbor nicht beim allgemeinen Datenschutzabkommen mitverhandelt wird:

“Es ist schon heute absehbar, dass eine Einbeziehung von Daten europäischen Ursprungs, die unter “Safe Harbor” in die Vereinigten Staaten von Amerika übermittelt wurden und dort dem Zugriff von US-Behörden ausgesetzt sind, völkerrechtliche Fragen der territorialen Souveränität aufwerfen würde, welche einer erfolgreichen Einigung im Wege stehen könnten.”

Das ist allerdings das Wesen aller internationalen Abkommen, sie werfen immer völkerrechtliche Fragen auf und greifen immer in die territoriale Souveränität ein – deshalb schließen Staaten ja Verträge. Es ist offensichtlich, dass die Bundesregierung das Safe-Harbor-Abkommen nicht auf die Probe stellen will.

Dabei könnte das auf die US-Unternehmen mehr Druck machen als alle Interview-Äußerungen deutscher Politiker über die Gefahrenn von Straßenfotos und sozialer Netzwerke zusammen. Gerade im Hinblick auf soziale Netzwerke wie Facebook hatten im Mai die im

“Transatlantic Consumer Dialogue” (TACD) organisierten Verbraucherschutzverbände gefordert, auf EU-Ebene mit US-Behörden über die Einhaltung von Datenschutzgrundsätzen zu verhandeln. Die Antwort der Bundesregierung auf diese Forderung:

“Der Bundesregierung ist die Resolution des TACD vom 10. Mai 2010 bekannt. Innerhalb der Bundesregierung gibt es derzeit keine abgestimmte Auffassung zu der Resolution.”

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Konrad Lischka

Projektmanagement, Kommunikations- und Politikberatung für gemeinnützige Organisationen und öffentliche Verwaltung. Privat: Bloggen über Software und Gesellschaft. Studien, Vorträge + Ehrenamt.
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