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Amazon und Apple setzen auf den Luxemburg-Trick

Konrad Lischka
Konrad Lischka
4 minuten gelesen
Amazon und Apple setzen auf den Luxemburg-Trick

Nur drei Prozent Umsatzsteuer statt 19 wie in Deutschland: Dank Steueroptimierung in Luxemburg verdienen Amazon und Apple an E-Books deutlich mehr als heimische Händler. Verlage und der luxemburgische Fiskus profitieren, die EU-Kommission aber hält den Abgabenrabatt für illegal.

Spiegel Online, 1.5.2012

Wer in Deutschland bei Amazon oder Apple ein E-Book kauft, kann bei der Abwicklung einige Besonderheiten beobachten: Geschäftspartner sind laut Bestellbestätigung immer Luxemburger Unternehmen. Amazon stellt für Kindle-Einkäufe gar keine Rechnung aus, nur eine Übersicht ohne Mehrwertsteuer. Bei Apple gibt es eine Rechnung – allerdings auch die ohne Mehrwertsteuer. Zudem schreiben beide Firmen ihren E-Book-Kunden in den Nutzungsbedingungen ganz genau vor, wie sie zu lesen haben: “nur zu privaten, nicht-gewerblichen Zwecken” heißt es bei Apple, “ausschließlich für die persönliche, nichtgewerbliche Nutzung” bei Amazon.

Warum?

Apple und Amazon zahlen dank dieser Maßnahmen für alle E-Book-Verkäufe in der EU einen sensationell niedrigen Mehrwertsteuersatz: gerade mal drei Prozent. So viel Umsatzsteuer fällt in Luxemburg beim Verkauf von E-Books an, in Deutschland sind es 19 Prozent, der EU-Durchschnittssatz für E-Books liegt bei 20 Prozent. Der Steuerspartrick von Amazon und Apple ist legal: Nach geltendem Recht zahlt ein Luxemburger Unternehmen, das deutschsprachige E-Books deutscher Verlage an deutsche Privatpersonen verkauft, den luxemburgischen Mehrwertsteuersatz. Bei Geschäftskunden hingegen müssten Amazon und Apple den Umsatzsteuersatz des Staates berücksichtigen, in dem ihre Käufer ansässig sind – deshalb wohl das Verbot einer gewerblichen Nutzung in den Nutzungsbedingungen beider Anbieter.

Der Drei-Prozent-Steuersatz in Luxemburg ist ein Wettbewerbsvorteil für die dort ansässigen Anbieter gegenüber den deutschen E-Book-Portalen, erläutert Steuerberaterin Ursula Slapio, Partner Indirect Tax Services bei KPMG in Frankfurt: “Bei identischen Endverkaufspreisen ist die Marge für den Luxemburger Anbieter höher.”

Buchpreisbindung treibt Amazons Marge hoch

Die Endverkaufspreise sind wegen der Buchpreisbindung identisch. Händler dürfen die Digitalausgabe eines deutschsprachigen E-Books im Einzeldownload an Endverbraucher in Deutschland nur zu dem vom Verlag festgesetzten Preis verkaufen – auch wenn die Händler aus Luxemburg verkaufen.

Anders ausgedrückt: Buchpreisbindung und Steueroptimierung treiben Amazons und Apples Margen bei E-Books hoch. Der Kunde zahlt in beiden Staaten dasselbe fürs E-Book, nur sind einmal drei und einmal 19 Prozent Umsatzsteuer enthalten. Die Firmen beantworten Fragen zu ihrer Steueroptimierung nicht. Amazon teilt mit, man wende “die geltende Mehrwertsteuer” an – ohne das Land zu spezifizieren.

Deutsche Verlage profitieren

Vom Luxemburg-Trick profitieren paradoxerweise auch jene deutschen Verlage, die Amazons und Apples Marktmacht fürchten und sich eine unabhängige Vertriebsplattform wünschen. Für deutsche Verlage ist es lukrativer, E-Books über Amazon in Luxemburg zu verkaufen als über Konkurrenz-Plattformen wie Libreka, die in Deutschland sitzen.

Das bestätigt der Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Sprecherin Claudia Paul: “Verlage erhalten ihre Beteiligung auf den Nettoerlös jeweils nach Abzug der Mehrwertsteuer. Da die Endverbraucherpreise aber in beiden Fällen identisch sind, ist die Berechnungsgrundlage bei Verkäufen aus Luxemburg deutlich höher und die deutschen Verlage profitieren durchaus davon.”

Aus Luxemburg Downloads an Privatkunden in anderen EU-Staaten zu verkaufen, war immer schon steuerlich attraktiv. Im EU-Vergleich hat das Großherzogtum traditionell niedrige Steuersätze, der reguläre Umsatzsteuersatz beträgt 15 Prozent, EU-Durchschnitt sind 20,58. Diese konsequente Steuerpolitik dürfte ein Grund dafür sein, dass Amazon und Apple schon lange große Teile ihres EU-Geschäfts über Luxemburg abwickeln.

2015 ist Schluss

Der Luxemburger Steuertrick funktioniert nur noch bis Ende 2014. Denn ab 2015 wird in der EU auch bei Verkäufen an Privatkunden die Mehrwertsteuer dort anfallen, wo der Privatkunde ansässig ist. Dann müssen Amazon und Apple den deutschen Mehrwertsteuersatz für E-Books abführen – wie hoch auch immer der dann sein wird.

Nun hat Luxemburg Anfang 2012 den Mehrwertsteuersatz für E-Books von 15 auf drei Prozent gesenkt. Man kann das als überfällige Anpassung werten – drei Prozent fallen im Großherzogtum auch beim Verkauf gedruckter Bücher an. Man kann die Entscheidung aber auch als ein letztes Umsatzsteuer-Geschenk an Amazon und Apple sehen.

Der Luxemburger Steuerschnitt ist einzigartig und umstritten: Nur zwei EU-Mitglieder haben reduzierte Umsatzsteuersätze für E-Books – Frankreich (sieben Prozent) und Luxemburg. Juristen halten diese Senkung für illegal. Denn EU-Staaten dürfen den Umsatzsteuersatz nur bei bestimmten Waren und Dienstleistungen reduzieren, die in der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (112/2006/EG) aufgeführt sind. Da steht aber nur “Lieferung von Büchern”. Auch die EU-Kommission vertritt diese Auffassung: “E-Books stehen nicht auf der Liste”, sagt eine Sprecherin des EU-Kommissars für Steuern. Die EU-Kommission sei wegen deren unzulässigen Schritten in Gesprächen mit Frankreich und Luxemburg, über ein Vertragsverletzungsverfahren habe man noch nicht entschieden.

Börsenverein fordert E-Book-Steuerrabatt

Im kommenden Jahr will die EU-Kommission neue Vorschläge zur Mehrwertsteuer vorstellen. Ein reduzierter Steuersatz für E-Books wird spätestens dann zum Thema. Denn auch wenn 2015 die Steuervorteile für E-Books aus Luxemburg wegfallen, der Steuervorteil für gedruckte Bücher gegenüber E-Books bleibt. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels ist für einen E-Book-Steuerrabatt: Bücher seien ein Kulturgut, für die Erfüllung der Rolle sei es völlig unerheblich, ob diese Bücher in gedruckter oder digitaler Form angeboten würden. Und, so wünscht es sich der Verein, mit einem reduzierten Steuersatz könnten die E-Books günstiger werden.

Gegner einer Steuersenkung für E-Books argumentieren, man würde neues Chaos schaffen. Der Steuerrechtler Roland Ismer von der Universität Erlangen sagt: “Ich halte eine Angleichung der Mehrwertsteuersätze für Bücher und E-Books für sinnvoll – aber nur in eine Richtung, aufwärts.” Er zählt komplexe Abgrenzungsfragen auf, zum Beispiel: “Wie will man etwa ein E-Book rechtlich trennscharf von einer Datenbank abgrenzen?” Ismer sagt, weitere Nachlässe würden alles komplizieren: “Dies zeigt die Rechtsprechung zu Büchern: So hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass auch eine gebundene und gedruckte Liste von Kontaktanzeigen ein ermäßigt besteuertes Buch sein kann.”

Mehrwertsteuersätze für Bücher und E-Books in EU-Staaten (%)
Staat Bücher E-Books regulärer MwSt-Satz
Belgien 6 21 21
Bulgarien 20 20 20
Dänemark 25 25 25
Deutschland 7 19 19
Estland 9 20 20
Finnland 9 23 23
Frankreich 7 7 19,6
Griechenland 6,5 23 23
Irland 0 23 23
Italien 4 21 21
Lettland 12 22 22
Litauen 9 21 21
Luxemburg 3 3 15
Malta 5 18 18
Niederlande 6 19 19
Österreich 10 20 20
Polen 5 23 23
Portugal 6 23 23
Rumänien 9 24 24
Schweden 6 25 25
Slowakei 10 20 20
Slowenien 8,5 20 20
Spanien 4 18 18
Tschechien 14 20 20
Ungarn 5 27 27
Vereinigtes Königreich 0 20 20
Zypern 5 15 15
Durchschnitt 7,81 20 20,57777778
Minimum 0,00 3 15
Maximum 25,00 27 27
Stand: 1.1.2012, Quelle: EU

Konrad Lischka

Projektmanagement, Kommunikations- und Politikberatung für gemeinnützige Organisationen und öffentliche Verwaltung. Privat: Bloggen über Software und Gesellschaft. Studien, Vorträge + Ehrenamt.
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