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Einigung mit US-Handelsaufsicht: Facebook kommt mit Datenschutz-Aufweichung durch (Spiegel Online, 30.11.2011)

Konrad Lischka
Konrad Lischka
3 minuten gelesen

Einigung mit US-Handelsaufsicht

Facebook kommt mit Datenschutz-Aufweichung durch

Erfolg für Facebook: Die US-Handelsaufsicht FTC wirft dem Unternehmen zwar Täuschung der Mitglieder vor, will die Fälle aber nicht verfolgen. Immerhin gibt auch das soziale Netzwerk ein bisschen nach. Künftig fragt die Firma Mitglieder bei erneuter Aufweichung des Datenschutzes um Erlaubnis.

SPIEGEL ONLINE, 30.11.2011

{jumi [*3]}

Ein wenig zerknirscht gibt sich Facebook-Chef Mark Zuckerberg in seinem Kommentar zur möglichen Einigung seiner Firma mit der US-Handelsaufsicht FTC (Federal Trade Commission). “Ich bin der erste, der eingesteht, dass wir einige Fehler gemacht haben.” Und wenige große Fehler hätten vieles “unserer guten Arbeit” überschattet. Zuckerberg hat tatsächlich kaum Grund, bedrückt zu sein.

Die nun vorgestellte mögliche Einigung mit der FTC ist für Facebook fast auf ganzer Linie ein Erfolg. Rechtzeitig vor einem möglichen Börsengang legitimiert der Deal rückwirkend die bisher weitestgehende Aufweichung von Facebooks Datenschutz-Richtlinien.

Ende 2009 hatte Facebook für alle Mitglieder die Datenschutzregeln radikal verändert: Von da ab behandelte Facebook einige der Nutzerdaten als “öffentlich zugängliche Informationen”. Details, die zuvor vielleicht nur ausgewählte Bekannte erfuhren, waren von diesem Zeitpunkt ab für alle Welt zugänglich: Der angegebene Name, das Profilbild, Geschlecht, Wohnort, die Liste der Facebook-Freunde, die Zugehörigkeit zu Netzwerken und Fan-Seiten. Nach Protesten erlaubte Facebook es Nutzern sechs Monate später wieder, Freundeslisten und Interessenprofile vor der Öffentlichkeit zu verbergen.

Die Umdeklarierung nicht-öffentlicher Details zu allgemein zugänglichen brachte mit sich, dass man auch Anwendungen von Drittanbietern und Websites, auf denen man sich mit dem Facebook-Login anmeldet, nicht mehr untersagen kann, diese Informationen zu verwenden.

Die US-Handelsaufsicht sieht diesen Schritt – neben vielen anderen – als Täuschung der Kunden an. Die Vorwürfe der FTC in der nun veröffentlichten Einigung wiegen schwer – allerdings sind es nur Vorwürfe, die FTC verfolgt diese Fälle nicht weiter. Die Darstellung der FTC: Facebook …

  • … warnte die Nutzer Ende 2009 nicht vor der Veröffentlichung ihrer Freundesnetzwerke und holte sich dafür keine Einwilligung.
  • … erweckte gegenüber Mitgliedern den Eindruck, von ihnen genutzte Anwendungen von Drittanbietern könnten nur auf bestimmte, notwendige Informationen aus dem Facebook-Datenbestand zugreifen, dabei könnten die Programme auf alle persönlichen Daten zugreifen.
  • … behauptete Mitgliedern gegenüber, dass sie bestimmte Informationen nur “mit Freunden” teilen. Diese Einstellung hat aber tatsächlich zur Folge, dass auch alle Drittanbieter, deren Anwendungen die Freunde nutzen, auf diese Daten zugreifen können.
  • … behauptete, man überprüfte die Sicherheit “verifizierter Anwendungen” – dies war nicht der Fall.
  • … versicherte, man teile personenbezogene Informationen nicht mit Werbekunden, tat dies aber (in einem Fall, laut Facebook unbeabsichtigt aufgrund einer technischen Fehlfunktion).

Dass Facebook sich mit der Handelsaufsicht einigt, ist explizit kein Eingeständnis irgendeiner Schuld und Rechtsverletzung. Somit segnet die FTC die 2009 erfolgte radikale Umdeklarierung privater Informationen zu öffentlichen nachträglich ab – Facebook muss hier die Nutzer nicht hinterher um Erlaubnis bitten, muss bei neuen Nutzern auch keine explizite Zustimmung für diese weitreichenden Details der allgemeinen Regeln einholen. Die Standardeinstellungen können so bleiben, wie sie sind – und die große Mehrheit der Nutzer weicht niemals von Standardeinstellungen ab. Und registriert man sich heute neu bei Facebook, ist die vorgegebene Einstellung für Privatsphäre “öffentlich”, standardmäßig kann jeder die Freunde eines Mitglieds sehen.

In Zukunft darf Facebook aber nicht mehr so unverfroren vorgehen. Das ist das wohl größte Zugeständnis in der möglichen Einigung mit der FTC. Facebook verpflichtet sich, …

  • … in Zukunft eine ausdrückliche Zustimmung der Nutzer zu allen Veränderungen der Datenschutzeinstellungen einzuholen, die den Status Quo verändern.
  • … Zugriffe von Dritten auf Daten aus gelöschten Konten binnen 30 Tagen nach Löschung zu unterbinden.
  • … 20 Jahre lang alle zwei Jahre seine Datenschutzbestimmungen von einem unabhängigen Gremium überprüfen zu lassen.

Einige Punkte aus der Einigung wirken unfreiwillig komisch. So verpflichtet sich Facebook gegenüber der FTC, Falschdarstellungen im Hinblick auf Datenschutz und Sicherheit zu unterlassen und die Daten seiner Kunden zu schützen. Muss ein Unternehmen sich wirklich in einer freiwilligen Einigung verpflichten, derlei zu tun? Das sind auch in den Vereinigten Staaten grundsätzliche Regeln, die für alle Firmen gelten.

Die Öffentlichkeit kann die nun vorgestellte Einigung 30 Tage lang kommentieren. Die FTC wird nach dem 30. Dezember entscheiden, ob sie diese Einigung endgültig annimmt.

Bei Facebook dürfte niemand etwas dagegen haben.

Konrad Lischka

Projektmanagement, Kommunikations- und Politikberatung für gemeinnützige Organisationen und öffentliche Verwaltung. Privat: Bloggen über Software und Gesellschaft. Studien, Vorträge + Ehrenamt.
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