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Konrad Lischka
Konrad Lischka
4 minuten gelesen

Drossel-Debatte

Welche Netzneutralität meinen die eigentlich?

Sind alle Daten gleich? Nach Googles Abkehr vom Prinzip der Netzneutralität fordern Aktivsten eine gesetzliche Garantie. Doch wer Netzneutralität sagt, meint nicht immer dasselbe: Die einen fordern ein egalitäres Netz, die anderen unterscheiden verschiedene Datenströme. Eine Begriffsklärung.

Spiegel Online, 17.8.2010

{jumi [*3]}

Der Zeitpunkt war für Google in Deutschland perfekt: Der Online-Gigant verkündete nahezu gleichzeitig den Start des Straßenfoto-Dienstes Street View hierzulande und die Abkehr vom Prinzip der Netzneutralität weltweit. Über die Fotos von Vorgärten streiten seitdem Spitzenpolitiker, für die Infragestellung eines Konstruktionsprinzips des Internets interessieren sich bestenfalls Fachpolitiker. Dabei wird der Ausgang der Debatte um die Netzneutralität auf mittlere Sicht entscheiden, wie Bürger, Medien- und Internetunternehmen das Netz nutzen können.

Worum es bei Netzneutralität geht, kann jeder Kunde erahnen, der ein iPhone beim deutschen Mobilfunkunternehmen T-Mobile in Verbindung mit einem Vertrag gekauft hat. Der Konzern berechnet zwar einerseits eine monatliche Gebühr für ein bestimmtes Datenvolumen im Monat. Aber er schreibt dem Nutzer andererseits vor, wofür dieser Datenverkehr zu nutzen ist. Wer zum Beispiel sein Kontingent für Telefonate über den Internetdienstleister Skype nutzen will, muss dafür extra zahlen. Wer die über das Funkmodul des iPhones abgerufenen Webseiten nicht auf dem winzigen Telefonbildschirm, sondern an einem angeschlossenen Notebook sehen will, muss auch dafür extra bezahlen.

Im Klartext heißt das: Kunden glauben, monatlich für ein fixes Datenvolumen zu bezahlen, über dessen Nutzung sie bestimmen dürfen. Tatsächlich sehen die Verträge des Providers aber so aus, dass bestimmte Datenpakete dann doch nicht eingeschlossen sind.

Es gibt in Deutschland keine gesetzliche Vorgabe zur Netzneutralität. Die iPhone-Tarife zeigen im Kleinen, wie ein Netz aussehen könnte, in dem Provider bestimmen, welche Anwendungen bevorzugt durchgeleitet, welche extra bezahlt werden müssen.

Damit die Ungleichbehandlung unterschiedlicher Anbieter nicht die Regel wird, fordern in Deutschland Aktivisten eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität. Die Initiative Pro Netzneutralität sammelt Unterzeichner für dieses Anliegen. Die Erklärung der Netzaktivisten und die Debatte über das Anliegen zeigen allerdings, wie schwammig der Begriff der Netzneutralität ist.

Wenn zwei Interessenvertreter Netzneutralität fordern, müssen sie nicht dasselbe meinen – SPIEGEL ONLINE gibt einen Überblick der Abstufungen.

Alle Daten sind gleich

Die einfachste Definition des Begriffs Netzneutralität ist diese: Internet-Provider haben alle Arten von Datenverkehr gleich zu behandeln – Videotelefonate, Livestreams von Bundestagsdebatten, Downloads bezahlter Filme bei iTunes, Youtube-Clips Skateboard fahrender Hunde, Nachrichtenseiten wie SPIEGEL ONLINE, E-Mails, den Datenfluss von Online-Rollenspielen und Bittorrent-Verbindungen.

Diese egalitäre Definition formuliert zum Beispiel der wissenschaftliche Dienst des Bundestags ( PDF-Dokument), die auch die Initiative Pro Netzneutralität teilt:

 

“Der Begriff Netzneutralität bezeichnet die neutrale Übermittlung von Daten im Internet, das bedeutet eine gleichberechtigte Übertragung aller Datenpakete unabhängig davon, woher diese stammen, welchen Inhalt sie haben oder welche Anwendungen die Pakete generiert haben.”

Datentypen unterscheiden, nicht Anbieter

Allerdings räumen viele Verfechter der Netzneutralität ein, dass es rein technisch gute Gründe dafür gibt, bestimmte Datenpakete anders zu behandeln, weil das im Sinne des Kunden ist. Ein oft genanntes Beispiel: Bei über das IP-Protokoll vermittelten Telefonaten (VoIP) ist eine immer garantierte Mindestbandbreite sinnvoll, weil die Gesprächspartner sonst voneinander nur unzusammenhängende Wortfetzen verstehen.

Das Beispiel zeigt: Internet-Anbieter übermitteln unterschiedliche Datenpakete, bei manchen ist es den Kunden wichtig, dass sie in der richtigen Reihenfolge schnell genug ankommen (IP-Telefonie, Videochat), bei anderen Daten ist das nicht so wichtig (Bittorrent-Downloads).

Der Berliner Informatiker Kristian Köhntopp erklärt in seinem Blog den in der Neutralitätsdebatte oft unscharf benutzten Begriff der Bandbreite und schlüsselt die unterschiedlichen Anwendungen auf, bei denen eine bevorzugte Weiterleitung im Sinne der Kunden sein könnte. An der Spitze der Hierarchie würden – je nach Kundenbedürfnissen – Spiele und interaktive Unterhaltung stehen (hohe Bandbreiten und geringe Latenzzeiten sind notwendig), gefolgt von (Video-)Telefonie, Videostreams, Webtraffic.

Köhntopp kommt auf dieser Basis zu einem differenzierten Begriff der Netzneutralität. Verkehrsklassen zu bilden sei völlig legitim. Weil nicht alle Datenpakete gleich sind, können nicht alle gleich behandelt werden. Entscheidend ist Köhntopps Analyse zufolge nicht die Gleichbehandlung der Daten, sondern dass der Nutzer über die bevorzugte Behandlung bestimmter Anwendungen entscheidet: “Es kommt nicht darauf an, welcher Provider dabei mitwirkt, solange die Kontrolle an der richtigen Stelle – beim Kunden – liegt.”

So verstanden, bedeutet Netzneutralität, dass Provider unterschiedliche Arten von Daten nach Kundenwunsch unterschiedlich behandeln dürfen. Sie sollen aber nicht auf Basis der Anbieter bestimmte Anwendungen diskriminieren. Dies ist heute im Mobilfunkbereich zu beobachten, wo Kunden einige Anbieter zum Beispiel extra für die Skype-Nutzung bezahlen müssen, auch wenn die gebuchte Bandbreite gar nicht ausgeschöpft ist und Sprachdaten anderer Anbieter nicht blockiert werden.

Finger weg von den Inhalten!

Ähnlich legt auch der Chaos Comptuer Club Netzneutralität aus: “Kein Zugangsanbieter darf nach inhaltlichen Kriterien Einfluß auf die Verfügbarkeit, Priorisierung oder Bandbreite der weitergeleiteten Daten nehmen.” Einflussnahme schließt der CCC nicht generell aus. Diese sei aber nur akzeptabel, wenn der Anbieter die Kriterien transparent macht und mit der Bevorzugung bestimmter Dienstklassen tatsächlich einen Kapazitätsengpass verhindert. Ein Beispiel des CCC: “Ein Zugangsanbieter dürfte etwa – wenn das im Vertrag steht – allen Kunden die Bandbreite beschränken, um eine Mindestbandbreite für Telefonie zu reservieren, weil Telefonate sonst gar nicht gingen.”

Dürfen Unternehmen sich Vorteile erkaufen?

So unterschiedlich CCC und die Initiative Pro Netzneutralität im Detail Netzneutralität definieren – beide lehnen eine unterschiedliche Behandlung von Datenströmen nach Anbietern ab. Datenströme von Facebook sollen nicht anders behandelt werden als die von StudiVZ, YouTube-Clips und Film-Downloads bei Apple nicht anders als die aus GEZ-Gebühren finanzierten Inhalte der öffentlich-rechtlichen Videoportale. Telekommunikations-Unternehmen wollen aber Daten unterschiedlicher Anbieter sehr wohl unterschiedlich behandeln – sie wollen doppelt kassieren. Einmal vom Kunden, der Datenpakete kauft und dann in Zukunft gerne noch einmal von den Inhalteanbietern, deren Angebote die zahlenden Kunden dann abrufen.

So hat Telekom-Boss René Obermann dem manager magazin “neue Geschäftsmodelle für das mobile Internet” angekündigt: Das könnte Anbieter wie Google oder Apple betreffen, die das Mobilfunknetz bislang weitgehend kostenlos für ihre datenintensiven Dienste nutzen: Wenn die Telekom besondere Netzsicherheit oder höchste Übertragungsqualität zum Beispiel für Musik oder Video biete, müsse dies laut Obermann “auch differenziert bepreist werden”.

Auch Unternehmen, die eigentlich Netzneutralität fordern, nehmen gern Sonderkonditionen an. Facebook zum Beispiel mischte sich in die Debatte um Netzneutralität ein und ließ einen Sprecher verkünden: “Facebook unterstützt weiterhin die Prinzipien der Netzneutralität, egal ob in Datenkabeln oder Funknetzwerken.” Ein offenes, freies Internet lade zur Innovation ein, fördere einen lebendigen, freien Markt in dem die Verbraucher Kontrolle über Inhalte und Dienstleistungen haben.

Doch im Mai hatte das Unternehmen Deals mit 50 Mobilfunkanbietern in 45 Ländern geschlossen, wonach Mitglieder künftig über die neu eingerichtete Seite 0.facebook.com kostenlos mit ihren Mobilgeräten auf das Netzwerk zugreifen können, zum Beispiel in Dänemark, Bolivien, Türkei, Indien, Uganda und Sri Lanka. Der Bruch der Neutralität wird eben gern akzeptiert, wenn er zum eigenen Vorteil ist.

{jumi [*5]}

Konrad Lischka

Projektmanagement, Kommunikations- und Politikberatung für gemeinnützige Organisationen und öffentliche Verwaltung. Privat: Bloggen über Software und Gesellschaft. Studien, Vorträge + Ehrenamt.
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