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Fall Bettina Wulff: Google misst mit zweierlei Maß (Spiegel Online, 9.9.2012)

Konrad Lischka
Konrad Lischka
3 minuten gelesen

Fall Bettina Wulff

Google misst mit zweierlei Maß

Google will weiter Suchen nach Bettina Wulff um den Begriff “Prostituierte” ergänzen. Der Konzern argumentiert, man orientiere sich an “objektiven Faktoren”. Doch so einfach ist es nicht: In anderen Fällen hat der Konzern populäre Suchvorschläge gestrichen – wenn Lobbygruppen Druck machten.

Spiegel Online, 9.9.2012

{jumi [*3]}

Bettina Wulff will Google gerichtlich verbieten lassen, ihren Namen bei Suchanfragen um Begriffe wie “Escort” und “Prostituierte” zu ergänzen. Sie versichert eidesstattlich, dass alle Behauptungen über ihre angeblichen Rotlicht-Kontakte falsch sind. Google weigert sich, die Vorschläge zu sperren. Doch die Begründung des Konzerns dafür ist verlogen, denn in Wahrheit greift er regelmäßig in seinen Suchmaschinen-Algorithmus ein.

Google tut im Fall Wulff so, als sei die Präsentation der Suchergebnisse quasi naturgegeben. Ein Google-Sprecher erläutert, die vorgeschlagenen Vervollständigungen seien “das algorithmisch erzeugte Resultat mehrerer objektiver Faktoren, inklusive der Popularität der eingegebenen Suchbegriffe”. Objektiv – das klingt so, als würde der Konzern eisern einem einzigen Prinzip folgen: Vorschläge für Suchanfragen und Ergebnisse immer aufgrund der Popularität bei Nutzern auszuwählen.

Das stimmt nicht.

Google streicht Begriffe aus Suchvorschlägen

Google verhindert in anderen Fällen die Anzeige äußerst populärer Vervollständigungen und Treffer. Als Google 2009 die Suchvorschläge einführte, lenkte die neue Funktion Nutzer oft zu Raubkopiesuchen. Viele Anfragen nach bekannten Programmen und Büchern ergänzte Google um Begriffe wie “Torrent”, “Crack” oder “Keygen”. Inzwischen macht Google diese Vorschläge nicht mehr, obwohl die Popularität von Raubkopien bei den Nutzern der Suchmaschine kaum gefallen sein dürfte.

Google-Jurist Kent Walker bekennt freimütig, dass der Konzern Begriffe generell löscht: “Wir werden Begriffe blockieren, die eng mit Piraterie verbunden sind”, kündigte er Ende 2010 an. Google geht beim Verstecken echter und vermeintlicher Verweise auf Raubkopien noch weiter. Der Konzern löscht mittlerweile Suchergebnisse und stuft Websites herab, die mutmaßlich gegen das Urheberrecht verstoßen. Im Mai 2012 führte Google-Manager Fred von Lohmann aus, warum die Popularität mancher eingegebener Suchbegriffe dem Konzern egal ist: “Wir wollen nicht, dass unsere Suchergebnisse die Menschen auf Stellen im Netz lenken, wo die Urheberrechte verletzt werden.”

Zugespitzt könnte man Googles Position so zusammenfassen: Wenn eine mächtige Lobby Druck macht, sperrt der Konzern Suchbegriffe und Treffer, stuft sogar komplette Angebote im Google-Index herab. Aber wenn es nur um eine Einzelperson geht, lenkt Google bedenkenlos auf Stellen im Netz, wo Persönlichkeitsrechte verletzt werden.

Google streicht Vorschläge wegen Jugendschutz

Google sperrt auch andere, völlig legale Begriffe aus seinen Suchvorschlägen aus: In den Vereinigten Staaten räumte eine Google-Sprecherin 2010 ein, dass man bestimmte Begriffe zum Beispiel wegen des Jugendschutzes bei der Schnellsuche Google Instant sperre.

Das könnte der Grund dafür sein, dass Google in Deutschland bei der Suche nach Rocco als Ergänzung den Nachnamen DiSpirito vorschlägt. Rocco DiSpirito ist ein mäßig bekannter Koch mit gerade mal 500.000 Suchtreffern. Google unterschlägt hingegen Rocco Siffredi, den Künstlernamen eines italienischen Schauspielers, der in einem feministischen Autorenfilm und vielen Pornos spielte, das Cover eines SPIEGEL-Hefts zierte und mehr als 17 Millionen Google-Treffer aufweist.

Google streicht aber nicht nur nach eigenem Gusto Begriffe aus Suchvorschlägen. Manchmal ergänzt der Konzern die sogenannte Autocomplete-Liste mit Verweisen auf eigene Dienste. Wenn man zum Beispiel in Googles sozialem Netzwerk Google+ angemeldet ist und auf Google.com den Namen eines Bekannten sucht, zeigt der Konzern in den Suchvorschlägen sehr prominent einen Link zum Google+-Profil desjenigen.

Der prominente Hinweis auf das Google-Netzwerk in den Google-Suchergebnissen ist wohl kaum der nützlichste oder populärste Treffer. Die Platzierung dient in erster Linie Googles Interessen, sie ist sicher nicht “das algorithmisch erzeugte Resultat mehrerer objektiver Faktoren”.

Meinungsfreiheit bei Monopolverfahren hilfreich

Es drängt sich der Eindruck auf, dass Googles Position bei Eingriffen in Treffer und Vorschläge der Suchmaschine je nach dem Einfluss der Betroffenen wechselt. Links zu vermeintlichen Raubkopien versteckt der Konzern, solche auf Persönlichkeitsverletzungen nicht. Und Verweise auf eigene Produkte platziert Google bisweilen sehr prominent in den angeblich objektiv ausgewählten Vorschlägen.

Das sind publizistische Entscheidungen, es sind aber keine guten.

Google wählt aus, was als anstößig gelten, was sich als geschäftsschädigend herausstellen könnte. Rechtlich könnte Google mit der Haltung im Fall Bettina Wulff in Deutschland durchkommen. Ethisch jedoch ist das Verhalten des Konzerns fragwürdig: Google handelt opportunistisch. Das ist angesichts der publizistischen Macht des Quasi-Monopolisten beunruhigend.

Konrad Lischka

Projektmanagement, Kommunikations- und Politikberatung für gemeinnützige Organisationen und öffentliche Verwaltung. Privat: Bloggen über Software und Gesellschaft. Studien, Vorträge + Ehrenamt.
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