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Gaga-Prozesse: iPhone-Kunde will Apple schröpfen (Spiegel Online, 31.7.2007 mit Matthias Kremp)

Konrad Lischka
Konrad Lischka
10 minuten gelesen

Gaga-Prozesse

Enttäuschter iPhone-Kunde will Apple schröpfen

Ein iPhone-Besitzer verklagt Apple, weil er den Akku nicht aus seinem Handy bekommt. Forderung: 75.000 Dollar. Er könnte damit sogar durchkommen. Denn in den USA haben absurde Sammelklagen gegen IT-Firmen öfter Erfolg. Acht Beispiele im Überblick.

Spiegel Online, 31.7.2007

533,93 Dollar hat Jose Trujillo aus Melrose Park bei Chicago im benachbarten Apple Store für sein neues iPhone hingeblättert. Ein Fehler, denkt er heute: Der Akku sei nicht ohne weiteres austauschbar, verliere angeblich nach 300 Ladezyklen seine volle Leistung. Der Handy-Vertrag läuft aber zwei Jahre. Was macht man da? Klar: Sammelklage!

Jetzt fordert iPhone-Besitzer Trujillo mit seinem Anwalt Larry D. Drury 75.000 Dollar Schadensersatz vom Telefon-Hersteller Apple und dem Mobilfunk-Anbieter AT&T. Vorwurf: Die Unternehmen hätten Details zu Akkuwechsel und -lebensdauer "arglistig verschwiegen", wie es in der Klageschrift heißt, die das IT-Blog Gizmondo veröffentlicht hat. Die Klageschrift führt aus, Apple habe dieses Detail weder in der iPhone-Kampagne erwähnt noch auf der iPhone-Verpackung abgedruckt.

Tatsächlich herrschte beim Verkaufsstart des iPhones am 29. Juni Verwirrung über den Akkuaustausch. In einem offenen Brief an Apple-Boss Steve Jobs verlangte damals die US-Verbraucherschutzgruppe "Foundation for Consumer and Taxpayer Rights" Klarheit über das Austauschprogramm: "Die Unternehmen haben bislang nicht veröffentlicht, ob sie Gebühren für den Austausch verlangen werden und ob Kunden ihre Telefone einschicken und auf Ersatz warten müssen."

Dass der iPhone-Akku nicht austauschbar ist, war allerdings schon länger bekannt. Bereits am 27. Juni schrieb der Technik-Experte der "New York Times" David Pogue, dass man das iPhone wahrscheinlich täglich aufladen müsse, dass der Akku laut Apple nach 300 bis 400 Ladezyklen Kapazität einbüße, dass man den Akku nur gegen Gebühr bei Apple austauschen lassen könne.

Öffentlich waren die Probleme also schon vor dem iPhone-Start – allerdings hat nicht Apple sie veröffentlicht. Erst Anfang Juli machte der Konzern in seiner iPhone-Service-FAQ die Information publik, dass der Akkuaustausch nach Ablauf der einjährigen Garantie 85,95 Dollar koste.

Sammelklagen sind für Firmen extrem lästig

So absurd der Vorwurf des Klägers klingen mag – völlig ausgeschlossen ist ein Vergleich mit Apple nicht. Denn bei solchen Sammelklagen kommt es nur selten zur Beweisaufnahme und Entscheidung vor einer Jury. Jens Röhrborn, Anwalt bei der deutschen Niederlassung der US-Anwaltsfirma Holme Roberts & Owen (HRO), zu SPIEGEL ONLINE: "Die meisten dieser Fälle enden mit einem Vergleich, oft sogar schon vor Prozessbeginn.

BESONDERHEITEN DES CLASS-ACTION-VERFAHRENS

Gute Anwälte für kleine Leute
Ein enormer Vorteil des Class-Action-Verfahrens ist, dass sich alle Betroffenen in einem Prozess gegen den Beschuldigten wenden können. Sprich: Sie teilen sich die Prozess- und Anwaltskosten und können sich so sogar bei kleinen Schäden teure und gute Anwälte leisten, selbst auf der Basis eines Erfolgshonorars. Ulrich Fülbier, Anwalt bei der deutschen Niederlassung der US-Anwaltsfirma "Holme Roberts & Owen" (HRO) sagt: "Dieses Instrument gibt ihnen die Chance, sich selbst dann effizient und spürbar zu wehren, wenn es für einzelne Betroffene wirtschaftlich nicht sinnvoll oder sogar unmöglich ist, sich einen Anwalt zu leisten."

Massiver Auskunftsanspruch für Kläger
Bei einem begründeten Verdacht haben die Kläger im sogenannten Pre-Trial-Discovery, einem dem Gerichtsverfahren vorgeschalteten Ausforschungsbeweisverfahren, das Recht, interne Unterlagen des beklagten Unternehmens einzusehen. Das kann bis zum E-Mail-Verkehr der Mitarbeiter reichen. Ulrich Fülbier, Anwalt bei HRO: "Kläger dürfen hier Unterlagen in einem Maß einzusehen, das in Deutschland undenkbar wäre." Und: Die Chancen, dass sich in den internen Dokumenten etwas Belastendes findet, stehen nicht schlecht. 

Das Urteil gilt für alle Betroffenen – für immer
Hat ein Gericht einmal in einem Class-Action-Verfahren ein Urteil gefällt oder eine Einigung der Parteien anerkannt, gilt dieses Ergebnis für die gesamte Gruppe von Betroffen, die das Gericht definiert. Das ist ein durchaus positiver Effekt, sagt HRO-Anwalt Ulrich Fülbier: "So wird vermieden, dass mehrere Gerichte sich immer wieder mit vergleichbaren Fallkonstellationen beschäftigen müssen und dabei zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen."

Geringe Kosten für die Kläger
US-Gerichtskosten werden nicht nach dem Streitwert bemessen. Ein hoher Schaden hat also nicht hohe Gerichtskosten zur Folge, die vorab bezahlt werden müssten. Außerdem muss man im US-Rechtssystem nicht die Gerichtskosten für den Anwalt der Gegenseite tragen, falls man verliert. Die Folge laut HRO-Anwalt Ulrich Fülbier: "Das macht es weniger riskant, eine Klage auf gut Glück einzureichen." Und so gibt es in den USA eine Reihe spezialisierte Anwälte für Class-Action-Verfahren, die in der Regel auf Erfolgsbasis tätig werden und üblicherweise ein Drittel der per Vergleich oder Prozess erzielten Zahlungen für sich beanspruchen. 

Da spielen viele Kläger den Lästigkeitsfaktor aus." Und lästig ist für den Beklagten bei einem US-Class-Action-Prozess vor allem, dass er seine Anwälte in jedem Fall selbst bezahlen und den Klägern womöglich massiven Einblick in Geschäftsinterna gewähren muss.

Deshalb, so Class-Action-Experte Röhrborn, gilt als allgemeine Regel: "Je später in solch einem Prozess ein Vergleich geschlossen wird, desto teurer wird er für den Beklagten." Dieser Druck auf Unternehmen macht Class-Action-Verfahren bei manchen US-Anwaltskanzleien sehr beliebt. Hinzu kommt, dass es nicht besonders kostspielig ist, solche Klagen einzureichen, wie HRO-Anwalt Ulrich Fülbier erklärt (siehe Kasten).

Und so gibt es immer wieder absurde Class-Action-Klagen gegen IT-Konzerne – die oft sogar mit einem Vergleich enden. Hier ein Überblick:

iPod-Akku schwächelt

Im August 2005 einigte Apple sich mit einer Reihe von iPod-Besitzern, die schwächelnde Akkus bei ihren Geräten beklagten. Ein Gericht im kalifornischen San Mateo erkannte die Vereinbarung an und erklärte sie für eine Gruppe von etwa 1,3 Millionen Besitzern eines iPods der dritten Generation für verbindlich.

Hintergrund: Bereits 2003 hatten acht iPod-Besitzer Apple wegen zu geringer Akkulaufzeiten ihrer Musikplayer verklagt. Die Kläger warfen dem Hersteller damals vor, das Gerät hätte die in der Werbung versprochenen Eigenschaften nicht eingehalten. Apple hatte seinerzeit noch vollmundig verkündet, der Stromspeicher werde ein ganzes iPod-Leben lang durchhalten und böte genug Saft für zehn Stunden Dauerbetrieb.
Das war allerdings weit gefehlt. Bereits nach eineinhalb Jahren knickte die Leistungskurve der ersten iPod-Akkus deutlich ein. Apple bot daraufhin zwar Austauschakkus an; die waren mit einem Preis von 99 Dollar beziehungsweise 130 Euro aber alles andere als günstig. Schließlich einigten sich die Streitparteien auf einen Kompromiss. Der sah vor, dass jeder iPod-Besitzer, der seinen Player vor dem 31. Mai 2004 gekauft hatte, wahlweise einen 50-Dollar-Einkaufsgutschein, einen Zuschuss zu einem bereits bezahlten Austauschakku oder eine Garantieverlängerung bekommt. Wer sich jetzt seines defekten Akkus besinnt, kommt allerdings zu spät: Am 30. Mai 2006 lief die Aktion aus.

15,5 Millionen wegen Problemen mit AOL-Software

Im Jahr 2002 hat sich der Internet-Anbieter AOL mit Klägern wegen angeblicher Fehler in seiner Zugangssoftware AOL 5.0 auf einen Vergleich geeinigt: Ein Entschädigungsfonds mit 15,5 Millionen Dollar wurde gegründet, anspruchsberechtigt war jeder, der "die 5.0 Software installiert hatte" und "unter Eid aussagt, dass er Probleme mit der Installation hatte", wie es heute noch auf der Internet-Seite der damals klagenden US-Kanzlei Hagens Berman heißt.

Vista läuft nicht spektakulär genug

Weil nicht alle Funktionen von Windows Vista auf ihrem PC laufen, hat im April eine US-Bürgerin den Softwarekonzern Microsoft verklagt. Ihr Vorwurf: Der Aufkleber "Vista Capable" auf ihrem PC habe sie getäuscht.

Konkret geht es um einen PC, den Kelly im November 2006 gekauft hat. Die Klägerin vermisst beim Betrieb von Windows Vista unter anderem die neue Benutzeroberfläche Aero und das Media Center. Michael Rosenberger, einer ihrer Anwälte, sagte der Tageszeitung "Seattle Post-Intelligencer": "All diese verblüffenden Funktionen, die Microsoft bewirbt, sind zwar in Windows Vista Home Premium vorhanden, aber nicht in Windows Vista Home Basic."

iPod spielt Musik zu laut

Anfang 2006 reichte John Kiel Patterson aus Louisiane mit der Begründung, der iPod sei zu laut, Klage gegen Apple ein. Apples MP3-Player könne Lautstärken von bis zu 115 Dezibel erzeugen, so der Vorwurf. Das könne schon bei 28 Sekunden täglichen Musikhörens zu Hörschäden führen, so die Behauptung. Obgleich Patterson offenbar keine Schäden davongetragen hatte, klagte er, weil er "ein fehlerhaftes Produkt gekauft" habe, "das nicht sicher benutzt werden kann", so sein Anwalt. Das solle Apple nun reparieren – und ihm außerdem Schadensersatz in nicht genannter Höhe zahlen.

Patterson bezog sich in seiner Klage auch darauf, dass Apple aufgrund gesetzlicher Bestimmungen seine iPods in Frankreich kurzeitig aus den Regalen nehmen musste. In Frankreich dürfen Musikabspieler maximal 100 Dezibel laut werden. Seither werden in der Lautstärke gedrosselte iPods nach Europa geliefert. Darüber hinaus hat Apple in aktuelle iPods eine Funktion eingebaut, mit welcher der Besitzer die maximale Lautstärke seines Players selber festlegen kann. Für einige ältere Modelle ist diese Funktion als Software-Aktualisierung verfügbar. Beliebter als diese Funktion dürften allerdings Programme wie "GoPod" sein, welche die Lautstärkebeschränkung per Mausklick aufheben.

Die Lautstärke der US-iPods soll einem Bericht des US-Magazins "Wired" zufolge übrigens auf besonderen Wunsch des Apple-Chefs Steve Jobs so hoch angesetzt worden sein. Das sagte zumindest ein früherer Manager des Chip-Herstellers PortalPlayer, der maßgeblich an der Entwicklung des ersten iPod beteiligt war. Steve Jobs brauche die Lautstärke, weil er schwerhörig sei.

Macbook zeigt nicht genug Farben

Wie vorsichtig man in den USA mit Werbeaussagen sein muss, zeigte sich einmal mehr im Mai dieses Jahres. Die aktuellen Apple-Notebooks der Macbook-Pro-Serie stellten nicht etwa die von Apple versprochenen Millionen Farben dar, sondern könnten technisch bedingt nur maximal rund 260.000 unterschiedliche Farbtöne darstellen, beklagten Anfang 2006 die Anwälte Peter Polischuk und Robert Dreher. Außerdem sei die Behauptung falsch, Apples Software Aperture sei "das ultimative Arbeitsmittel für Fotografen".

Während man letztere Angabe wohl als rein subjektiv und kaum anfechtbar ansehen muss, steckt in der Bemängelung der Notebook-Bildschirme ein wahrer Kern. Ein Betroffener hat die Fakten auf einer eigens dafür eingerichteten Webseite zusammengetragen. Tatsächlich werden die Millionen Farben der Macbook-Bildschirme durch ein Verfahren namens "Dithering" erzeugt, indem die physikalisch vorhandenen Farbpixel auf bestimmte Weise kombiniert werden. Das ist bei Bildschirmgrößen bis 15 Zoll absolut üblich. Apples Vergehen scheint also in erster Linie darin zu bestehen, nicht klar zu sagen, dass die vielen Farben durch Mischung zustande kommen.

Allerdings, und das wiegt schwerer, klagen etliche Macbook-Pro-Besitzer bei ihren Bildschirmen über ein fleckiges, krisseliges Bild, das sofort besser wird, wenn man das Gerät mit Windows anstatt Mac OS startet. Bei den neuesten Modellen hat Apple die Displays ohnehin komplett ausgewechselt. Sie werden nunmehr von neu entwickelten LEDs beleuchtet, die sparsamer und umweltschonender sein sollen. Über Probleme mit diesen Bildschirmen, ist bislang nichts bekannt.

Xbox frisst DVDs

Dem passionierten Konsolen-Spieler Jorge Brouwer aus Florida zufolge frisst Microsofts Konsole Xbox 360 CDs und DVDs. Seiner Klage zufolge hat seine Konsole die Datenträger der Spiele "Gears of War" und "Madden NFL 07" zerkratzt. Auf Anfrage bot ihm der Hersteller zwar an, die defekten Medien zu ersetzen, forderte dafür aber eine Gebühr in Höhe von 20 Dollar. Das war Brouwer zu viel, er zog Anfang Juli vor Gericht.

Damit war er nicht allein. Weitere ähnliche Klagen wurden in den USA eingereicht. In Kalifornien etwa bemängelten Christine Moskowitz und David Wood, dass auch ihren Konsolen die eingelegten Scheiben nach einiger Zeit bis zur Unbenutzbarkeit zerkratzt würden. Auch ihnen wurde ein Austausch gegen Zahlung von 20 Dollar angeboten, auch sie klagten – und fordern fünf Millionen Dollar Schadensersatz.

Windows kostet zu viel

Nicht einmal die Preise für ihre Produkte können Softwareunternehmen in den USA nach eigenen Gutdünken festlegen. So flatterten Microsoft im Jahr 2000 mehrere Sammelklagen ins Haus, in denen Verbraucherschützer monierten, der Konzern habe von den Verbrauchern zu hohe Preise für Produkte wie Windows, Excel und Word eingetrieben. Während die Klagen in einigen US-Bundesstaaten abgelehnt wurde, ließ ein Richter in San Francisco sie zu.

Bis es zu einer endgültigen Entscheidung kam, vergingen allerdings sechs Jahre. Letztlich stimmte ein kalifornisches Berufungsgericht einer Einigung zu, die Microsoft 1,1 Milliarden Dollar kostete. Jedem der Kläger musste das Unternehmen einen Gutschein über 29 Dollar für den Kauf von Software ausstellen.

Google-Page-Rank zu niedrig

Im März 2006 strebte die Spezial-Suchmaschine Kinderstart.com eine Klage gegen Google an, weil Google den Rang von Kinderstart im eigenen Suchindex herabgestuft hatte. Daraufhin ging der Besucherverkehr bei Kinderstart.com drastisch zurück. Warum Google diesen Schritt unternahm und wer die Entscheidung traf, ist nicht bekannt.

Kinderstart versuchte seinerzeit, die Klage zu einer Sammelklage auszuweiten. Der Plan war, sämtliche auf diese Weise von Google seit 2001 herabgestuften Unternehmen zu vertreten. Die Rechnung ging allerdings nicht auf. Im vergangenen März entschied das zuständige Gericht im kalifornischen San Jose, dass ein Betreiber die hohe Einstufung seiner Webseite bei einer Suchmaschine nicht über die Berufung auf sein Recht auf freie Meinungsäußerung beanspruchen könnte. Vielmehr, so das Gericht, sei die Einstufung eine subjektive Einschätzung der Suchmaschinenbetreiber.

Google-Adsense-Anzeigen zu kompliziert

Mit Anzeigen, die über Googles Adsense-System auf einer Webseite platziert werden, lässt sich gutes Geld verdienen. Das dachte sich auch Theresa Bradley, die ihre kommerzielle Webseite mit solchen automatischen Anzeigen bestücken wollte. Insgesamt 100 Arbeitsstunden habe es gedauert, bis der notwendige HTML-Code endlich in ihre Homepage eingebaut war. Als sie Google aufforderte, eventuelle Anzeigen von Mitbewerbern auf ihrer Seite zu blockieren, kam es dicke: Google sperrte ihren Adsense-Zugang.

Sie habe "unerlaubte Klicks" generiert, mit anderen Worten, selber auf die Werbeeinblendungen geklickt, so die Begründung. Das, so Bradley, sei auch richtig, doch habe sie damit nur kontrollieren wollen, ob die Anzeigen auch richtig funktionierten. Gegen ihre Aussperrung ging die Dame gerichtlich vor. Sie forderte von Google für die entstandenen Mühen und die angebliche Rufschädigung einen Schadensersatz in Höhe von 250.000 Dollar.

Das Gericht entschied in fast allen Punkten gegen sie, nur in einem nicht: Bradley hatte behauptet, Google habe E-Mails, die sie als Beweise in dem Prozess hätte nutzen können, aus ihrem Gmail-Account gelöscht. In dieser Sache steht eine Entscheidung noch aus.

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Konrad Lischka

Projektmanagement, Kommunikations- und Politikberatung für gemeinnützige Organisationen und öffentliche Verwaltung. Privat: Bloggen über Software und Gesellschaft. Studien, Vorträge + Ehrenamt.
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