Jugendschutz Ministerpräsidenten beschließen das Kindernetz (Spiegel Online, 10.6.2010 mit Ole Reißmann)
Jugendschutz
Ministerpräsidenten beschließen das Kindernetz
Jugendliche sollen auch im Internet vor schädlichen Inhalten geschützt werden. Ein neuer Staatsvertrag, den die Ministerpräsidenten der Länder beschlossen haben, sieht Alterskennzeichnungen und Sendezeitbeschränkungen für Web-Seiten vor – angeblich ganz freiwillig. Genau das aber bezweifeln Kritiker.
Spiegel Online, 10.6.2010 mit Ole Reißmann
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Der Staat möchte Jugendliche schützen, vor drastischen Gewalt- und Sexdarstellungen, vor Lobeshymnen auf die Magersucht oder Anleitungen zum Anbau von Drogen. Der Schutz der Jugend vor solchen Medienangeboten funktioniert recht gut – nur nicht im Internet. Um das zu ändern, haben die Ministerpräsidenten der Länder, die in Deutschland für den Jugendschutz zuständig sind, am Donnerstag einen neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStv) unterzeichnet.
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Künftig sollen Internetprovider ihren Kunden Webfilter anbieten, mit denen sich das Netz in eine kindersichere Homezone verwandeln lässt. Damit diese Filter wissen, was sie durchlassen dürfen, sollen die Anbieter von Webseiten angeben, für welche Altersstufe die jeweiligen Inhalte geeignet sind. Das geschieht über ein Label, wie es sie bereits von der FSK für Filme und von der USK für Videospiele gibt. Alternativ können die Anbieter entsprechende Inhalte auch erst zu später Stunde freischalten.
Wer seine Website nicht kennzeichnet, läuft Gefahr, vom Filter ausgesperrt zu werden. Kritiker leiten aus dem Text eine “de facto Kennzeichnungspflicht” ab, wie der Arbeitskreis Zensur in seiner Analyse schreibt. Die Interpretation der Kritiker: “Wer Inhalte anbietet, die als für sechs- beziehungsweise zwölfjährige Kinder erziehungsbeeinträchtigend eingestuft sind, muss eine Maßnahme ergreifen. Dies läuft auf die Kennzeichnung hinaus, da die anderen Maßnahmen in vielen Fällen zu aufwendig oder teuer sind.” Alvar Freude vom AK Zensur sieht in dem Staatsvertrag sogar neue Haftungsrisiken für Inhalteanbieter: “Wer sich nicht daran hält, handelt ordnungswidrig und riskiert ein Bußgeld.”
Die rheinland-pfälzische Staatskanzlei sieht das völlig anders. In einem Kommentar zum Entwurf des Staatsvertrag schreiben die Verantwortlichen, es sei keine verpflichtende Alterskennzeichnung von Internetangeboten vorgesehen, allein eine “freiwillige”.
Konflikte sind programmiert
“Es fehlt die Klarheit, wer nun was kennzeichnen muss”, sagt Konstantin von Notz, netzpolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion. Zwar werde von den Fürsprechern immer betont, dass alles rein freiwillig sei. “So liest sich der Vertrag aber nicht”, sagt Notz. Deshalb werde es zwangsläufig zu Konflikten bei der Auslegung des Vertrages kommen. “Auch wenn es nicht so gemeint ist – Hardliner können sich dann immer auf den Vertragstext berufen.”
“Da wurde einfach die alte Denke aus dem Fernsehzeitalter auf das Internet übertragen”, kritisiert Notz. Herkömmliche Maßnahmen des Jugendschutzes wie die Begrenzung von Sendezeiten seien im Online-Zeitalter aber wenig sinnvoll. Darüber sei aber kaum diskutiert worden. “Schon wie der Vertrag zustande gekommen ist, war nicht gut. Deswegen ist das Ergebnis so schlecht.”
Es spricht gegen den Staatsvertrag, dass man beide Interpretationen aus dem mit schwammigen Begriffen, unklaren Einschränkungen und vagen Bezügen gespickten Dokument ableiten kann. Klar ist, dass der Staatsvertrag Anbietern bestimmter Webangebote in seinem Paragraph Fünf durchaus Pflichten auferlegt. Betroffen sind alle Menschen, die auf ihren Seiten Inhalte haben, die “geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen.”
Gefährdend oder beeinträchtigend?
Jugendbeeinträchtigend ist etwas anderes als jugendgefährdend. Es geht dabei nicht um Pornographie und Kettensägenmassaker, beeinträchtigend kann alles sein, was man Kindern nicht zeigen würde: “Jurassic Park”, die Rezension von “Red Dead Redemption” oder eine Dokumentation über Gang-Kultur mit entsprechenden O-Tönen. Eine Interpretationsfrage – aber fest steht, dass potentiell kinder- und jugendbeeinträchtigendes Material auf sehr vielen Seiten im Web zu finden ist.
Anbieter – und das kann auch der Hobby-Blogger sein – dieser Inhalte müssen laut Staatvertrag nun “Sorge dafür tragen”, dass “Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen”. Wie die Anbieter dieser Pflicht entsprechen können, formuliert der Staatsvertrag so:
- Sie können “technische oder sonstige Mittel” einsetzen, die die “Wahrnehmung des Angebots durch Kinder oder Jugendliche” der betroffenen Altersstufe “unmöglich macht oder wesentlich erschwert”. Dazu zählt der Staatsvertrag auch die Programmierung “für ein geeignetes Jugendschutzprogramm”. Gemeint ist die Alterskennzeichnung.
- Alternativ können die Anbieter sich auch an Sendezeitbeschränkungen halten. Sie sollen die entsprechenden Inhalte nur zu einer Zeit online anbieten, in “Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe üblicherweise die Angebote nicht wahrnehmen”. Gemeint sind damit wohl die Nachtstunden der mitteleuropäischen Sommerzeit.
Etliche Ausnahmen, viele Klauseln
Diese ohnehin schwammigen Regelungen schränkt der Staatsvertrag mit diversen Ausnahmen ein. So sind von der Zugangserschwerungs-Pflicht zum Beispiel “Sendungen zum politischen Zeitgeschehen im Rundfunk und vergleichbare Angebote bei Telemedien” ausgenommen.
Die Details für die Begründung des Gesetzes müssen noch fertig ausgearbeitet werden – allerdings abseits der Landesparlamente. In den Fachausschüssen wurde der Vertrag bereits vorgestellt, dort hagelte es zum Teil Kritik. Trotzdem wurde er jetzt mit minimalen Änderungen von den Ministerpräsidenten unterzeichnet. Nun sollen die Abgeordneten zustimmen, das gilt eigentlich nur noch als Formsache.
Um die Umsetzung kümmern sich dann die Referenten in den Staatskanzleien, die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und ein runder Tisch, an dem auch Internetprovider, Google, Microsoft und die Organisationen der freiwilligen Selbstkontrolle teilnehmen. Es gibt einiges zu tun: Bisher existiert keine Software, die die Anforderungen an einen staatlich zertifizierten Webfilter erfüllt.
Wie SPIEGEL ONLINE von mehreren Insidern erfuhr, hat aber ein deutscher Konzern offenbar ein entsprechendes Software-Projekt nahezu abgeschlossen. Wenn dieses Programm das Plazet der Jugendschützer bekommt, könnte der Staatsvertrag eine bedenkliche Situation schaffen: Provider müssen das Programm eines einzigen Wettbewerbers empfehlen, solange keine Konkurrenzsoftware das Wohlwollen der Jugendschützer findet.
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