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Kampf der Community-Giganten: Wieso Facebook gegen StudiVZ prozessiert (Spiegel Online, 29.4.2009)

Konrad Lischka
Konrad Lischka
5 minuten gelesen

Kampf der Community-Giganten

Wieso Facebook gegen StudiVZ prozessiert

Erst eine Klage in den USA, jetzt in Deutschland: Das Online-Netzwerk Facebook will StudiVZ vor Gericht als Plagiat brandmarken lassen – Gestaltung und Funktionsweise seien kopiert worden. Das Verfahren ist komplex, die Vorwürfe sind nicht grundlos. SPIEGEL ONLINE beantwortet die zentralen Fragen.

Spiegel Online, 29.4.2009

“Facebook verklagt StudiVZ” – dieselbe Schlagzeile, zwei ganz unterschiedliche Nachrichten. Im vergangenen Juli reichte das US-Menschelnetz in den Vereinigten Staaten eine Klage gegen den deutschen Konkurrenten StudiVZ ein. An diesem Mittwoch verhandelte das Landgericht Köln zum ersten Mal eine ganz ähnliche Klage.

Ein paar hundert Seiten juristischer Texte hat das Verfahren in den USA schon produziert, 154 Dokumente bislang, angefangen von der 114-seitigen Klageschrift bis zum Vertagungsbeschluss auf den 1. Mai, der es auf immerhin drei Seiten bringt.

Viel juristische Argumentation, wenig Klarheit – Worum geht es beim Verfahren vor dem Bezirksgericht in San José, worum in Köln? Was wirft Facebook StudiVZ konkret vor?

SPIEGEL ONLINE beantwortet die wichtigsten Fragen:

Wie viele Verfahren gibt es nun eigentlich?

Im Moment laufen drei Verfahren. An das US-Bezirksgericht in San José hat Facebook am 18. Juli 2008 eine Klageschrift gefaxt, die mehreren mit StudiVZ verbundenen Unternehmen und Personen Urheberrechtsverletzungen vorwirft (5:2008cv03468).

Ebenfalls am 18. Juli 2008 reichte StudiVZ als Reaktion beim Landgericht Stuttgart eine sogenannte Feststellungsklage ein, um – so formulierte es die Firma damals – von “deutschen Gerichten feststellen zu lassen, dass die von Facebook erhobenen Vorwürfe nicht zutreffend sind” (17.O.423/08).

Als Reaktion auf diese Feststellungsklage hat Facebook am 19. November 2008 beim Landgericht Köln eine Klage gegen StudiVZ eingereicht, die einige, aber nicht alle Vorwürfe aus dem US-Verfahren enthält (33.O.374/08). Es geht hier vor allem um die Frage, ob StudiVZ sich einfach bei Facebook bedient hat – und Elemente des Wettbewerbers einfach kopiert wurden. Bei der ersten Verhandlung am Dienstag vor der Wettbewerbskammer ging es um die Gutachter, die den Quelltext beider Angebote vergleichen sollen.

Warum die Klage in Köln?

Auf eine Feststellungsklage, wie sie StudiVZ gegen Facebook in Stuttgart erhoben hat, kann man durchaus reagieren, indem man den strittigen Sachverhalt einfach bei einer neuen Verhandlung klären lässt und selbst klagt. Das kann man auch vor einem anderen Gericht tun.

Facebook-Anwältin Katharina Scheja erklärt das in einem beim US-Bezirksgericht eingereichten Dokument so: “Facebook hat sich entschlossen, auf die von StudiVZ in der Feststellungsklage erhobenen Behauptungen mit dem Einreichen der Hauptklage in Köln zu reagieren, weil dieses Forum als erfahrener bei den in diesem Fall aufgeworfenen Fragen gilt.”

Jetzt wird in Köln dieselbe Frage wie in Stuttgart verhandelt. Nach der ersten mündlichen Verhandlung dürfte das Verfahren in Stuttgart, dem Firmensitz des StudiVZ-Mutterkonzerns Holtzbrinck, deshalb geschlossen werden. Bleiben also noch zwei Verfahren.

Warum klagt Facebook zum zweiten Mal?

Aus Sicht der Facebook-Anwälte sind die Verfahren in Köln und San José recht verschieden. Der Einschätzung eines StudiVZ-Anwalts, die Verfahren in Köln, Stuttgart und den Vereinigten Staaten hätten denselben Gegenstand, widerspricht Facebook-Anwältin Scheja in einer Eingabe entschieden: “Die Verfahren in Stuttgart und Köln verhandeln Vorwürfe des Diebstahls von Quellcode, Verletzungen deutschen Markenrechts und Vorwürfe in Bezug auf Entwurfsmodelle. Das unterscheidet sich deutlich von dem Vorwurf des Eindringens in Datennetze und anderer Klagepunkte im US-Fall.”

Ein weiterer Unterschied: In den Verfahren in Stuttgart und Köln sind allein die Unternehmen StudiVZ Ltd. und Facebook Inc. Verhandlungsgegner. In San José hat Facebook bislang auch diese Parteien angeklagt (weitere Personen kann Facebook noch einbringen, wenn deren Beteiligung an den umstrittenen Vorgängen nachgewiesen wird):

  • Holtzbrinck Networks (Internet-Beteiligungsfirma der Verlagsgruppe Holtzbrinck)
  • Holtzbrinck Ventures (Risikokapital-Tochter der Holtzbrinck-Gruppe)
  • Dennis Bemmann (StudiVZ-Mitgründer)
  • Michael Brehm (StudiVZ-Mitgründer)

Facebook müsse in den Vereinigten Staaten klagen, führen die Facebook-Anwälte aus, weil die Entscheidung eines deutschen Gerichts auf das Gebiet der Bundesrepublik beschränkt sei. Das resultiert “aus dem Territorialprinzip in allen Urheberrechts- und Wettbewerbsrechtsfragen nach deutschem Recht”. Da sich StudiVZ zum Beispiel über MeinVZ “an US-Bürger” richtet und damit “Facebooks Urheberrechte in den Vereinigten Staaten” verletze, müsse Facebook hier klagen.

Wieso klagt Facebook so spät?

Laut den im US-Verfahren eingereichten Dokumenten hat Facebook sich zum ersten Mal vor knapp drei Jahren mit Plagiatsvorwürfen an StudiVZ gewendet. Zweimal habe Facebook StudiVZ durch deutsche Anwälte Abmahnungen schicken lassen und darin auch mit Klagen gedroht: am 8. Juni 2006 und am 3. Januar 2007.

Dass es diese Abmahnungen, aber keine Klagen gab, bestätigt ein Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 9. Januar 2009 (6.W.3/09), der für Facebook nicht so gut ausfiel: Das OLG lehnte einen Beschwerde von Facebook gegen einen Beschluss des Landgerichts vom 19. Dezember 2008 ab. Facebook wollte eine einstweilige Verfügung gegen StudiVZ erwirken, die den Weiterbetrieb der Plattform verbieten sollte. Das Landgericht sah keine besondere Eilbedürftigkeit. Das Oberlandesgericht ebenso wenig.

In dem OLG-Beschluss heißt es: “Eine besondere Eilbedürftigkeit und Gefahr der Vernichtung von Beweisstücken durch den Gegner kann vor Gericht nicht mehr geltend machen, wer wie die Antragstellerin (…) über zwei Jahre zuwartet, bevor sie geeignete Schritte zur Sammlung von Beweismitteln gegen vermeintliche Plagiatoren ihrer geschützten Webseite (…) unternimmt.”

Den Vorwurf der “urheberrechtswidrigen Nutzung ihrer eigenen Software” habe Facebook schon in Abmahnungen 2006 und 2007 vorgebracht, aber erst im “Oktober / November 2008” Gutachter damit beauftragt, “die bis Ende 2006 im Internet-Archiv archive.org gespeicherten Versionen der Webseiten der Parteien auf Anhaltspunkte für eine (teilweise) Quellcode-Identität zu überprüfen (obwohl sie zumindest eine Identität der HTML-Quellcodes schon 2006 behauptet hatte)”.

Warum das so schleppend lief? Darüber kann man nur spekulieren – vielleicht hatte Facebook wichtigeres zu tun (wachsen, Geld einwerben) oder es war Kalkül (verkauft Holtzbrinck StudiVZ, wenn der Druck wächst?).

Was wirft Facebook StudiVZ vor?

Kurz zusammengefasst lauten die wesentlichen der von Facebook auf 114 Seiten US- und 82 Seiten deutscher Klageschrift ausgebreiteten Vorwürfe: Die StudiVZ-Macher haben sich den Quellcode der Facebook-Seite mit illegalen Methoden verschafft, auf der eigenen Seite nachgebaut, Design und Funktionen kopiert und somit Markenrechte von Facebook verletzt. Auf Seite elf der US-Klage (Punkt 35) zitieren die Facebook-Anwälte einen Artikel, der im November 2006 bei SPIEGEL ONLINE erschienen ist. Damals beschrieb SPIEGEL ONLINE, dass die systeminternen Fehlermeldungen (siehe Fotostrecke unten) überraschend freimütig das Wort “Fakebook” enthielten.

Den Vorwurf, dass StudiVZ ein Klon von Facebook sei, hatte im Oktober 2006 schon Blogger Michael Bumann erhoben und sehr detailliert begründet. Bumann führt in seinem noch immer online verfügbaren Beitrag unter anderem aus:

  • “der Aufbau und Ablauf der Seiten ist komplett identisch… (freunde hinzufügen, nachricht schicken, gruscheln (in facebook: poke), … läuft alles gleich ab.)”
  • “Bilder wurden übernommen: z.B.: “images/magglass.png” gibts in studivz auch”
  • “Farbabstufungen sind identisch… halt nur rot/rosa”
  • “CSS angaben wurden übernommen: z.B. #squicklogin, und .profilebox ist komplett identisch. #qsearch heißt in studivz #quicksearch, usw.”

Wie reagiert StudiVZ auf die Vorwürfe?

Im November 2006 erklärte StudiVZ-Mitgründer Ehssan Dariani SPIEGEL ONLINE: “Wir haben amerikanische Plattformen analysiert, die besten Ideen miteinander kombiniert und an die europäische Campuskultur angepasst. (…) Ideen bauen aufeinander auf und werden weiterentwickelt. Vor all den anderen heute bekannten Netzwerken gab es ebenso Vorläufer, die mehr oder weniger erfolgreich waren. Es würde ja heute auch niemand behaupten BMW sei eine illegitime Kopie von Mercedes, dem Erfinder des Automobils.”

An diesem Mittwoch sagte StudiVZ-Boss Markus Berger-de Léon dem Kölner “Express”: “Wir sehen der aktuellen Verhandlung gelassen entgegen, da wir die Vorwürfe für haltlos halten.”


Konrad Lischka

Projektmanagement, Kommunikations- und Politikberatung für gemeinnützige Organisationen und öffentliche Verwaltung. Privat: Bloggen über Software und Gesellschaft. Studien, Vorträge + Ehrenamt.
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