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Leutheusser-Schnarrenberger: "Speicherwahn führt in den Überwachungsstaat" (Spiegel Online 16.11.07)

Konrad Lischka
Konrad Lischka
4 minuten gelesen

Leutheusser-Schnarrenberger

“Der Speicherwahn führt in den Überwachungsstaat”

Vorratsdatenspeicherung, Bundestrojaner, biometrischer Pass – FDP-Rechtsexpertin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger fürchtet den staatlichen Speicherwahn. Im SPIEGEL ONLINE-Interview erklärt die Ex-Bundesjustizministerin, warum der Überwachungsstaat näher ist als je zuvor.

Spiegel Online, 16.11.2007

SPIEGEL ONLINE: Frau Leutheusser-Schnarrenberger, Sie nennen die Speicherung von Verbindungsdaten aus der Telefon- und Internetnutzung “verfassungsrechtlich bedenklich”, kämpfen seit Monaten gegen die Speicherpflicht. Jetzt hat der Bundestag mit großer Mehrheit zugestimmt. Was nun?

Leutheusser-Schnarrenberger: Nun wird der Bundesrat zustimmen und die Frist beginnt zu laufen, in der man Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen kann.

Leutheusser-Schnarrenberger: Ja. Wir prüfen derzeit, wie. Das wird nicht leicht, da hier ja eine EU-Richtlinie umgesetzt wurde, die derzeit noch besteht. Aber ich werde das versuchen.

SPIEGEL ONLINE: Kritiker der Vorratsdatenspeicherung sprechen wieder mal vom Weg in den Überwachungsstaat – wie schon bei der Gesundheitskarte, dem biometrischen Pass, dem Bundestrojaner und so weiter. Stimmt das Bild denn diesmal?

ZUR PERSON: SABINE LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER

Anfänge
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, geboren 1951 in Minden, hat Jura studiert, von 1979 an beim Deutschen Patentamt in München gearbeitet. Seit 1990 ist Leutheusser-Schnarrenberger Bundestagsabgeordnete.

Ministerin
Von 1992 bis 1995 war Leutheusser-Schnarrenberger Bundesjustizministerin. Sie kämpfte bei vielen Gesetzesvorhaben für eine liberale Gestaltung, lehnte zum Beispiel die Verlängerung der Kronzeugenregelung und die Schnell-Abschiebung kriminell auffälliger Kurden ab, wollte die Rechte nichtehelicher Lebensgemeinschaften verbessern.

Rücktritt
Am 14. Dezember 1995 trat Leutheusser-Schnarrenberger als Bundesjustizministerin zurück. Zuvor hatte die Mehrheit der FDP-Mitglieder in einer Befragung besseren Abhör-Rechten für Ermittler -dem sogenannten Großen Lauschangriff – zugestimmt. Das Gesetzesprojekt hatte Leutheusser-Schnarrenberger immer abgelehnt. Diese Entscheidung nannte Leutheusser-Schnarrenberger einen Richtungswechsel zum “Konzept eines konservativen Schutzstaates”.

Verfassungsklage
1999 legte Leutheusser-Schnarrenberger mit ihren Parteikollegen Burkhard Hirsch und Gerhart Baum Verfassungsbeschwerde gegen den Großen Lauschangriff ein. Das Verfassungsgericht erklärte 2004 die meisten Regelungen zur Wohnraumüberwachung für verfassungswidrig, eine “Kernbereich privater Lebensgestaltung” müsse ohne Einschränkungen unbeobachtet bleiben.

Parteiämter
Seit 2005 ist Leutheusser-Schnarrenberger stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, seit 2000 FDP-Landesvorsitzende in Bayern.

Leutheusser-Schnarrenberger: Man muss dieses Bild bemühen, denn es stimmt leider, wenn man sich die Vielzahl an Maßnahmen anschaut, die das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung berühren. Bei der Vorratsdatenspeicherung werden so viele Daten gespeichert, dass daraus Bewegungsprofile entstehen können. Hinzu kommen die generellen Datenschutzprobleme mit der Flut an Daten, die heute gespeichert werden. Zusammengenommen ist dieser Speicherwahn gefährlich. Er kann wirklich in den Überwachungsstaat führen.

SPIEGEL ONLINE: Aber es geht hier um verschiedene Datenbanken, auf die immer andere Behörden Zugriff haben – oft nur mit richterlichem Beschluss.

Leutheusser-Schnarrenberger: Natürlich gibt es verschiedene Datensammlungen. Doch auf die haben immer mehr Behörden Zugriff, zum Beispiel bei der Vorratspeicherung aller Kommunikationsdaten. Strafverfolgungsbehörden dürfen die nur mit richterlicher Erlaubnis nutzen, aber bei Geheimdiensten geht das auch ohne Richterbeschluss. Und wenn es schnell gehen muss auch – da braucht die Staatsanwaltschaft keinen Richterbeschluss. So zieht sich das durch fast alle Bestimmungen zu den großen Datensammlungen. Außerdem bündelt die gemeinsame Anti-Terror-Datei viele Informationen – da stehen aus den Ländern über 100 Dateien zur Verfügung.

SPIEGEL ONLINE: Was ist da gespeichert?

Leutheusser-Schnarrenberger: Fingerabdrücke, Dateien über mögliche Terroristen und Islamisten, Dateien, die beim Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz geführt werden – alles über eine Suchanfrage verfügbar.

SPIEGEL ONLINE: Das ging bei Papierakten natürlich nicht. Sind solche Möglichkeiten nicht einfach eine Anpassung an die moderne Technik?

Leutheusser-Schnarrenberger: Das ist nicht nur eine Anpassung. Ich muss ja diese Möglichkeiten nicht nutzen, um die Gesprächsdaten von Millionen deutscher Handybesitzer sechs Monate auf Vorrat zu speichern. Man könnte ja auch nur bei Verdachtsmomenten speichern.

SPIEGEL ONLINE: Ohne Speicherpflicht gäbe es diese Daten aber gar nicht. Man könnte nicht schauen, mit wem ein Verdächtiger in Kontakt gestanden hat.

Leutheusser-Schnarrenberger: Das ist dann in Zukunft nach sieben Monaten auch so. Soll man die Frist deshalb ausweiten? Es geht hier doch darum, dass ohne konkreten Verdacht, ohne jeden Anlass Daten aller Bürger gespeichert werden. Vom Achtjährigen, der auf dem Schulhof telefoniert bis zum Greis, der aus dem Krankenhaus seine Familie anruft. Das ist ein Paradigmenwechsel im Datenschutz.

SPIEGEL ONLINE: Aber der Inhalt der Gespräche wird doch gar nicht gespeichert. Wo wird denn da Privatsphäre verletzt?

Leutheusser-Schnarrenberger: Der Staat weiß, wer mit wem wann und wie lange telefoniert hat. Welcher BKA-Mitarbeiter spricht mit Journalisten? Da genügt es schon zu wissen, dass sie Kontakt hatten.

SPIEGEL ONLINE: Der Widerstand gegen diesen Paradigmenwechsel ist aber recht klein. Gegen die 36 harmlosen Fragen der Volkszählungsformulare gab es 1983 mehr als 500 Bürgerinitiativen. Wie breit ist die Basis gegen die Vorratsdatenspeicherung?

Leutheusser-Schnarrenberger: Die wird breiter. In den vergangenen Jahren hat sich tatsächlich immer nur ein kleiner Teil der betroffenen Bürger für den Datenschutz eingesetzt. Durch die geplante heimliche Online-Durchsuchung auf Privat-PCs und die Vorratsdatenspeicherung ändert sich das. Man rechnet ja heute mit bis zu 8000 Klagen gegen die Vorratsspeicherung.

SPIEGEL ONLINE: Bei den Demonstrationen gegen die Vorratsdatenspeicherung waren bundesweit aber nur 5000 Menschen auf der Straße.

Leutheusser-Schnarrenberger: Das war im Regen, im Dunkeln. Wenn man sieht, dass Tausende klagen, scheint das Bewusstsein schon geschärft zu sein.

SPIEGEL ONLINE: Gleichzeitig veröffentlichen Millionen Deutsche im Web bereitwillig intime Details, informieren über Kundenkarten und berichten Unternehmen detailliert über ihr Konsumverhalten – muss man die Menschen vor sich selbst schützen?

Leutheusser-Schnarrenberger: Das sollte man nicht alles verbieten. Der mündige Bürger muss entscheiden können, wie er mit diesen Daten umgeht. Und wenn er einem Hotel unbedingt seine Kreditkartennummer per E-Mail schicken will, kann der Staat nicht das Hotel dafür bestrafen, dass es die nutzt. Der Staat ist zum Beispiel gefordert, wenn es darum geht, dass Versicherungen und Arbeitgeber nicht die Informationen aus der elektronischen Versichertenkarte bekommen.

SPIEGEL ONLINE: Dem Staat wollen Sie die Vorratsdatenspeicherung mit Richtervorbehalt verbieten, in Datenbanken speichern Firmen aber oft brisantere personenbezogene Daten zur Kreditwürdigkeit, Einkäufen und so weiter. Warum soll Unternehmen mehr erlaubt sein als dem Staat?

Leutheusser-Schnarrenberger: Der Bürger bestimmt darüber, was er Unternehmen über sich verrät. Wenn Unternehmen ohne Einwilligung Informationen speichern, muss der Staat sie schützen. Die Grundrechte aber schützen den Bürger vorm Staat. Denn der kann Firmen dazu verpflichten, dass Daten gesammelt werden. Da muss man ihm Grenzen aufzeigen. Der Bürger muss Herr über seine Daten bleiben.

SPIEGEL ONLINE: Aber der Bürger sagt ja durchaus, dass der Staat mehr kontrollieren darf. Eine Umfrage von TNS Forschung im Auftrag des SPIEGEL ergab, dass 68 Prozent der Bürger es befürworten, wenn die Polizei PCs heimlich durchsucht, um Kinderpornografie und Terrorismus zu bekämpfen.

Leutheusser-Schnarrenberger: Das liegt an der konkreten Fragestellung. Niemand sieht sich als Krimineller oder Terrorist. Die Haltung ist bei solchen Fragen dann: Mich betrifft es ja eh nicht, ich verhalte mich ja korrekt, die können ruhig gucken. Man könnte aber anders fragen: Wie wäre es, wenn der Staat bei der Steuererklärung zuguckt, oder dabei, wie sie das Bier aus der Flasche trinken und gegen ihren Nachbar hetzen? Da würde die Antwort anders ausfallen.

Konrad Lischka

Projektmanagement, Kommunikations- und Politikberatung für gemeinnützige Organisationen und öffentliche Verwaltung. Privat: Bloggen über Software und Gesellschaft. Studien, Vorträge + Ehrenamt.
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