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Markenkleidung bei Ebay: Deutsche Firma mahnt US-Shopper ab (Spiegel Online, 16.1.2009)

Konrad Lischka
Konrad Lischka
9 minuten gelesen

Markenkleidung bei Ebay

Deutsche Firma mahnt US-Shopper ab

Billige US-Dollar und günstige Angebote von US-Händlern – bei Ebay ersteigern viele Deutsche US-Waren. Doch der Zoll stoppt so manche Lieferung. Ist verdächtige Ed-Hardy-Markenbekleidung drin, bringt die Post dem Käufer dann statt der Ware eine Abmahnung.

Spiegel Online, 16.1.2009

Das sieht nach einem guten Geschäft aus: Für 84 Dollar ersteigert Ende Oktober der Karlsruher Entsorgungsunternehmer Patrick Rohrer auf der US-Seite von Ebay ein Weihnachtsgeschenk – einen Kapuzenpullover der Marke Ed Hardy.


Der Verkäufer sieht vertrauenswürdig aus: Er ist als gewerblicher Händler registriert, in Los Angeles ansässig, seit dreieinhalb Jahren im Geschäft und bei mehr als 2000 Auktionen fast immer gut bewertet. Die Kleidung der Kultmarke wird ausdrücklich als “echt” angeboten. Rohrer bezahlt, der Händler verschickt – doch das Kleidungsstück kommt nicht in Karlsruhe an.

Stattdessen kommt Post von der bei Ebay-Händlern bekannten Anwaltskanzlei Winterstein. Die Frankfurter haben bislang Ebay-Verkäufer gebrauchter, mutmaßlich gefälschter oder grau importierter Kleidung der Marken Ed Hardy und Abercrombie & Fitch abgemahnt, werben in einem Newsletter vom Juli 2007 martialisch: “Wir kriegen sie alle – früher oder später”.

Zoll kassiert verdächtige Sendungen

Nun geht die Kanzlei im Auftrag des deutschen Ed-Hardy-Lizenznehmers K&K Logistics auch gegen Käufer vor.

So wie im aktuellen Fall: Der Zoll öffnet bei einer Probeuntersuchung die an Ebay-Käufer Roher adressierte Sendung aus Los Angeles, prüft den Inhalt und schickt den Inhalt wegen des Verdachts auf eine Fälschung zur Prüfung an den deutschen Ed-Hardy-Lizenznehmer K&K Logistics.

Dort stufen Experten die Ware als Fälschung ein, die für K&K Logistics tätige Kanzlei Winterstein schickt dem arglosen Käufer Rohrer einen vorformulierten Antrag “auf Vernichtung der Ware und Aufhebung der Zollmeldung”, die Rohrer zu unterschreiben und dem Zoll zu senden habe – darin überträgt er das Eigentum an der Ware an die Firma K&K Logistics und beantragt die Vernichtung unter zollamtlicher Überwachung.

Rohrer unterschreibt.

Zöllner helfen dem deutschen Lizenznehmer

Aber die Sache – der einmalige Kauf eines augenscheinlich echten Pullovers für 84 US-Dollar, den er nie Händen hatte – ist damit noch lange nicht erledigt. Die Kanzlei schickt eine “strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung”. Bis zum 22. Januar soll er unterschreiben – sonst sei man beauftragt, eine einstweilige Verfügung zu beantragen, damit seien “weitere erhebliche Kosten” (Gerichts- und Anwaltskosten) verbunden.

Der Mann, der für 84 US-Dollar einen Pullover gekauft hat, soll nun unter anderem unterschreiben, dass er es bei Androhung einer Vertragsstrafe in Zukunft unterlässt,

 

  • “im geschäftlichen Verkehr in Deutschland und Österreich mit Bekleidungsstücken (…) das Kennzeichen ‘Ed Hardy’ zu benutzen”.
  • “unter diesen Zeichen Bekleidungsstücke anzubieten”.
  • “oder zu diesem Zweck zu besitzen”.
  • “unter diesem Zeichen Bekleidungsstücke einzuführen”.

So einen Brief kann jeder bekommen, der im Nicht-EU-Ausland Ed-Hardy-Kleidung ersteigert. Der Zoll kontrolliert eine Auswahl eingehender Sendungen. Klaus Hoffmeister, Leiter der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz (ZGR), erklärt SPIEGEL ONLINE, man suche die nach “Risikokriterien” aus wie “Herkunft, Anmeldungsform und -daten oder Informationen der Warendokumente”. Wenn die Zöllner in einem Paket Ed-Hardy-Klamotten entdecken, schicken sie die in der Tat manchmal direkt an die Firma K & K Logistics weiter.

Ed Hardy: 90 Prozent der Ebay-Importe gefälscht

Denn der Ed-Hardy-Lizenznehmer hat bei der ZGR einen Antrag auf Tätigwerden der Zollbehörde im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes gestellt. Dabei hat K & K Logistics auch eine Liste genauer Informationen zur Erkennung von Originalprodukten und Fälschungen übermittelt, wie ZGR-Chef Hoffmeister erklärt: “Diese Informationen stehen den Zolldienststellen bundesweit zur Verfügung. Hat nun eine Zollstelle anhand dieser Informationen den Verdacht, dass es sich um schutzrechtverletzende Waren handelt, so hält sie diese Waren an.”

Hat nun ein Zöllner auf Basis dieser von K & K bereitgestellten Informationen den Verdacht, eine Fälschung vor sich zu haben, schickt er diese zur Überprüfung an die Firma K & K Logistics weiter – so sieht es Verordnung 1383/2003 des EU-Rates vor. Bei K & K Logistics in Stuttgart gehen so im Monat etwa 50 bis 100 Artikel zur Prüfung ein, die aus verdächtigen Sendungen als Muster entnommen wurden.

Grenzbeschlagnahme gegen Parallelimporte

Geschäftsführer Clemens Kappler beschreibt SPIEGEL ONLINE das weitere Vorgehen: “Anschließend wird ein Gutachten über die beschlagnahmte Ware erstellt und an den Zoll und gegebenenfalls an unsere externe Rechtsanwaltskanzlei weitergeleitet.” Ungefähr 80 bis 90 Prozent der geprüften Artikel würden sich als Fälschungen herausstellen.

Diese so genannte Grenzbeschlagnahme ist ein gängiges Mittel, um “Parallelimporte durch gewerbliche Importeure zu unterbinden”, erklärt der Düsseldorfer Anwalt Adam Piechnik, der Abgemahnte in Ed-Hardy-Fällen vertritt. Allerdings sei diese Strategie bei Ebay-Käufen ungewöhnlich, da es sich hier in der Regel um Privatkäufe handelt (Details im Hintergrund-Kasten unten).

Möglich ist dieses Vorgehen, wenn ein Unternehmen seine Markenprodukte nicht in der EU vertreibt. So lange die Ed-Hardy-Zentrale aus den USA nicht selbst in einem der 27-EU-Staaten aktiv ist, können die exklusiven Lizenznehmer Parallelimporte ahnden.

Dass dabei nun auch private Käufer, die vielleicht nun einen Ed-Hardy-Artikel in den USA ersteigert haben, womöglich Anwaltspost erhalten, kann Ed-Hardy-Lizenznehmer Kappler nicht ausschließen.

Beschlagnahmt wird auch eine Mini-Sendung

Die Frage von SPIEGEL ONLINE, ob man zwischen privaten Käufern eines Artikels bei Ebay und solchen, die mehrere Produkte womöglich zum Wiederverkauf kaufen, unterscheide, beantwortet der Geschäftsführer mit einem Verweis auf EU-Regeln: “Die Einfuhr schutzrechtverletzender Artikel nach Deutschland ist verboten und wird von uns entsprechend verfolgt. Nach den europarechtlichen Bestimmungen für die Grenzbeschlagnahme wird zunächst einmal nicht nach der Menge der importierten Ware differenziert.”

Den Vorwurf, man wolle deutsche Privatleute vom Kauf von Ed-Hardy-Artikeln beim dank Dollarkurs und Angebotsbreite günstigen US-Angebot von Ebay abschrecken, weist Kappler von sich: “Natürlich nicht. Es liegt nicht in unserem Interesse Privatleute, welche auf Ebay USA Originalprodukte von Ed Hardy ersteigern, rechtlich zu belangen. Wir richten unser Augenmerk lediglich auf gewerblich handelnde Verkäufer und auf Plagiatverkäufer – sei der Verkauf nun privat oder gewerblich.”

Man müsse gegen den Handel mit gefälschter Ware vorgehen, sonst würden “massive wirtschaftliche Schäden” drohen, so Kappler. Kein Wunder – er dürfte für die Exklusiv-Lizenz ordentlich an die Ed-Hardy-Rechteinhaber zahlen.

Nun geraten bei diesem Abwehrkampf auch Käufer ins Visier der Firma. Kepplers Rat: “Um Ärger zu vermeiden, empfehlen wir, sich vor dem Kauf von Ed-Hardy-Artikeln ausgiebig zu erkundigen, ob es sich bei den angebotenen Artikel auch wirklich um Originalware der Marke Ed Hardy handelt. Wir geben gerne Auskunft über autorisierte Verkäufer von Ed-Hardy-Artikeln.”


 

ABMAHNUNGEN: WAS EBAY-KÄUFER BEI MARKENKLEIDUNG BEACHTEN MÜSSEN

Beschlagnahmt der Zoll auch Ed-Hardy-Mitbringsel aus dem Reisegepäck?
Eher nicht. Für Mitbringsel gilt nämlich eine Ausnahme – sogar was mutmaßliche Fälschungen angeht. Auf der Interseiteseite des Zolls des Zolls heißt es dazu: “Im Reiseverkehr schreitet die Zollbehörde bei gefälschten Waren unter folgenden Voraussetzungen nicht ein: Waren werden im persönlichen Gepäck des Reisenden mitgeführt und der Warenwert der Gesamtsendung (alle Waren) beträgt bei See- und Flugreisenden nicht mehr als 430 Euro (Einkaufspreis im Urlaubsland).” Es dürfen sich allerdings im Hinblick auf Art und Menge der gefälschten Waren, der Person des Beteiligten oder aufgrund sonstiger Umstände keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Falsifikate für den gewerblichen Verkehr bestimmt sind.

Kann ich abgemahnt werden, weil ich bei Ebay US-Waren ersteigere?
Grundsätzlich ja. Aber nur weil der Zoll Sendungen beschlagnahmt, heißt das noch lange nicht, dass eine möglicherweise folgende Abmahnung vor einem Gericht als rechtens anerkannt wird. Da geht es dann nämlich noch um andere, nicht eindeutig vorab zu klärende Fragen. Zum Beispiel die, ob der Einkauf privat war. Der für Ed-Hardy-Abgemahnte tätige Düsseldorfer Anwalt Adam Piechnik bezweifelt, dass bei einem einmaligen Ebay-Kauf aus den USA ein markenrechtlicher Unterlassungsanspruch des Markeninhabers vorliegt, wenn es sich um einen Privatkauf handelt. Das betrifft auch die Frage, ob hier die Abmahnkosten durch den Privatkäufer bezahlt werden müssen. Piechnik führt aus: “Als Markenverletzung können nur Benutzungshandlungen angesehen werden, die im geschäftlichen Verkehr stattfinden. Nicht dem geschäftlichen Verkehr zuzurechnen sind rein private Handlungen, also in der Regel der Kauf nur eines Artikels für den Privatgebrauch. Wenn aber zum Beispiel gleich sieben Uhren importiert werden, wird ein Handeln für den Privatgebrauch eher zu verneinen sein.”

Droht Käufern von US-Waren bei allen Markenartikel eine Abmahnung?
Nein. Möglich ist ein Vorgehen gegen Parallelimporteure, wenn ein Unternehmen seine Markenprodukte nicht in der EU vertreibt. So lange die Ed-Hardy-Zentrale aus den USA nicht selbst in einem der 27-EU-Staaten aktiv ist, können die exklusiven Lizenznehmer Parallelimporte ahnden. Anwalt Adam Piechnik erklärt dieses Prinzip: “Hat ein Markeninhaber irgendwo innerhalb der EU das markenrechtlich geschützte Produkt in Verkehr gebracht, so kann der Artikel innerhalb der EU beliebig hin- und herverkauft werden und zwar auch von gewerblich Handelnden. Dieser EU-Erschöpfungsgrundsatz betrifft aber nur die EU. So kann ein Markenprodukt, dass zum Beispiel in den. USA mit Wissen und Wollen des Markeninhabers hergestellt oder in den Verkehr gebracht wurde, nicht einfach so in die EU importiert und da verkauft werden, wenn der Markeninhaber auch für die EU Markenrechte besitzt. So können Parallelimporte durch den Markeninhaber wirksam unterbunden werden, dieser kann in der EU und außerhalb unterschiedliche Preise durchsetzen.”

 


ABMAHNUNGEN: WAS EBAY-VERKÄUFER BEI MARKENKLEIDUNG BEACHTEN MÜSSEN

Verletzen private Verkäufer Rechte, wenn sie gefälschte Produkte im Glauben an deren Echtheit verkaufen?
Es ist egal, wie sehr man an die Echtheit glaubt. Wenn der Artikel nicht echt ist, zählt die Überzeugung und auch die möglicherweise guten Gründe dafür nicht. Anwalt Jörg Dittrich: “Gerade die Unterlassungsansprüche der Rechteinhaber sind stets verschuldensunabhängig – es spielt insoweit keine Rolle, ob dem Anbieter bekannt war, dass es sich um ein Plagiat handelt oder ob er dies hätte erkennen können oder müssen.” Bei Abmahnungen in Sachen Ed-Hardy-Artikel ist es hier auch nebensächlich, ob die Verkäufer privat oder geschäftlich handeln. Warum, erklärt Anwalt Dittrich so: “Dabei spielt vor allem der Umstand eine Rolle, dass die auf den Ed-Hardy-Artikeln aufgebrachten Grafiken und Applikationen oftmals urheberrechtlichen Schutz genießen. Ist das der Fall, werden durch die Veräußerung eines gefälschten Ed-Hardy-Artikels die Rechteinhaber schon dann beeinträchtigt, wenn der Verkauf durch eine Privatperson erfolgt. Anders als beispielsweise bei Markenverletzungen kommt es im Urheberrecht nämlich nicht darauf an, ob ein ‘Handeln im geschäftlichen Verkehr’ vorliegt.”

Ist es überhaupt ratsam, Markenartikel auf Ebay zu kaufen und weiterzuverkaufen?
Anwalt Jörg Dittrich schätzt das Risiko, “über Ebay ein Plagiat zu erwerben, nicht erheblich größer als anderenorts” ein. Grundregeln: “Wie auch sonst sollte man darauf achten, ob es sich um einen seriösen Anbieter handelt und ob dieser die Originalität auch tatsächlich zusichert. Erleidet man dann trotzdem Schiffbruch, sollte man das in keinem Fall hinnehmen und den Vorfall neben Ebay ggf. auch den Rechteinhabern melden.” Aber natürlich hat man auch bei seriös wirkenden Anbietern keine absolute Gewissheit. Ob man solche Artikel selbst bei Ebay verkauft – das muss sich jeder Ebayer gut überlegen und vor dem Einstellen prüfen, wie gut er die Echtheit dokumentieren kann, falls eine Abmahnung kommt. Anwältin Eckert: “Ich rate jedem dringend ab, Markenartikel, die er nicht beim nachweislich lizenzierten Fachhandel innerhalb der Europäischen Union gekauft hat, bei Ebay zu verkaufen.” Generell rät Anwalt Dittrich, vor dem Versteigern alles zu prüfen: “Wer sich nicht sicher ist, ob er ein Original in Händen hält, der sollte sich in jedem Fall vorab informieren und nicht alleine darauf vertrauen, dass das Angebot gegenbenenfalls gelöscht wird, falls dieses rechtlich problematisch ist. Denn oftmals ist es dann schon zu spät und der Ärger mit den Rechteinhabern ist nicht mehr aufzuhalten.”

Kann abgemahnt werden, wer echte Ed-Hardy-Artikel versteigert?
Die Antwort ist nicht so einfach, wie es scheint. Einerseits gilt, so Anwalt Jörg Dittrich, der Grundsatz: “Wenn es sich um Originalware handelt, darf diese regelmäßig auch ohne gesonderte Zustimmung der Rechteinhaber weiterveräußert werden. Es droht dann also keine Abmahnung. Man spricht in dem Fall davon, dass sich die Rechte der Hersteller bzw. Lizenznehmer bereits mit dem ersten Verkauf erschöpft haben – den weiteren Vertrieb von Originalware können und dürfen die Rechteinhaber nicht weiter regulieren”.Eine wichtige Ausnahme, die man unbedingt beachten muss, hebt der Jurist hervor: “Dies gilt stets nur für solche Artikel, die durch die Rechteinhaber oder mit deren Zustimmung im Gebiet der Europäischen Union (EU) oder eines Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in Verkehr gebracht wurden. Solche Artikel, die gar nicht für den europäischen Markt freigegeben sind, dürfen hier – auch wenn es sich um Originale handelt – nicht ohne die Zustimmung der Rechteinhaber vertrieben werden.”

Welchen Unterschied macht es für Abgemahnte, ob ihre Auktion als Privatgeschäft oder geschäftlich gilt?
Vor Gericht kann diese Einschätzung entscheiden, wie schmerzhaft der Rechtsstreit für den Versteigerer ausgeht. Anwalt Dittrich erklärt: “Handelt der Verkäufer im geschäftlichen Verkehr, so droht beim Verkauf von gefälschten Artikeln die Verletzung gewerblicher Schutzrechte – so insbesondere von Markenrechten. Beim Verkauf privater Habe greifen die Bestimmungen des Markengesetzes (MarkenG) nicht ein.” Aber hier sind gerade die Produkte von Ed Hardy ein besonderer Fall: Wenn die Motive auf Artikeln beispielsweise Grafiken beinhalten, die so künstlerisch ausgestaltet sind, dass sie vom Urhebergesetz geschützt sind, können auch Privatleute wegen einer Verletzung von Urheberrechten belangt werden. Denn, so Anwalt Dittrich: “Anders als beispielsweise bei Markenverletzungen kommt es im Urheberrecht nämlich nicht darauf an, ob ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt.”

Wie ist der Unterschied zwischen Privatgeschäft und geschäftlichem Verkehr definiert?
Die Frage ist ein großer Unsicherheitsfaktor für alle Ebay-Händler und Gelegenheitsverkäufer. Hier wägen die Gerichte ab – eindeutige und immer gültige Grenzwerte gibt es nicht. Anwältin Verena Eckert: “Der Begriff des geschäftlichen Verkehrs soll nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes weit ausgelegt werden. Die Gerichte haben daher alle Umstände des Einzelfalles in ihre Beurteilung einfließen zu lassen.”

Wie hoch sind die Abmahnkosten?
Bei einem Fall, über den SPIEGEL ONLINE im Sommer berichtete, sollte eine Frau, die im Glauben an die Echtheit eine gebrauchte, laut K & K Logistics aber gefälschte Ed-Hardy-Jacke bei Ebay für 40,50 Euro versteigere, eine Unterlassungserklärung unterschreiben und der Kanzlei Winterstein die Kosten der Abmahnung von 1379,80 Euro erstatten. Aber einige Gerichte entscheiden bei Streitigkeiten um diese Gebühren durchaus anders. So hat zum Beispiel bei einer Auseinandersetzung um die Anwaltsgebühren für eine von der Kanzlei Winterstein verschickte Unterlassungserklärung in Sachen Ed Hardy das Amtsgericht Frankfurt eine Klage der Kanzlei auf 1641,06 Euro abgewiesen (Az. 32 C 1577/08 – 18), weil die das Honorar einklagende Kanzle nicht ausreichend dargelegt habe, warum die umstrittene Totenkopf-Kappe ein Plagiat sein soll.In dem Hinweisbeschluss in der ersten Instanz hatte das Amtsgericht an der Angemessenheit der berechneten Abmahnkosten gezweifelt und ausgeführt, die vorliegende Abmahntätigkeit stelle “sich als Routinetätigkeit dar”. In einer solchen Konstellation, in der “standardmäßig dieselben (oder zumindest sehr ähnliche) Textbausteine in einer Vielzahl von Fällen verwandt werden, erscheinen lediglich Rechtsanwaltskosten für die Beratung hinsichtlich eines Präzedenzfalls erforderlich” – und die könnte man anteilig auf alle Störer umlegen. Der Düsseldorfer Anwalt Adam Piechnik, der in diesem Fall die Abgemahnten vertrat, denkt, dass “bei Massenabmahnungen und einfach gelagerten Fällen zumindest eine Begrenzung der Erstattungsfähigkeit der Höhe nach Einlass in die Rechtsprechung finden wird” wie in Frankfurt.

Konrad Lischka

Projektmanagement, Kommunikations- und Politikberatung für gemeinnützige Organisationen und öffentliche Verwaltung. Privat: Bloggen über Software und Gesellschaft. Studien, Vorträge + Ehrenamt.
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