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Markenrecht: Netbook ist ein Warenzeichen - angeblich droht Abmahnwelle (Spiegel Online, 26.12.2008)

Konrad Lischka
Konrad Lischka
2 minuten gelesen

Markenrecht

Netbook ist ein Warenzeichen – angeblich droht Abmahnwelle

Alle Welt nennt kleine Billig-Laptops Netbook. Das könnte sich bald ändern – den Begriff hat sich 1998 die Firma Psion als Warenzeichen geschützt. Nun soll eine Anwaltskanzlei im Auftrag Psions Unterlassungserklärungen an Netbook-Foren verschickt haben.

Spiegel Online, 26.12.2008

Wer bei
SPIEGEL WISSEN nach einer Definition des Begriffs Netbook
sucht, findet die bislang gängige Erklärung: "besonders günstige und
schlicht ausgestattete Laptops. Diese Subnotebooks sind mit ihren 7-
bis 10-Zoll-Displays klein und leicht."


Die Pragmatiker-Computer waren 2008 das Erfolgsprodukt schlechthin –
allein im dritten Quartal verkauften die Hersteller weltweit laut
DisplaySearch 5,61 Millionen Exemplare ab – mehr als doppelt so viele
wie Quartal davor. 2012 sollen 50 Millionen Netbooks in Betrieb sein,
prognostiziert die Marktforschungsfirma Gartner.

Allerdings könnte es sein, dass diese Pragmatiker-Laptops dann gar nicht so heißen. Das
Mobiltechnik-Blog jkontherun.com berichtet,
dass einige Web-Seiten, die den Begriff Netbook im Namen tragen,
Unterlassungsaufforderungen der Londoner Kanzlei "Origin Intellectual
Property Consulting" erhalten hätten. In dem von jkontherun.com
veröffentlichten Scan des angeblichen Schreibens steht: "Wir haben vor kurzem bemerkt, dass sie den Begriff Netbook ohne Psions Zustimmung verwenden.

Das auf den 23. Dezember datierte Schreiben gibt den Seitenbetreibern
bis Ende März Zeit, ihr Angebot umzubenennen. Binnen eines Monats
sollten sie sich in der Angelegenheit äußern. Weitere Schritte droht
der Brief nicht an, betont aber: "Psion legt großen Wert auf seine
Warenzeichen, und Ihre Verwendung des Begriff Netbook könnte diese
Anmeldungen beschädigen. Ähnliche Briefe werden an andere verschickt,
die die eingetragenen Wartenzeichen irrtümlich missbrauchen".

Anfragen von SPIEGEL ONLINE nach der Echtheit dieses Schreibens
haben am 26.12. weder die Kanzlei noch die Psion-Vertretungen in
Großbritannien und Deutschland beantwortet. Es ist folglich nicht
sicher, dass dieses Schreiben echt ist. Plausibel erscheint dies
allerdings durchaus: Die Psion-Zentrale sitzt in London, die Kanzlei
Origin und der für Psion aktive Anwalt Peter Langley werden in
Tagungsprogrammen zum Markenrecht erwähnt.

Vor allem aber besitzt Psion tatsächlich die Markenrechte am Begriff Netbook. Eine Recherche in der
Datenbank des Europäischen Patent- und Markenamtes bestätigt, dass Psion am 9. Dezember 1996 die Rechte an der Wortmarke "Netbook" beantragt und am 30. Juli 1998 erhalten hat.

Bis zum Auslaufen des Markenschutzes Ende 2016 darf ausschließlich
das in London ansässige Unternehmen Psion Plc. der Eintragung 428250
zufolge "Computer, elektronische Apparate und Instrumente zur
Verarbeitung, Speicherung, Bewegung oder Anzeige von Daten" in
"Verzeichnissen der Waren und Dienstleistungen" als Netbook bezeichnen.
Auch in den Vereinigten Staaten besitzt Psion seit November 2000 das
Warenzeichen "Netbook" (Eintragung 75215401).

Ein Netbook hat Psion tatsächlich auch einmal verkauft –
im Jahr 2000, in Halle 13 der Cebit, konnte man das Psion "netBook" sehen: Es war 1,1 Kilo schwer, hatte 64 Megabyte Speicher und einen Farbbildschirm mit 7,7 Zoll Diagonale.

Ein echtes Netbook also.

Nachtrag: Origin-Anwalt Peter Langley bestätigte am 27.12. SPIEGEL
ONLINE, dass er in dieser Sache für Psion tätig sei. Es würden aber in
einigen bislang von englischsprachigen Medien veröffentlichten
Berichten "mehrere Ungenauigkeiten darüber kursieren, was Psion tut".
Man werde das in einigen Tagen klarstellen.


Konrad Lischka

Projektmanagement, Kommunikations- und Politikberatung für gemeinnützige Organisationen und öffentliche Verwaltung. Privat: Bloggen über Software und Gesellschaft. Studien, Vorträge + Ehrenamt.
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