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Online-Shops: Parteien tappen in die Abmahnfalle (17.2.2010, Spiegel Online)

Konrad Lischka
Konrad Lischka
5 minuten gelesen

Online-Shops

Parteien tappen in die Abmahnfalle

Wehe, wer im Internet Dinge verkaufen will: Komplexe Gesetze machen Online-Handel zum Risiko. Nach SPIEGEL-ONLINE-Informationen waren lange nicht mal die Webshops der Parteien rechtssicher – CDU, SPD, FDP, Grüne und Linke hatten schon Ärger. Trotzdem wollen die wenigsten die Gesetze verbessern.

Spiegel Online, 17.2.2010

Peter Hauk zeigte sich alarmiert, als er sich an die Presse wandte. Der Verbraucherminister von Baden-Württemberg hatte eine Untersuchung über Online-Shops in Auftrag gegeben. Die Organisation “Euro-Info-Verbraucher” knöpfte sich die Einkaufsangebote im Internet vor – und siehe da: Die ersten Zahlen aus der Studie waren erschreckend.

Der CDU-Politiker zitierte Ende Dezember aus einem Zwischenbericht der Untersuchung, bei 80 Prozent der geprüften Shops seien die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) “mangelhaft” gewesen. In rund “95 Prozent der Fälle wurde mindestens ein Verstoß gegen geltendes Verbraucherschutzrecht festgestellt”. Kurz: Die Geschäftsbedingungen seien “häufig wenig verbraucherfreundlich gestaltet”.

Die komplette Studie soll im März fertig sein, und der Auftritt des Ministers macht klar: Der Online-Handel dürfte darin nicht allzu gut wegkommen. Es gibt zu viele Fehler bei Geschäftbedingungen und Widerrufsbelehrungen, zum Schaden der Verbraucher.

Aber an wem liegt’s?

Die Antwort: In einigen Fällen zweifellos am bösen Willen dubioser Händler. Doch in der Mehrzahl der Fälle eher am recht komplexen Regelungsgewirr in Deutschland zu jenem Bereich, der bürokratisch “Fernabsatz” genannt wird.

CDU-Shop scheitert an der Widerrufsbelehrung

Dieses Problem erkennt jeder, der die Musterwiderrufsbelehrung des Justizministeriums liest, an die sich Online-Händler halten sollen. Dieser Mustertext soll Mitte Juni sogar in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) überführt werden, was mehr Rechtssicherheit bringen wird – doch er liest sich, wie sein Titel klingt: “Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 der Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht”. Mit allen Fußnoten bringt es allein dieser Text auf mehr als 11.000 Zeichen Text – etwa vier Seiten in einem Taschenbuch. Und hierbei handelt es sich schon um eine entschlackte Version im Vergleich zu früheren Musterwiderrufsbelehrungen.

Carsten Föhlisch, Justitiar des Online-Shop-Dienstleisters “Trusted Shops”, bringt es auf den Punkt: “Über eine zu komplizierte Rechtslage kann man nicht klar und verständlich belehren.”

Eine Recherche von SPIEGEL ONLINE zeigt nun: Pikanterweise gelingt dies auch den Parteien nicht.

In ihren Webshops verkaufen die Parteien T-Shirts und allerlei Kuriositäten. Dort müssen sie wie jeder andere Shopbetreiber Kunden ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehren. Und das klappt nicht immer.

  • Beispiel CDU: Eine Sprecherin bestätigt SPIEGEL ONLINE, dass der Partei-Webshop erfolgreich abgemahnt wurde. Es habe 2007 einen Verstoß gegen die Wettbewerbsvorschriften wegen der “optischen Darstellung der AGB” gegeben. “Das wurde zügig geändert, es war kein gravierendes Problem, die Geschäftsbedingungen werden nun mit Rahmen in Versalien angezeigt. Es gab keine weiteren Abmahnungen.” Abgemahnt hat den CDU-Shop der Online-Händler Tobias Schmitz, der im Netz unter anderem T-Shirts, Barzubehör und Partyutensilien verkauft. Er beobachtet seine Wettbewerber im Web genau, seit er selbst wegen einer im Detail nicht vorschriftsgemäßen Widerrufsbelehrung abgemahnt wurde.
  • Schmitz hat auch eine einstweilige Verfügung gegen die FDP-Jugendorganisation Junge Liberale (JuLis) erwirkt. Grund: In deren Webshop fehlten Hinweise zu anfallenden Versandkosten und die Widerrufsbelehrung.

Die Verstöße in den Shops der CDU und der Jungen Liberalen haben Tobias Schmitz überrascht: “Das waren teils richtig derbe Verstöße wie fehlerhaftes Impressum, fehlende Widerrufsbelehrung. Das weiß jeder kleine Ebay-Händler besser.” Schmitz mahnte die T-Shirt-Vertreiber der Parteien ab, weil das “im Sinne des Gesetzgebers” sei. “In Deutschland sollen die Marktteilnehmer untereinander die Detailfragen bei wettbewerbsrechtlich relevanten Verstößen regeln”, sagt er. “Das ist so gewollt.”

Grüne und Linke hatten Rechtsärger mit ihren Webshops

Besonders ärgert Schmitz angesichts der komplexen Rechtspraxis, dass Politiker angeblich verbraucherfeindliche Regelungen bei vielen Händlern kritisieren. “Klar, bei der aktuellen Rechtslage ist es ein leichtes, in fast jedem Shop einen ‘Verstoß gegen Verbraucherschutzrechte’ festzustellen”, sagt er.

Das können die Parteien bestätigen:

  • Auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE gibt zum Beispiel Grünen-Sprecher Jens Althoff zu: “Wir wurden im Wahlkampf von einem Massenabmahner wegen zweier missverständlicher Formulierungen in den AGB unseres Wahlkampfartikel-Online-Shops gemahnt. Diese Formulierungen wurden dann korrigiert.”
  • Auch die Linke hatte Probleme mit der korrekten Gestaltung der AGB in ihrem Bundeswebshop. Der Betreiber des Online-Handels ist in den vergangenen Jahren zweimal wegen fehlerhafter Formulierungen in den AGB abgemahnt worden. Linke-Sprecherin Claudia Gohde: “Diese Formulierungen betrafen die Widerrufsbelehrung beziehungsweise die Transparenz der Versandkosten. Die entsprechenden Passagen wurden daraufhin umgehend auf den aktuellen gesetzlichen Stand gebracht.”
  • Eine SPD-Sprecherin bestätigt: “Die SPD ist wegen einer beanstandeten Widerrufsbelehrung, eines unvollständigen Impressums und einer fehlenden Information über anfallende Versandkosten von einem Unternehmer abgemahnt worden.” Allerdings war die rechtliche Auseinandersetzung nach Ansicht der Partei “nicht von sachlichen Erwägungen getragen”. Dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde auch nur teilweise stattgegeben. Man habe die Mängel abgestellt, und inzwischen sei der Partei-Shop ohnehin nur noch im “Intranet der SPD verfügbar”.

Es ist erstaunlich, dass Parteien an einer rechtlich korrekten Gestaltung ihrer Webshops scheitern – trotz ihrer Rechtsexperten, trotz ihres im Vergleich zu vielen Webshops immensen Mitarbeiterstabs. Wie sollen Ein-Mann-Antiquariate oder Kunsthandwerker ihren Online-Auftritt rechtssicher gestalten, wenn CDU, Grüne und Junge Liberale daran scheitern?

Bis 2008 war die Rechtsunsicherheit bei Webshops so groß, dass sogar Staatsanwaltschaften an einer korrekten Formulierung der Rechtstexte scheiterten. Das Chaos ist kleiner, seit es die erwähnte entschlackte Musterwiderrufsbelehrung des Justizministeriums gibt, in der die gröbsten Schnitzer gegenüber früheren Versionen getilgt wurden.

“Mir ist kein Fall bekannt, in dem die Verwendung des neuen Musters erfolgreich abgemahnt wurde”, sagt Trusted-Shops-Justitiar Carsten Föhlisch. “Voraussetzung für die Rechtssicherheit ist allerdings, dass die Belehrung dem Muster vollständig entspricht. Werden Passagen weggelassen, nicht gemäß den Gestaltungshinweisen eingesetzt oder auch nur leicht verändert, greift die sogenannte Privilegierung nicht mehr” – also der besondere Schutz durch die Übernahme des Mustertextes.

Mit den Ergänzungen und Gestaltungshinweisen ist das allerdings so eine Sache: Die elf Fußnoten mit Einschränkungen, Sonderfällen und Einschüben klingen zum Beispiel so:

“Wird die Belehrung erst nach Vertragsschluss mitgeteilt, lautet der Klammerzusatz ‘einem Monat’. In diesem Fall ist auch Gestaltungshinweis 7 einschlägig, wenn der dort genannte Hinweis nicht spätestens bei Vertragsschluss in Textform erfolgt.”

Und das Schlimmste: Für Kunden sind die angeblich so verbraucherfreundlichen Widerrufsbelehrungen keineswegs leicht verständlich. Eine Kostprobe:

“Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV.”

Alles klar?

Noch komplizierter wird es für Webshops und ihre Kunden durch Ausnahmeregelungen wie die 40-Euro-Klausel. Dabei geht es darum, dass der Händler in bestimmen Fällen den Kunden beim Widerruf die Portokosten für die Rücksendung der Ware übertragen kann. Das muss der Händler nun in den AGB formulieren, aber auch in der Widerrufsbelehrung. Allerdings interpretieren einige Juristen das wiederum als irreführend.

Parteien zur Lage: “Eigentlich klar. Abwarten. Kein Handlungsbedarf”

Knapper, präziser, einfacher müssten die Regelungen werden – dann hätten auch die Parteien weniger Ärger mit ihren eigenen Webshops. Das Interesse der Fraktionen an einer Gesetzesänderung hält sich allerdings in Grenzen:

  • Ein Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag sagt SPIEGEL ONLINE, es gebe aktuell keine Bestrebungen, die Gesetzesregelungen zum Widerrufsrecht beim Fernabsatz zu regeln. “Die Regeln sind eigentlich klar”, sagt er. “Das Problem ist, dass es eine Vielzahl von Händlern gibt, darunter auch viele kleine Anbieter, die sich nicht über die aktuellen Regelungen informieren.”
  • Überraschend wirtschaftsfreundlich gibt sich Linke-Parteisprecherin Gohde: “Solange Gerichte sich mit einzelnen Worten, Formulierungen und Auslegungen in Widerrufsbelehrungen befassen müssen, ist die Rechtsmaterie ungenau und verbesserungswürdig. Um Rechtssicherheit im Internethandel zu schaffen, braucht es daher eine kurze und verständliche Formulierung der Widerrufsbelehrung, die Gesetzesrang hat.”
  • Die SPD sieht “keinen Handlungsbedarf bei den gesetzlichen Regelungen zur Widerrufsbelehrung in Online-Shops, da aus unserer Sicht diese Regelungen ausgewogen und richtig sind. Im Übrigen wurde durch die Regelung des Fernabsatzrechts nur eine europäische Richtlinie umgesetzt”.
  • Die FDP will noch etwas abwarten. Marco Buschmann, Vorsitzender der AG Recht der FDP-Bundestagsfraktion, sieht im Moment keinen Handlungsbedarf. Man wolle erst abwarten, ob die Überführung der Musterbelehrung ins BGB genug Rechtssicherheit bringt: “Wir sollten zuerst die Erfahrungen mit dieser Neuregelung abwarten.”

Im Umkehrschluss bedeutet das: Union und SPD gehen davon aus, dass 80 Prozent der Webshop-Betreiber absichtlich oder zumindest grob fahrlässig gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoßen, um ihre Kunden zu übervorteilen.

Das ist schwer zu glauben.


Konrad Lischka

Projektmanagement, Kommunikations- und Politikberatung für gemeinnützige Organisationen und öffentliche Verwaltung. Privat: Bloggen über Software und Gesellschaft. Studien, Vorträge + Ehrenamt.
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