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Pfoten-Markenrecht: Jack Wolfskin mahnt Bastler wegen Tatzen-Mustern ab (Spiegel Online, 19.10.2009)

Konrad Lischka
Konrad Lischka
5 minuten gelesen

Pfoten-Markenrecht

Jack Wolfskin mahnt Bastler wegen Tatzen-Mustern ab

Mit voller Härte gegen die ganz Kleinen: Der Outdoor-Riese Jack Wolfskin mahnt ohne Vorwarnung Hobby-Handarbeiter ab, die im Web selbstgebastelte Ohrstecker, Taschenspiegel und Sticker verkaufen. Ihr Vergehen: Auf den Handarbeiten sind Pfotenabdrücke zu sehen.

Spiegel Online, 19.10.2009

Auf den ersten Blick wirkt Martina Hopf nicht wie eine Markenpiratin. Auf den zweiten, dritten und vierten auch nicht. Hopf verkauft beim Handarbeits-Portal Dawanda selbstgenähte Kirschkernkissen, Strampler, Stoffe und auch Stickdateien. Nun soll sie die Schneiderin viel Geld an die Anwaltskanzlei des Klamottenkonzerns Jack Wolfskin zahlen. Weil sie Stickdateien verkauft hat, mit denen man sich Herzchen, Sternchen und ein Katzenpfötchen auf alles mögliche sticken kann.


Abmahnwürdig findet Jack Wolfskin daran das Pfötchenmuster. Denn so gut wie alles, was nach Pfötchen aussieht und verkauft wird, sieht der Konzern als Verletzung seiner Markenrechte. Der deutsche Outdoor-Riese hat in der Vergangenheit schon gegen die “taz” prozessiert und durchgesetzt, dass die Zeitung ihre “taz”-Pfote nicht einfach so auf Klamotten drucken darf. Nun hat Jack Wolfskin neue Gegner im Visier: Hobby-Schneider und Handarbeiter wie Martina Hopf.

Im Oktober verschickte die von Jack Wolfskin beauftragte Anwaltskanzlei Harmsen Utescher Abmahnungen per Einwurfeinschreiben mit angehängter Kostennote an Bastler, die Selbstgenähtes bei Dawanda verkaufen. SPIEGEL ONLINE liegen mehrere dieser Schreiben vor. Die von der Kanzlei errechneten Streitwerte (zwischen 20.000 und 25.000 Euro) und daraus abgeleiteten Gebühren (zwischen 850 und 1000 Euro) unterscheiden sich, die Formulierungen sind identisch. Die Kanzlei Harmsen Utescher erklärt den aus heiterem Himmel Abgemahnten erstmal einschüchternd, Jack Wolfskin gehöre, “wie Ihnen vermutlich bekannt ist, zu den führenden Herstellern von Outdoor-Equipment und Outdoor-Bekleidungsstücken”, könne in der Bundesrepublik “die Marktführerschaft beanspruchen” und gehöre in Europa “zu den drei Marktführern”.

“Die Tatze unserer Mandantin ist markenrechtlich geschützt”

Dann kommen die Juristen zur Sache: “Die Tatze unserer Mandantin ist in Deutschland und vielen Ländern der Welt umfangreich markenrechtlich geschützt.” Gegen diese Markenrechte hätten die Abgemahnten Bastler mit ihrer Handarbeit verstoßen. Die Forderungen der Kanzlei: Binnen zwei Wochen sollen die Abgemahnten die beigefügte Unterlassungserklärung unterschrieben zurücksenden, binnen drei Wochen die Gebühren an die Kanzlei überweisen.

Wenn nicht, wird Ärger angedroht: “Für den Fall, dass die gesetzten Fristen fruchtlos verstreichen, werden wir unserer Mandantin empfehlen, ohne weitere Vorankündigung gerichtliche Schritte einzuleiten.”

Jack Wolfskin bestätigt auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE dieses Vorgehen. Firmensprecherin Lena Fischer erklärt: “Die typische Jack Wolfskin Tatze ist als Marke geschützt. Daher dürfen Dritte keine ähnlichen oder identischen Zeichen für ähnliche und identische Waren, wie sie Jack Wolfskin anbietet, im geschäftlichen Verkehr benutzen.”

Jack Wolfskin sieht sich in der Abmahn-Pflicht

Das Unternehmen habe als Markeninhaberin “das Bestreben und die Pflicht, die Marke gegen ähnliche Drittzeichen zu verteidigen, da die Marke sonst geschwächt wird”. Man prüfe mit den Anwälten in jedem Einzelfall sehr gründlich, ob die Voraussetzungen einer Markenverletzung vorliegen. Es seien nur Anbieter abgemahnt worden, “deren Produkte die Markenrechte von Jack Wolfskin auch wirklich verletzen”. Die Abmahnungen gegen Dawanda-Anbieter seien “zwar bedauerlich”, doch es handele sich hier “um eindeutige Markenrechtsverletzungen”.

Es geht hier um Taschenspiegel, um Deckchen und kleine, niedliche Sticker, gebastelt von Heimarbeitern, die damit gewiss keine Millionenumsätze machen. Aber ihre Pfötchen-Designs sehen Jack Wolfskin zufolge der Firmenmarke einfach zu ähnlich. Sprecherin Fischer: “Anbieter, deren Artikel mit Pfotenabdrücken keine Ähnlichkeit zur Jack Wolfskin Tatze aufweisen, können ihre Artikel selbstverständlich weiter unbeanstandet verkaufen.”

Überhaupt habe man nur Anbieter abgemahnt, die “im geschäftlichen Verkehr handeln”. Laut Jack Wolfskin handelt ein Bastler gewerblich, wenn “in der Vergangenheit Verkäufe in einem gewissen Umfang getätigt wurden, wohingegen Kleinstanbieter, die beispielsweise nur ein oder zwei Produkte pro Jahr verkaufen, von uns natürlich nicht kontaktiert wurden”.

Handarbeitern drohen 10.000 Euro Vertragsstrafe

Hier geht ein Konzern nicht gegen Markenpiraten vor, sondern gegen Heimarbeiter. Das vergisst man leicht, liest man die Erklärung, die die Heimarbeiter gegenüber dem Klamottenkonzern abgeben sollen. Laut den in den SPIEGEL ONLINE vorliegenden Dokumenten identischen Forderungen sollen die abgemahnten Handarbeiter:

  • Jack Wolfskin denjenigen Schaden ersetzen, der der Firma durch ihre Handlungen “in der Vergangenheit entstanden ist, entsteht und in Zukunft noch entstehen wird”.
  • Jack Wolfskin binnen weniger Wochen “schriftlich Auskunft über die Umsätze” erteilen, “die mit dem Vertrieb erzielt wurden”, über den “Umfang und die Art der getätigten Werbung, jeweils aufgegliedert nach Kalendervierteljahren, sowie nach den einzelnen Kostenfaktoren aufgeschlüsselten Gestehungskosten” und der erzielten Gewinne.
  • Jack Wolfskin schriftlich Auskunft über Hersteller, Lieferanten und andere Vorbesitzer, gewerblichen Abnehmer der hergestellten, ausgelieferten, erhaltenen oder bestellten Waren geben.

Bei Verstoß gegen die unterzeichnete Erklärung sollen 10.000 Euro Vertragsstrafe drohen.

Das Problem der Abgemahnten: Es könnte sein, dass ein Gericht gegen Jack Wolfskin entscheidet und die Sache ähnlich bewertet wie die meisten Bürger mit gesundem Menschenverstand: Wie kann ein Taschenspiegel, ein Sticker, eine Ohrstecker, der nichts mit Outdoor zu tun hat, nirgends die Marke Wolfskin erwähnt und von ganz anders aussehenden Pfotenabdrücken bedeckt wird, der Millionen-Marke Wolfskin schaden? Es ist aber leider nicht sicher, dass ein Gericht so urteilt. Eine der Abgemahnten bringt es auf den Punkt:

“Wolfskin hat mehr Geld, um mit einem Batzen Gutachten auf die Verwechslungsgefahr zu pochen. Ich hatte zwar den Willen, aber einfach nicht das Geld, mich da irgendwie weiter zu rechtfertigen. Bei dem Streitwert kann nicht einmal ein befreundeter Anwalt tätig werden. Schon die Gebühren für Verfahren am Oberlandesgericht sind zu hoch.”

Viele der Abgemahnten haben Angst vor den Anwälten des Konzerns, wollen deshalb nicht namentlich in Artikel erwähnt werden. Umso lauter ist der Aufschrei im Web – seitdem das rabiate Vorgehen Wolfskins bekannt wurde, empören sich Blogger über die Angstkampagne der Firma.

Kann man Ohrstecker mit Outdoor-Klamotten verwechseln?

Auch wenn es formaljuristisch korrekt ist – das Vorgehen des Bekleidungskonzerns wirkt in jeder Hinsicht überzogen. Jack Wolfskin schlägt mit der Abmahnkeule nicht auf professionelle Markenpiraten ein, die mit gefälschten Produkten Profit mit der Tatzen-Marke machen. Die Abmahn-Opfer sind Bastler, die gar nicht auf die Idee kommen, dass man ihre Werke mit den Kunststoff-Jacken und -Schuhen des Tatzen-Konzerns verwechseln könnte.

Die von Jack Wolfskin angeführte Gefahr einer Verwässerung der Marke besteht tatsächlich: Wenn ein Unternehmen nachweislich nicht gegen die Nutzung seiner geschützten Warenzeichen oder zumindest ähnlichen Mustern vorgeht, kann es sein, dass die Marke irgendwann vor Gericht nicht mehr gegen echte Markenpiraten verteidigt werden kann. Aber gegen die Verwässerungsgefahr muss man nicht mit Abmahnungen vorgehen. Ein freundliches Schreiben, das die Problematik erklärt und die Betroffenen bittet, ihre Muster anders zu gestalten, wäre ausreichend. Wer darauf nicht reagiert, kann immer noch abgemahnt werden.

So ein Schreiben mit dem Hinweis auf die Markenproblematik wäre besserer Stil als eine Abmahnung mit Kostennote ohne Vorwarnung.

Wolfskin: “Kleinhändler für Entstehung der Kosten verantwortlich”

Das sieht Jack Wolfskin ganz anders. Ob es tatsächlich notwendig sei, verhältnismäßig kleine Anbieter gleich abzumahnen? Natürlich. Wolfskin-Sprecherin Fischer: “Auch derartige Kleinanbieter sind, wenn sie sich mit ihren Produkten in den geschäftlichen Verkehr begeben, dazu verpflichtet, vor Bewerbung und Verkauf dieser Produkte die Verletzung von Markenrechten Dritter zu überprüfen beziehungsweise auszuschließen.”

Man habe bei den Handarbeiter-Fällen darauf geachtet, “die Kosten möglichst gering zu halten”. Dass die Kosten in Höhe von 991 Euro für Kleinunternehmer “noch immer verhältnismäßig hoch” sind, gesteht die Wolfskin-Sprecherin ein. Aber: “Der Kleinhändler ist für die Entstehung der Kosten verantwortlich, da er markenverletzende Ware verkauft hat und wir dadurch zur Verteidigung unserer Marke gezwungen waren.” Und überhaupt diene so eine Abmahnung der “schnellen und relativ kostengünstigen Beendigung der Angelegenheit”.

Eine Botschaft, die man durchaus als Drohung verstehen kann, hat Jack Wolfksin noch: Eine Abmahnung verhindere “zusätzliche häufig weit höhere Kosten im Falle einer Einschaltung der Gerichte”.


Konrad Lischka

Projektmanagement, Kommunikations- und Politikberatung für gemeinnützige Organisationen und öffentliche Verwaltung. Privat: Bloggen über Software und Gesellschaft. Studien, Vorträge + Ehrenamt.
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