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"Tagesschau"-App-Streit: Wofür wir die Öffentlich-Rechtlichen brauchen (SPIEGEL ONLINE, 27.9.2012)

Konrad Lischka
Konrad Lischka
3 minuten gelesen

“Tagesschau”-App-Streit

Wofür wir die Öffentlich-Rechtlichen brauchen

Das Landgericht Köln hat die “Tagesschau”-App verboten – in einer Version vom Juni 2011. Ein symbolischer Sieg der klagenden Zeitungsverleger. Aber warum wollen die Öffentlich-Rechtlichen auch noch ein digitales Angebot finanzieren? Das müssen Medienpolitiker endlich inhaltlich definieren.

Spiegel Online, 27.9.2012

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Hamburg – Eins gleich vorab: Eine befriedigende Antwort hat das Landgericht Köln am heutigen Donnerstag nicht gegeben, und das war auch gar nicht möglich. Verhandelt wurde dort über die “Tagesschau”-App, das Smartphone-Angebot der ARD-Nachrichtensendung, das Gericht hat eine Version der App aus dem Juni 2011 als nicht zulässig bewertet. Diese Version der App darf nicht mehr vertrieben werden, alle weiteren allerdings schon.

Zeitungs- und Zeitschriftenverleger finden, dass die App Dinge tut, die Verlagsprodukten vorbehalten sein sollte. Die ARD sieht das anders und wird das Urteil vermutlich ohnehin wieder anfechten. Wie auch immer: Die zentrale Frage wird ein Richterspruch allenfalls streifen können.

Die nämlich lautet: Welche Medienangebote soll der Staat mit Zwangsabgaben von derzeit gut 7,5 Milliarden Euro jährlich fördern? So viel nahm die Gebühreneinzugszentrale GEZ im Jahr 2011 ein.

Die Zeitungsverleger berufen sich auf den jüngsten Rundfunkstaatsvertrag. In dem steht, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk “nichtsendungsbezogene presseähnliche Angebote” nicht anbieten darf. Was presseähnlich bedeutet, definiert der Staatsvertrag nicht, das soll nun das Gericht entscheiden.

Das Konstrukt “presseähnlich” ist ein kleingeistiger Versuch deutscher Medienpolitiker, widerstrebende Interessen zu schützen:

  • Die öffentlich-rechtlichen Anstalten wollen auf allen Plattformen möglichst viele Nutzer erreichen – auch im Netz, auch auf Tablets, auch auf Smartphones.
  • Auch die Vertreter der Parteien in den Rundfunkräten dürften ein Interesse daran haben, dass das Programm der von ihnen beaufsichtigten Anstalten ein möglichst großes Publikum unter Smartphone-Nutzern findet.
  • Die Verleger von Zeitungen und Zeitschriften sehen die gebührenfinanzierten Apps als unfairen Wettbewerb, die “Tagesschau”-App sei Presseangeboten zu ähnlich und aus Zwangsabgaben finanziert.
  • Die Gebührenzahler wundern sich, warum sie GEZ-Zwangsabgaben zahlen müssen, aber manche der damit finanzierten Inhalte nur auf bestimmten Endgeräten abrufbar sind.

Mit dem Kriterium “presseähnlich” lassen sich diese Konflikte nicht lösen. Journalismus im Netz und in anderen digitalen Angeboten kombiniert Texte, Fotos, Grafiken, Videos, Links. Hypertext besteht eben auch aus Text. Wenn die öffentlich-rechtlichen Anstalten weiter Grundversorgung leisten sollen, kann man sie nicht vernünftig beschränken, indem man nach Vertriebswegen und Darstellungsformen differenziert. Digital konkurrieren die gebührenfinanzierten Anstalten mit jedem Publizisten, der online veröffentlicht – Presseunternehmen, Bloggern, YouTube-Regisseuren, ausländischen Staatsmedien, Katzenvideo-Produzenten. Die für jeden der 53,4 Millionen Onliner in Deutschland (76 Prozent der Bevölkerung) zugängliche Medienvielfalt war noch nie so groß wie heute.

Deshalb kommt man nicht umhin, über Inhalte zu reden, wenn man definieren will, was die öffentlich-rechtlichen Anstalten heute mit den 7,5 Milliarden Euro GEZ-Geldern finanzieren sollen. Und damit sind jetzt nicht nur Florian Silbereisen, Christine Neubauer und “In aller Freundschaft” gemeint, auch wenn man über die selbstverständlich dringend mal reden müsste. Dass den öffentlich-rechtlichen Sendern die jungen Zuschauer weglaufen, hat ja nicht nur mit dem Internet zu tun – sondern auch mit dem Programm.

Das Bundesverfassungsgericht hat in Urteilen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk einige Argumente dafür herausgearbeitet, warum der Staat diese Institutionen mit Zwangsabgaben finanzieren muss. Die Argumente der Richter:

  • Medien sollen eine möglichst große Vielfalt an Informationen und Meinungen transportieren. Ohne die “ganze Breite umfassender Information” sei keine Meinungsbildung im Sinne des Grundgesetzes möglich. Das könne bei einem rein privatwirtschaftlich organisierten Rundfunk nicht funktionieren, weil für einen Sender enorm hohe Investitionen nötig und die Frequenzen knapp sind.
  • Als die Frequenzen nicht mehr so knapp waren, argumentierten die Verfassungsrichter, dass vom privaten Rundfunk trotzdem wenig zu erwarten sei, keine anspruchsvollen kulturelle Sendungen etwa. Wegen der “wirtschaftlichen Notwendigkeit”, möglichst “massenattraktive” Programme zu möglichst “niedrigen Kosten” zu verbreiten.
  • Die öffentlich-rechtlichen Anstalten sollen der Auffassung der Verfassungsrichter nach alles Mögliche tun, zur Grundversorgung gehören Beiträge zur Meinungs- und politischen Willensbildung, Unterhaltung, laufende Berichterstattung, übers Tagesaktuelle hinausgehende Information.

Im Internet ist heute kostenlos – von den Zugangskosten fürs Netz selbst abgesehen – für jedermann ein größeres Angebot an Journalismus, Unterhaltung, politischer Debatte und Bildung verfügbar, als es die öffentlich-rechtlichen Anstalten je produziert haben und je produzieren können. Die Angebotsvielfalt war nie größer, deshalb ist die bislang gültige Definition von Grundversorgung – “alles von Unterhaltung bis Journalismus” – nicht mehr zielführend.

Bei vielen Angeboten könnte es im Netz durchaus mehr Vielfalt geben, da greift nach wie vor die vom Verfassungsgericht angeführte “wirtschaftliche Notwendigkeit”. Auf Beispiellisten soll hier ganz bewusst verzichtet werden – die meisten regelmäßigen Internetnutzer dürften in der Lage sein, die Online-Bereiche zu benennen, wo es ihnen persönlich an verlässlichen, qualitativ hochwertigen, aber womöglich nicht für eine breite Öffentlichkeit interessanten Informationen mangelt – Sie sind herzlich eingeladen, hier im Forum ein paar ernstgemeinte Vorschläge zu machen.

Die öffentlich-rechtlichen Anstalten erhalten Milliarden Euro an Gebühren, um die “ganze Breite umfassender Information” zu bieten, wie es in einem der Rundfunkurteile des Verfassungsgerichts heißt. Da die Vielfalt an Meinungen und Informationen im Netz immens ist, muss man inhaltlich definieren, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Netz leisten soll, nicht über formale Kriterien wie Textmengen oder Verweildauern. “Alles” ist zu viel – 7,5 Milliarden Euro jährlich sind etwas zu wenig für eine Suchmaschine und ein soziales Netzwerk, aber eindeutig zu viel für flächendeckende, dann zwangsläufig erdrückende Konkurrenz zu gut funktionierenden, privatwirtschaftlich organisierten Anbietern.

Konrad Lischka

Projektmanagement, Kommunikations- und Politikberatung für gemeinnützige Organisationen und öffentliche Verwaltung. Privat: Bloggen über Software und Gesellschaft. Studien, Vorträge + Ehrenamt.
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