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Streit um Bildrechte: Ärger wegen Hugh und Bockwurst (Spiegel Online, 30.4.2007)

Konrad Lischka
Konrad Lischka
5 minuten gelesen

Streit um Bildrechte

Ärger wegen Hugh und Bockwurst

Anwälte entdecken Blogs als Geldquelle. Ein US-Klatschportal wird mit einer Sieben-Millionen-Dollar-Klage wegen Fotodiebstahls überzogen. In Deutschland zittern viele vor Abmahnungen einer Rezepte-Website – bei denen es um ein Bockwurstfoto geht. Streitwert: 6000 Euro.

Spiegel Online, 30.4.2007

Carsten Knobloch verflucht den Sonntag vor zwei Jahren, als er der Welt in seinem Weblog erzählte, dass es bei ihm Bockwürstchen zu essen gibt. Es war ein verkaufsoffener Sonntag, der 30-jährige IT-Systemelektroniker arbeitete im Computerladen, es gab Würstchen aus der Dose. "Fast wie beim Fußball – nur ohne Bier", schrieb Knobloch in sein Blog und illustrierte den Eintrag schnell mit einem Würstchen-Symbolbild aus dem Internet. 210 Leute haben die prosaischen Zeilen seither gelesen. Dann kam Post vom Anwalt der Betreiber der Website "Marions Kochbuch": Abmahnung, Knobloch soll das der Kochseite gehörende Bockwurst-Bild entfernen und bis zum 7. Mai 699,40 Euro überweisen. Streitwert des Wurstfoto-Klaus: 6000 Euro.

Natürlich hat Knobloch falsch gehandelt, als er einfach irgendein Wurstbild von einer anderen Seite übernahm. "Pure Doofheit", nennt er das. Doch die Summe von 699,40 Euro, die aus dem mit 6000 Euro veranschlagten Streitwert resultiert, versteht er nicht: Sein Blog enthält keine Werbung, war bislang völlig unbekannt und ehrlich gesagt für die meisten Internet-Nutzer völlig irrelevant. Warum schickt ein Rechteinhaber in solch einem so offensichtlichen Fall nicht erstmal eine Warnung? "Eine Mail oder ein Anruf hätten es getan. Und ich hätte verstanden und mich öffentlich für mein Fehlverhalten entschuldigt", sagt Knobloch.

Abmahnungen wegen Wurst, Ravioli und Brötchen

Allein: Solch eine nicht-justiziable Verwarnung gehört vielleicht zum guten Benehmen unter Bloggern, vielleicht auch zu fairem Verhalten überhaupt – aber solches Verhalten ist nicht deutsches Recht. Und die Betreiber von "Marions Kochbuch", Folkert und Marion Knieper, wenden die volle Härte des Abmahnrechts nach immer gleichem Muster an. Mehrere, fast gleich lautende Abmahnschreiben wurden im Januar bekannt. Gleichzeitig mit Knobloch wurde auch das Blog "Koch-Werkstatt" abgemahnt – gleiche Frist, gleicher Betrag, anderes, viel kleineres Ravioli-Foto.

Nach deutschem Recht legen die Versender bei Abmahnungen den Streitwert und die daraus resultierenden Anwaltgebühren selber fest. Der Abgemahnte hat die Wahl: Entweder bezahlt er und hat seine Ruhe oder er wagt es, Streitwert oder Gegenstand der Abmahnung vor Gericht zu klären. Risiko dabei: Weit höhere Kosten als die Abmahngebühren. Am Fehlverhalten des Freizeit-Bloggers Knobloch besteht kein Zweifel. Aber über den angegebenen Streitwert kann man diskutieren.

Anwalt: "albernste Abmahnung"

Im Januar mahnten die Betreiber von "Marions Kochbuch" Blogger wegen eines Brötchenfotos ab – auch da betrug der Streitwert ihrer Meinung nach 6000 Euro. Die "albernste Abmahnung seit Menschengedenken", urteilte damals der Autor des Rechtsanwalts-Blogs Thomas Klotz: "Dürfte ich über den Streitwert entscheiden, hielte ich im Fall eines von einem Hobbyfotografen unkünstlerisch abgelichteten Brötchens etwa 5 Euro für angemessen." Nur: Darüber hat nie ein Gericht entschieden. Der Abgemahnte zahlte.

Das Internet und gerade die Verbreitung von Blogs hat dem Werkzeug Abmahnung eine völlig neue Dimension gegeben: Dank Suchmaschinen und Blogs kann man in Sekunden Millionen öffentlicher Einträge von Privatleuten nach abmahnfähigen Ausdrücken oder Dateinamen von Bildern durchsuchen. Gerade der Zugriff auf die Äußerungen von Privatleuten ist verlockend, denn die fechten eine Abmahnung viel seltener an als Unternehmen. Sprich: Die aus einem hohen Streitwert resultierenden Abmahngebühren fließen – ohne dass Ärger mit Gerichten droht.

Forschungsstelle: Abmahnungen sind ein Geschäft

Die gemeinnützige Forschungsstelle Abmahnwelle e.V. hat auf Basis der ihnen bekannten Abmahnungen recherchiert, dass heute satte 88 Prozent der Abmahnungen von einem vermeintlichen Verstoß im Internet ausgehen. Ein "florierendes Geschäft" nennt der Verein das.

Der Rechtsanwalt Sascha Kremer, einer der Autoren des Lawblogs kritisiert gegenüber SPIEGEL ONLINE eine in Deutschland mögliche Abmahnpraxis-Strategie: Es könne versucht werden, die eigenen Fotos von banalen Abbildungen des Alltags – etwa Speisen und Zutaten – in den Suchmaschinen auf die vordersten Ränge zu pushen, auf Urheberrechtshinweise auf der eigenen Internetseite zu verzichten sowie sämtliche technische Möglichkeiten zur Verhinderung des Abrufs der Fotos via Quelltext der Internetseite zu unterlassen, um dann anschließend gegen alle juristisch vorzugehen, die die Fotos für ihr Blog "geklaut" hätten. Dann aber mit der ganzen Schärfe, die das Urheberrecht erlaubt und in vielen hundert Fällen jährlich.

Rechtsanwalt Kremer erinnert daran, dass Abmahnungen als Geschäft einen Anwalt die Zulassung kosten können, aber sehr schwer zu beweisen seien: "Erst wenn das Ganze ‘sittenwidrig’ oder ‘rechtsmissbräuchlich’ erfolgt, können Gerichte etwas unternehmen; die Voraussetzungen hierfür muss jedoch der Abgemahnte beweisen, was in der Regel unmöglich ist."

Hier zeigt sich, wie technische Entwicklungen die Wirkung bestehender Gesetze verändern können. Auf einmal muss jeder Internet-Nutzer sich vor Rechtsmitteln fürchten, die einst vor allem dem gewerblichen Rechtsschutz dienen sollten. Carsten Knobloch wird die geforderten 699,40 Euro höchstwahrscheinlich zahlen. Auch wenn an der Höhe dieser Summe und dem ihr zugrunde liegenden Streitwert berechtigte Zweifel bestehen.

Das Geschäft der Paparazzo-Blogger

Solche Gesetze sollen Rechteinhaber gegen Menschen schützen, die sich bewusst auf Kosten anderer bereichern. Gegen Menschen wie den Blogger Mario Lavandeira zum Beispiel. Der 27-jährige New Yorker ist keiner der kleinen, wehrlosen Blogger. Er verdient mit seinem Prominenten-Blog unter dem Pseudonym Perez Hilton geschätzte 800.000 Dollar im Jahr.

Seine Klatschseite ist eines der meistbesuchten US-Blogs. Ein Monat Standard-Werbung kostet Anzeigenkunden 30.000 Dollar – die wird dann mehr als 100 Millionen Mal aufgerufen, wenn man den Statistiken von Mario Lavandeiras Werbevermarkter glaubt. Erstaunliche Summen für ein Ein-Mann-Unternehmen. Ein Grund könnte sein: Lavandeira bezahlt laut einer Klage nicht für die Paparazzi-Fotos, die er veröffentlicht. Fünf Paparazzi-Agenturen verlangen deshalb sieben Millionen Dollar Schadensersatz von ihm.

US-Promiblogs bezahlen Paparazzi

Die SPIEGEL ONLINE vorliegende Klageschrift listet auf 99 Seiten detailliert auf, welche Fotos Lavandeira in den vergangenen Jahren ohne Erlaubnis veröffentlicht hat, wie er Hinweise und Zahlungsaufforderungen ignoriert und einfach weiter Fotos von Beyoncé Knowles, Victoria Beckham und Britney Spears aus dem Netz fischt. Mit solchen Fotos hat Mario Lavandeira ein kleines Medienunternehmen aufgebaut.

Andere US-Promiblogs wie PinkIsTheNewBlog zahlen längst für alle Bilder, die sie veröffentlichen. Lavandeira hingegen sieht sich völlig im Recht. Über seinem Anwalt lässt er ausrichten, er könne die Fotos kostenlos nutzen, da er sie ja bearbeite, etwas hinzufüge, ein neues Werk schaffe. Das stimmt: Mit einem Bildbearbeitungsprogramm kritzelt er Koks-Linien in Fotos oder versieht einen auf Paparazzi losgehenden Hugh Grant mit der Aufschrift "schwul".

In diesem Stil macht Lavandeira auch nach der Klage einfach weiter: Er veröffentlicht unbeirrt neue Paparazzi-Fotos von Britney Spears, Kelly Osbourne und Whitney Houston. Vielleicht spekuliert er auf eine außergerichtliche Einigung mit den Paparazzi-Agenturen, vielleicht rechnet er sich mit seinen Anwälten tatsächlich Chancen aus, den Prozess zu gewinnen. Man kann das unternehmerische Chuzpe nennen. Die fehlt einem Freizeit-Blogger wie Carsten Knobloch. Er wird in dieser Woche wohl erstmal 699,40 Euro Abmahngebühren zahlen und dann seinen Urlaub für dieses Jahr streichen.

Konrad Lischka

Projektmanagement, Kommunikations- und Politikberatung für gemeinnützige Organisationen und öffentliche Verwaltung. Privat: Bloggen über Software und Gesellschaft. Studien, Vorträge + Ehrenamt.
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