Streit um Firmenanteil: Mit Edel-Advokaten gegen Facebook (Spiegel Online, 12.4.2010)
Streit um Firmenanteil
Mit Edel-Advokaten gegen Facebook
Muss Facebook bald Milliarden zahlen? Erneut klagt ein New Yorker Holzhändler auf eine Beteiligung an dem Netzwerk – und diesmal könnte es ernst werden für Konzernchef Mark Zuckerberg. Denn der Angreifer wird von Spitzenanwälten unterstützt.
Spiegel Online, 12.4.2011
{jumi [*3]}
Paul Ceglia klagt – wieder einmal: Der New Yorker Teilzeit-Web-Designer fordert keinen geringeren heraus als Facebook-Mastermind Mark Zuckerberg. Von ihm verlangt Ceglia einen satten Anteil an dem florierenden Web-Konzern.
Es ist nicht das erste mal, dass Ceglia, der zwischenzeitlich mit Heizholz gehandelt hat und in diesem Zusammenhang des Betrugs beschuldigt wird, nachFacebook greift. Bereits im vergangenen Jahr verlangte er 84 Prozent an dem Netzwerk. Seine überarbeitete Klage vor dem Bundesbezirksgericht in Buffalo unterscheidet sich jetzt in drei wesentlichen Punkten von dem ersten Anlauf: Ceglia legt erstens neue Beweise vor, er verlangt zweitens nur noch 50 Prozent der Anteile und er hat sich drittens sehr mächtigen Beistand geholt.
Eine große und renommierte Anwaltskanzlei wird Ceglia vor Gericht vertreten. Laut dem US-Fachdienst ” Business Insider” vertritt DLA Piper Ceglia ihn bei der neuen Klage. Für die Kanzlei arbeiten weltweit 3500 Anwälte, DLA Piper vertritt nach eigenen Angaben 140 der 250 umsatzstärksten US-Unternehmen (laut “Forbes”-Ranking). Es ist ein deutliches Signal an Facebook. Denn offenbar rechnen sich die Top-Juristen in dem Verfahren eine reelle Erfolgschance aus. Sonst würden die Profis kaum einsteigen. Für die Beteiligten geht es offenbar um eine Menge Geld. Finanzinvestoren haben Facebook jüngst mit bis zu 65 Milliarden Euro bewertet.
Ceglia begründete seinen Anspruch wie schon in der ersten Klage: Er habe Mark Zuckerberg 2003 als Web-Designer für eine neu zu gestaltende Netzwerk-Seite angeheuert. Zuckerberg habe sich auf seine Anzeige bei Craigslist gemeldet und nebenbei auch von seinem Projekt “The Face Book” erzählt. Ceglia investierte 1000 Dollar in das Facebook-Projekt und bezahlte Zuckerberg für die Programmierarbeit an “The Face Book” und einem anderen Projekt namens “StreeFax”. Ceglia stützt seine Klage auf einen Vertrag, den Zuckerberg Ende April 2003 in Gegenwart einer Zeugin unterschrieben haben soll.
Beim ersten Gerichtstermin sagte eine Facebook-Anwältin im vergangenen Jahr der Nachrichtenagentur Bloomberg zufolge: “Wir sind derzeit nicht sicher, ob er dieses Stück Papier unterschrieben hat.” Die Juristen führten damals aus, dass Zuckerberg als Student für den Mann gearbeitet habe, der damals eine kostenpflichtige Onlinedatenbank mit Straßenfotos namens StreetFax aufbauen wollte und Zuckerberg für 1000 Dollar Pauschale als Auftragsprogrammierer einstellte.
Kanzlei hat “Vorwürfe und Belege wochenlang sorgfältig geprüft”
Dieser Vertrag ist nun erneut Teil der eingereichten Klage, allerdings leitet Ceglia diesmal nur noch den Anspruch von 50 Prozent an Facebook daraus ab. In der neuen Klageschrift steht laut Bloomberg folgende Erklärung dafür: Zuckerberg habe in einer E-Mail an Ceglia am 2. Februar 2004 den Anspruch als “unfair” beklagt und vorgeschlagen, eine im Vertrag enthaltene Strafklausel zugunsten Ceglias zu ignorieren, und bei einer 50-50-Aufteilung zu bleiben. Im Klartext: Ceglia will angeblich neue Belege dafür präsentieren, dass Zuckerberg ihm die Hälfte von Facebook zugesichert haben will.
Als neue Beweise führt die Klage den E-Mail-Verkehr zwischen Zuckerberg und Ceglia an. Vertreter der Kanzlei DLA Piper berichten dem ” Business Insider“, man habe Ceglias Vorwürfe und Belege wochenlang sorgfältig geprüft, bevor man das Mandat annahm. Man habe auch den von Ceglia vorgelegten Vertrag mit Zuckerbergs Unterschrift analysieren lassen und sei sicher, dass das Dokument nicht nachträglich verändert wurde.
Ceglia legt ein gutes Dutzend E-Mails vor, die er zwischen Juli 2003 und 2004 mit Zuckerberg ausgetauscht haben will. So schrieb Zuckerberg der Klage zufolge am 6. April 2004 seinem angeblichen Kompagnon: “Diese Seite nimmt sehr viel meiner Zeit in Anspruch und niemand will dafür bezahlen, ich denke deshalb darüber nach, den Server einfach vom Netz zu nehmen.” Versuchte der Jungunternehmer seinen Investor mit Miesmacherei zum Ausstieg aus dem Projekt zu überreden?
Tatsächlich waren die Facebook-Zugriffszahlen zu diesem Zeitpunkt bereits explodiert und Zuckerberg dürfte mit der Entwicklung seines Projekts durchaus zufrieden gewesen sein. Im Juli 2004 bot Zuckerberg dem Miteigentümer Ceglia angeblich an, die 2000 Dollar zurückzuzahlen. Zu dieser Zeit arbeitete Zuckerberg an Facebook, suchte Investoren und arbeitete an einer Firmenstruktur.
Facebook-Anwälte nennen Ceglia einen “bekannten Trickbetrüger”
Auf die Frage von ” Business Insider” nach der Echtheit dieser E-Mails antworteten Facebook-Vertreter nicht direkt: Man sei sich der eigenen Einschätzung des Falls sicher – so die Antwort. Ende März klang das anders, damals stritten Facebooks Anwälte mit denen Ceglias vor einem Bundesgericht darüber, ob der Fall vor einem New Yorker oder vor einem Bundesgericht verhandelt werden sollte.
Damals bezeichnete ein Facebook-Sprecher Ceglia als “bekannten Trickbetrüger”, berichtet der US-Fachdienst ” Law360“. Auch die neue Klage kommentieren die Facebook-Vertreter ähnlich: Inhaltlich gehen sie nicht auf die Klageschrift ein, sondern arbeiten sich an der Person Ceglias ab. Einer der Facebook-Anwälte nannte Ceglia gegenüber der Nachrichtenagentur Dow Jones einen “verurteilten Straftäter”, seine Klage sei “lächerlich”.
Die Facebook-Vertreter spielen auf zwei Details in Ceglias Vergangenheit an: Er wurde vor Jahren wegen Drogenbesitzes (psilocybinhaltige Pilze) verurteilt. Bei einem Holz-Pellet-Vertrieb soll er zusammen mit seiner Frau Käufer um 200.000 Vorkassen-Dollar geprellt haben.
Diese Details sagen aber wenig darüber aus, ob Ceglias Forderungen gegen Zuckerberg berechtigt sind. Seltsam wirkt, dass der Ceglia seine angeblichen Ansprüche erst nach sechs Jahren per Klage geltend macht. Den Facebook-Anwälten zufolge hat er sich zuvor nicht an das Unternehmen gewandt. Wegen des jahrelangen Schweigens des vermeintlichen Mitinhabers könnte das Gericht die Ansprüche zurückweisen.
Schließlich hat Facebook in den vergangenen Jahren mehrfach Firmenanteile öffentlichkeitswirksam an Investoren wie Microsoft und Digital Sky Technologies verkauft – jede dieser Transaktionen könnte ein Vertragsbruch der angeblichen Übereinkunft mit dem Holzhändler sein, gegen die er allerdings nie geklagt hat.
{jumi [*5]}