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Suggestive Vorschläge: Google rät zur Raubkopie-Suche (Spiegel Online, 8.4.2009)

Konrad Lischka
Konrad Lischka
4 minuten gelesen

Suggestive Vorschläge

Google rät zur Raubkopie-Suche

Neues Haftungsrisiko für Google: Wer Software sucht, dem empfiehlt die automatische Vorschlagsfunktion der Seite gern mal, nach Raubkopien, Knack-Programmen und Tauschbörsen-Downloads zu fahnden. Rechtsexperten sehen den Konzern in Abmahngefahr.

Spiegel Online, 8.4.2009

Wer Magazine, Logos, Webseiten oder sonst etwas am Rechner gestaltet, benutzt dazu meist Software der US-Firma Adobe, dem Platzhirschen des Grafik-Software-Marktes. Das aktuelle Programmpaket Creative Suite (abgekürzt Adobe CS4) kostet im Handel knapp 1400 Euro, Studenten sind mit 180 Euro dabei.

Aber es geht auch billiger: Google rät dazu, sich die Software kostenlos zu besorgen. Tippt man in der Google-Suche “Adobe CS” ein, hat die Suchmaschine ein paar interessante Vorschläge, was man denn stattdessen eingeben sollte: Raubkopien, Cracks, Tauschbörsen-Downloads. .

Einige konkrete Ergänzungsvorschläge von Google bei der Eingabe von “Adobe CS”:

 

  • “Adobe CS4 Keygen”
  • “Adobe CS4 Torrent”
  • “Adobe CS4 Crack”
  • “Adobe CS3 Keygen”
  • “Adobe CS3 Download”

Auch bei Microsofts Office und populären Büchern und Filmen wie “Harry Potter und der Stein der Weisen” liefert Googles Dienst Suggest zwielichtige Suchvorschläge: Torrent? Rapidshare? Wer die vorgeschlagenen Suchergänzungen anklickt, bekommt auf der ersten Trefferseite durchaus Links zu einschlägigen Quellen, die Raubkopie-Downloads vermitteln.

Google: Wir filtern so was nicht

Dass Google solche Suchergebnisse liefert, ist weder neu noch skandalös. Neu ist an Suggest allerdings, dass Nutzer gar nicht aktiv nach Raubkopie-Quellen suchen müssen, um entsprechende Vorschläge zu erhalten. Google-Sprecher Stefan Keuchel erklärt die Ergebnisse so: “Die Vorschläge von Google Suggest werden über populäre Anfragen von unseren Nutzern generiert. Dies geschieht vollautomatisch und wird – wenn man von SafeSearch absieht – nicht von Google gefiltert.”

Google richte sich allein nach der Beliebtheit bestimmter Vorschläge und bewerte selbst nicht, was “ein gutes oder ein schlechtes Schlüsselwort” sei. Nutzer sollten Vorschläge melden, die zu “illegalen oder anstößigen Inhalten” führen. Google biete dafür ein eigenes Formular.

Diese Argumentation, man sei nur Vermittler, ist nachvollziehbar und bekannt. Ob das deutsche Gerichte bei den suggestiven Suchvorschlägen von Google Suggest allerdings auch so sehen werden, wenn Rechteinhaber klagen, bezweifeln Rechtsexperten. Thomas Hoeren, Jura-Professor für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht in Münster, sagt SPIEGEL ONLINE: “Die Vorschläge von Google Suggest haben eine andere Qualität als die Thumbnails, für die Google haftbar gemacht wurde. Wenn die Suchmaschine vorschlägt, eine Suche nach womöglich das Urheberrecht verletzenden Inhalten zu starten, ist das ein erleichterter Zugang zu entsprechendem Material.”

Jurist: “Google hat hier wahrscheinlich ein Problem”

Jurist Hoeren sieht daher Probleme für Google: “Das Unternehmen hat hier wahrscheinlich ein neues Haftungsproblem.” Wie deutsche Richter den Fall bewerten, wisse man natürlich erst, wenn Rechteinhaber entsprechende Klagen anstrengen.

Bei den von Hoeren erwähnten Entscheidungen (Az OLG 308 O 248/07; Az LG 308 O 42/06) entschieden Richter, dass Googles Suchmaschine Daumennagel-große Voransichten von Bildern nicht gegen den Willen der Rechteinhaber in Ergebnislisten zeigen darf. Hoeren: “Bis zu diesen Urteilen dachte man, Google sei in Deutschland kaum für Suchergebnisse haftbar zu machen, aber das Gericht sah ja sogar T-Online wegen der Übernahme von Google-Suchergebnissen als Mitstörer an.”

Haftet Google als Mitstörer?

Wann der Betreiber einer Web-Seite für die Inhalte haftbar ist, lässt sich in Deutschland gar nicht so einfach sagen. So muss ein Hoster (ein Unternehmen, bei dem man Daten “parken” kann) wie Rapidshare laut Düsseldorfer Landgericht (Az.: 12 O 246/07) sämtliche Links vor der Aktivierung prüfen, auch wenn der dadurch entstehende Prüfaufwand das Geschäftsmodell gefährdet. Anwalt Christian Solmecke kennt viele solcher Urteile: “Ähnliche Entscheidungen gab es auch bezogen auf zahlreiche Forenbetreiber, wobei allerdings jeweils auf die einzelnen Umstände abgestellt werden muss.”

Abgesehen von den Bildervoransichten blieb Google bislang von solchen Störerhaftungsurteilen weitgehend verschont. Anwalt Solmecke: “Die deutschen Gerichte tendieren derzeit ganz deutlich dazu, Google nicht für die angezeigten Suchergebnisse haften zu lassen. Begründet wird dies in der Regel damit, dass Google keine Kontrolle über die Suchergebnisse hat, da letztlich ein technischer Mechanismus für die Auswahl der Treffer verantwortlich ist.”

So hat zum Beispiel das Landgericht Hamburg Anfang des Jahres entschieden, Google hafte nicht für Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die in den angezeigten Textpassagen enthalten sein können, weil das Unternehmen nicht alle Textschnipsel im Suchmaschinen-Index ständig vorab prüfen könne (Az. 324 O 867 /06).

“Google bringt Leute auf womöglich illegale Ideen”

Bei den suggestiven Suchempfehlungen nach Raubkopien und Crack-Tools könnte ein Gericht allerdings gegen Google entscheiden. Jurist Solmecke konstruiert diese Parallele: Der Betreiber einer Web-Seite, die indirekt auf Keygeneratoren und Crack-Seiten verlinkt, kann dafür als Mitstörer haftbar gemacht werden. Solmecke: “Letztlich ist das auch einleuchtend, denn der Betreiber hatte Einfluss darauf, was er auf seiner Seite präsentiert und was nicht.”

Und genau das könnte laut Solmecke auch auf Google Suggest zutreffen: “Wenn Google nun vorschlägt, sich durch das Hinzufügen des Suchwortes Keygen oder Cracks so eine Seite generieren zu lassen, dann ist das meines Erachtens mit dem Fall der aktiven Zusammenstellung einer entsprechenden Seite vergleichbar. Die Gegenfrage muss immer lauten: Ist es Google möglich, den Rechtsverstoß zu verhindern?”

Das ist bei einem eigens programmierten Empfehlungsextra wie Suggest vermutlich machbar. Solmecke: “Google ist es ohne Probleme möglich, einen Filter in sein Suggest-Tool einzubauen, welcher kritische Begriffe wie Cracks oder Keygen erst gar nicht vorschlägt. Die besondere Brisanz der Suggest-Funktion liegt darin, dass der Nutzer auf womöglich illegale Ideen gebracht wird, die er vorher nicht gehabt hätte.”

Ob deutsche Gerichte Google hier in die Pflicht nehmen oder nicht, wird man erst sehen, wenn die ersten Rechteinhaber Klagen anstrengen.

Anfragen von SPIEGEL ONLINE zur Bewertung der Suggest-Ergebnisse konnten Microsoft und Adobe innerhalb von 24 Stunden nicht beantworten – Begründung bei beiden Firmen: Der Sachverhalt werde “in den Vereinigten Staaten geprüft”.

Konrad Lischka

Projektmanagement, Kommunikations- und Politikberatung für gemeinnützige Organisationen und öffentliche Verwaltung. Privat: Bloggen über Software und Gesellschaft. Studien, Vorträge + Ehrenamt.
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