Deutschland kontrolliert Trojaner-Exporte nicht
Wer in Deutschland Überwachungssoftware entwickelt, darf exportieren, wohin er will – auch in Unterdrückerstaaten. Exporte sind generell erlaubt, es gibt nur wenige Ausnahmen. Kommentar der Regierung: “Die Regeln haben sich bewährt”. Einige Unionsabgeordnete sehen das anders.
Spiegel Online, 20.8.2012
In Bahrain legen Uniformierte 2010 einem Menschenrechtsaktivisten nach der Folter Auszüge aus Handy-Kurzmitteilungen vor. Er soll mehr über Aktivisten verraten, mit denen er in Kontakt war. Das berichtete der Aktivist Abd al-Ghani al-Chanjar im August 2011. Es gibt Hinweise darauf, dass die Machthaber in Bahrain mit Hilfe deutscher Technik die Handy-Kommunikation von Bürgerrechtlern überwachten.
Im August 2012 wird ein vergleichbarer Fall bekannt. Experten analysieren Überwachungssoftware, die Unbekannte auf Computern von Bürgerrechtlern aus Bahrain installiert hatten. Wieder Spionagesoftware in Bahrain. Bei der Analyse des Bahrain-Trojaners entdecken Experten eine mögliche Spur nach Deutschland. Das beschuldigte Unternehmen will nicht sagen, wohin es exportiert. Ein Firmenvertreter versichert aber, man halte sich an die “Exportbestimmungen in Großbritannien, den Vereinigten Staaten und Deutschland”.
“Keine Genehmigungspflicht” in Deutschland
Es dürfte nicht schwierig sein, sich als Entwickler von Überwachungsprogrammen an entsprechende deutsche Exportbestimmungen zu halten. Denn die deutschen Regeln verbieten solche Exporte nicht, man darf Überwachungssoftware an Regime wie die in Bahrain oder Weißrussland liefern. Grundsätzlich dürfen deutschen Firmen Unterdrückungssoftware exportieren, sie müssen nicht einmal eine Genehmigung beantragen. So heißt es in einer Stellungnahme der Bundesregierung aus dem Frühjahr 2011:
“Die Ausfuhr von Technologie zur Störung von Telekommunikationsdiensten sowie Techniken zur Überwachung und Unterbrechung des Internetverkehrs unterliegt grundsätzlich keiner Genehmigungspflicht.”
Weil der Export von Überwachungssoftware grundsätzlich erlaubt ist, weiß die Regierung ebenso wenig wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, welche Softwarespione deutsche Firmen an welche Regime verkaufen. Das räumte die Bundesregierung Ende 2011 ein. In einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion heißt es:
“Die Bundesregierung verfügt über Informationen über die für den Export von genehmigungspflichtigen Gütern erteilten Ausfuhrgenehmigungen, jedoch nicht über Erkenntnisse zu Verkäufen derartiger Technik der Firma trovicor GmbH an andere Staaten.”
Die Regierung weiß nichts über Trojaner-Exporte
So fallen die Antworten der Bundesregierung auch bei den anderen Fragen der Abgeordneten zu konkreten Exporten deutscher Anbieter von Überwachungssoftware aus: Man wisse nur von Genehmigungen. Über genehmigungsfreie Exporte wisse man nichts.
Wenn es um Menschenrechte geht, verweisen Regierungsvertreter gerne auf die “Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern” aus dem Jahr 2000. Da stehe doch drin, dass man bei Exporten von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern auf Menschenrechte im Bestimmungs- und Endverbleibsland achte. Eine Nebelkerze. Software zur Überwachung und Zensur fällt nicht unter diese Regelung, auf der geltenden Kriegswaffenliste werden solche Programme gar nicht erwähnt.
Generell ist alles erlaubt
Es gibt einige wenige Aufnahmefälle, in denen deutsche Firmen doch mal eine Genehmigung für den Export von Überwachungsprogrammen beantragen müssten:
- Wenn die Programme bestimmte Verschlüsselungskomponenten enthalten, wie in einer EG-Verordnung von 2009 detailliert beschrieben.
- Wenn die Software zu bestimmten militärischen Zwecken entwickelt wurde, wie sie detailliert in einer Anlage zur deutschen Außenwirtschaftsverordnung beschrieben werden.
- In Iran und nach Syrien dürfen laut EU-Verordnungen aus dem Frühjahr 2012 keine Exporte von Software erlaubt werden, die dem Abhören des Internets oder des Telefonverkehrs dienen könnte.
Diese genehmigungspflichtigen Ausnahmen sind derart eng gefasst, dass sich wohl ohne großen Aufwand Überwachungssoftware entwickelt lässt, die funktioniert, aber nicht unter diese Regelungen fällt.
Die Bundesregierung ist hingegen der Ansicht, sie führe eine “verantwortungsbewusste Exportkontrolle”. In einer schriftlichen Stellungnahme von Ende 2011 heißt es: “Die bestehenden Regelungen haben sich bewährt.”
CSU-Politikerin Bär verlangt strengere Regeln
Da sind einige Experten anderer Ansicht. Die Opposition natürlich. Die Grünen-Fraktion legt mit kritischen, gut recherchierten Anfragen sei Jahren die rüstungsfreundliche Exportpolitik der Regierung offen. Auch die SPD-Bundestagsfraktion ist für eine Erweiterung der Ausfuhrkontrollen. Der SPD-Netzpolitiker Lars Klingbeil nennt es “nicht hinnehmbar”, dass Technik zur Überwachung des Internets “unter dem Deckmantel der Strafverfolgung bisher weitgehend kontrollfrei auch an autoritäre Staaten geliefert werden konnte”. In einigen dieser Länder stelle ja eine Demonstration bereits eine Straftat dar.
Aber auch Abgeordnete aus der Regierungsfraktion sehen die unkontrolliert möglichen Trojaner-Exporte kritisch. Die CSU-Politikerin Dorothee Bär verlangt eine Verschärfung der Regeln. Sie will eine Gesetzesänderung, die “einen demokratiefeindlichen Missbrauch von moderner Überwachungstechnik verhindert”. Denn, so Bär: “Ein Ausspähen von Menschenrechtsaktivisten entspricht jedenfalls nicht meiner Vorstellung einer sinnvollen technikgestützten Verbrechensbekämpfung.”
Ähnlich äußert sich auch der FDP-Abgeordnete Manuel Höferlin. Der Netzpolitiker ist zurückhaltender als seine CSU-Kollegin, er führt aus, dass es Probleme bei einer trennscharfen Definition von Überwachungstrojanern geben könnte. Grundsätzlich will Höferlin aber eine “Klarstellung im Kriegswaffenkontrollgesetz” unterstützen. Denn: “Regierungen, die menschenrechtswidrig handeln, sollten keinen Zugang zu solcher Software erhalten.”