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Urheberrecht: Justizministerin plant Web-Warnschilder für Raubkopierer (Spiegel Online, 15.6.2010)

Konrad Lischka
Konrad Lischka
5 minuten gelesen

Urheberrecht

Justizministerin plant Web-Warnschilder für Raubkopierer

Warme Worte über das Netz, harte Ansagen in der Sache: Die Justizministerin will das Urheberrecht reformieren. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger plant neue Pflichten für Internetprovider, Warnhinweise für Datensauger, ein Leistungsschutzrecht für Verleger – und bloß keine “Internet-GEZ”.

Spiegel Online, 15.6.2010

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Die Justizministerin lässt das gar nicht mehr so schicke Schlagwort “Web 2.0” bei ihrer großen Rede zum Urheberrecht und Internet nur einmal fallen. Und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger spricht es sehr sympathisch aus: “Wepp zwo punkt null”. Das war der Ton dieser Grundsatzrede: Keine Floskeln, keine anbiedernden Schlagworte, die nur Netzaffinität suggerieren sollen, stattdessen ein paar klare Richtungsansagen und etwas, das man selten hört – den Versuch, eine Grundüberzeugung als Kompass für die anstehenden Gesetzesänderungen zu formulieren.

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Immer wieder spricht Leutheusser-Schnarrenberger vom Wettbewerb der Ideen und Vermarktungsmodelle, den das Urheberrecht sichern muss. Meistens klingt das wie eine Schelte der Scharfmacher, die ein härteres Urheberrecht fordern. Da stellt die Justizministerin fest: “Der Wettbewerbsdruck, den das Internet auf die etablierte Medienwirtschaft ausübt, ist ökonomisch und gesellschaftspolitisch sinnvoll.” Deshalb müsse das Urheberrecht “wettbewerbsneutral” sein. Leutheusser-Schnarrenberger: “Wir wollen keine Schonräume schaffen für Geschäftsmodelle, deren Zeit abgelaufen ist, aber das Urheberrecht muss seinen Beitrag zu fairen Wettbewerbsbedingungen im Internet leisten.”

Das klingt nach einer guten Basis für das anstehende Gezerre um den sogenannten dritten Korb zur Neuerung des Urheberrechts. Denn die Scharfmacher vor allem der Rechteverwerter fordern neue Schutzrechte, manche sogar Netzsperren. Das neue Urheberrecht wird bestimmen, wer im Netz in Zukunft wofür haftet, was Internetprovider eigentlich tun müssen.

So viele warme und schlaue Worte die Justizministerin auch für das Netz übrig hat (sie zitiert Linus Torvalds, lobt die Creative-Commons-Lizenzen als Beispiel dafür, wie das Urheberrecht neue Vertriebsformen gestalten kann), so unangenehm dürften in der Sache einige ihrer Ideen für Internetprovider und -aktivisten sein.

Neue Schutzrechte für Verwerter, neue Haftungsrisiken für Internetprovider und Warnschilder für Datensauger – SPIEGEL ONLINE analysiert die Vorschläge des Justizministeriums:

ms:

Stoppschilder für Raubkopierer

Leutheusser-Schnarrenberger lehnt Netzsperren als Strafe für Raubkopierer ab. Das Kappen des Internetanschlusses nach drei Verstößen wie in Frankreich nennt sie einen “tiefen Eingriff in die Kommunikationsfreiheit”. Die Bundesregierung werde keine “Initiativen für Netzsperren ergreifen”, und es werde auch “keine Bandbreitenbeschränkungen” geben.

Nun versenden in Deutschland Rechteinhaber beziehungsweise von ihnen beauftragte Kanzleien massenhaft Abmahnungen samt drei- bis vierstelligen Kostennoten an Internetnutzer, die Raubkopien von Filmen, Musik oder Software aus dem Netz laden. Hier sieht die Justizministerin Bedarf an einem neuen Sanktionsmittel, weil “Abmahnungen häufig als ungerecht empfunden” werden, weil sie “für viele so unvermittelt kommen” und weil es “schwarze Schafe im Abmahngeschäft” gebe.

Leutheusser-Schnarrenbergers Idee: Internetprovider sollen Nutzer, die eine Urheberrechtsverletzung begehen, frühzeitig warnen. Da würde dann zum Beispiel ein Nutzer den automatischen Hinweis auf seinen Bildschirm bekommen: “Was Du gerade tust, ist illegal und verletzt das Urheberrecht.” Die Ministerin erhofft sich eine erzieherische Wirkung.

Das klingt erst mal gut. Bei genauerer Analyse wirft dieser Vorschlag aber einige kaum zu lösende Probleme auf:

  • Um Warnhinweise zu zeigen, müssen Provider analysieren, was ihre Kunden gerade im Netz tun. Sie müssen den Inhalt der Kommunikation mit einer wie auch immer gearteten Datenbank urheberrechtlich geschützter Inhalte abgleichen. Anders formuliert: Provider müssen ihre Kunden im Netz permanent belauschen, um Warnhinweise anzeigen zu können. Nur warnt die Ministerin, dass genau das nicht sein darf: “Eine gesetzlich angeordnete Kontrolle des individuellen Surfverhaltens kann es nicht geben.” Wie soll das gehen? Selbst wenn man die Erfassung von Daten ausschließt, müsste der Inhalt der Kommunikation kontrolliert werden.
  • Wenn das Stoppschild-Modell so funktioniert, wie Leutheusser-Schnarrenberger es beschreibt (“Warnhinweis statt einer Abmahnung”), wird das ein perfektes Warnsystem für Datensauger. Bis das Stoppschild kommt, darf man laden, danach besser nicht mehr – weil eine Abmahnung kommen könnte. Mit diesem Warnsystem könnte man wunderbar die Aufspürbarkeit von neuen Datentauschverfahren testen.
  • Es ist fraglich, ob die Rechteindustrie Interesse an so einer Stoppschild-Infrastruktur hat. Es dürfte teuer sein, eine Datenbank aller Inhalte zu pflegen und mit den Providern abzugleichen – und es wird finanziell nichts einbringen. Abmahnungen kosten auch, bringen aber dank Kostennoten Geld.

 

Mehr Providerhaftung

Manchmal haften Foren- und Plattformbetreiber für die von Dritten eingestellten Inhalte. Manchmal nicht. Der Grund für diese Rechtsunsicherheit ist ein schwammig formuliertes Gesetz – der zehnte Paragraf des Telemediengesetzes, demzufolge “Diensteanbieter für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich” sind. Der Begriff “Verantwortlichkeit” ist im deutschen Recht allerdings nicht klar definiert. Gebräuchlich ist “Haftung”. Deshalb können und müssen Gerichte den Gesetzestext interpretieren, wenn jemand auf Unterlassung klagt oder seine Rechte verletzt sieht.

Diesen Spielraum hat der Bundesgerichtshof mit einer Grundsatzentscheidung geschaffen. Voraussetzung laut BGH: Es muss zumutbar und technisch machbar sein, die Inhalte der Web-Angebote zu überwachen. Was machbar ist, legen manche Gerichte sehr großzügig aus. Ein Forum mit 200.000 Einträgen im Monat? Facebook? Das komplette Ebay-Warenangebot?

Klare Ansagen dazu gibt es aus dem Justizministerium nicht. Aber die Richtung ist klar: mehr Verantwortung für die Provider. Die sollten “mehr Verantwortung für den Schutz des Urheberrechts übernehmen”, auch aus Eigeninteresse, sagt Leutheusser-Schnarrenberger. Denn es sei klar, dass sonst “der Ruf nach Regulierung lauter werden wird”. Wenn das als Drohung noch nicht klar genug war, dann dürfte dieser Satz wirken: In der Diskussion um die “Fortentwicklung der Providerhaftung” werde man “klar Position im Interesse der Urheber beziehen”.

Ein Problem der Providerhaftung sprach Leutheusser-Schnarrenberger nicht an: Wenn Internetprovider von Urhebern auf Unterlassung verpflichtet werden können, wird es Netzfilter geben. Wie soll ein Provider anders sicherstellen, dass zum Beispiel nie wieder Raubkopien eines bestimmten Films über seine Infrastruktur angeboten werden? Um das zu garantieren, müssten Provider ständig prüfen, wer was hochlädt.

Keine Kultur-Flatrate, keine “Internet-GEZ”

Niemand erwartet von der Regierung eine Initiative für die sogenannte Kultur-Flatrate – und die Absage Leutheusser-Schnarrenbergers an solche Ideen einer Pauschalabgabe ist sehr klar. Sie führt dieselben Argumente an wie gegen den “Erhalt überholter Geschäftsmodelle” durch das Urheberrecht: Die Kultur-Flatrate sei eine “Zwangskollektivierung der Rechte”, eine Art “Internet-GEZ”.

Eine Flatrate hebelt den Wettbewerb aus (den um direkte Erlöse, allerdings nicht den um Aufmerksamkeit), und das kann der Ministerin zufolge nicht das Ziel des Rechts sein. Kulturvertrieb soll Marktgesetzen folgen, sagt Leutheusser-Schnarrenberger: “In welchem Maße Kreative ihre Werke direkt über das Internet vermarkten und inwieweit Zwischenhändler entbehrlich werden, das ist keine Frage des Rechts, das ist eine Frage des Wettbewerbs.”

Prügel für Google, Leistungsschutzrecht für Presseverleger

Das G-Wort sprach Leutheusser-Schnarrenberger nicht aus. Aber jeder weiß, dass sie mit diesem Satz Google meint: “Es ist auch nicht fair, wenn allein mächtige Internetplattformen an Werbung verdienen, für die andere mit ihren Inhalten erst den Markt bereiten.” So begründet die Ministerin den Bedarf an dem sogenannten Leistungsschutzrecht für Presseverlage.

Diese sehen sich laut Justizministerin “zunehmend damit konfrontiert, dass ihre Online-Angebote von anderen gewerblichen Anbietern in einer Weise ausgenutzt werden, die über das bloße Verlinken weit hinausgeht”. Damit sie eine Verwertungsgesellschaft gründen können, die von Google und anderen Suchmaschinen womöglich kassiert, sollen sie erst mal ein eigenständiges Recht erhalten, das ihre Leistung schützt. Leutheusser-Schnarrenberger: “Wir müssen deshalb die Debatte führen, nicht ob, sondern wie wir neben dem Urheberrecht der Journalisten auch die organisatorische und wirtschaftliche Leistung der Presseverleger besser schützen.”

Die Begründung dieses neuen Schutzrechts war allerdings der analytisch schwächste Teil von Leutheusser-Schnarrenbergers Rede. Sie verglich Google mit Helene Hegemann: “Es ist nicht fair, wenn die Bestseller-Autorin ihren Ruhm und Erfolg auf die Leistung des unbekannten Bloggers gründet und dies noch nicht einmal kennzeichnet.” Dieser Vergleich ist allerdings so unpräzise, dass er kaum statthaft ist. Zum einen würde mancher bestreiten, dass Hegemanns Erfolg “allein” auf den “paraphrasierten Passagen anderer” beruht. Und zum anderen: Sind Hegemann und Google überhaupt vergleichbar? Google schaltet neben den Ergebnissen seiner Suchmaschine Werbeanzeigen. Wo aber paraphrasiert Google Inhalte anderer Anbieter, ohne dass diese eine Widerspruchmöglichkeit hätten? Zur Erinnerung, jeder kann die Analyse seiner Seiten durch Suchmaschinen mit einem Hinweis im Quelltext abstellen.

Die Sache mit dem Leistungsschutzrecht ist einfach viel vertrackter, als es der Hegemann-Vergleich unterstellt. Leutheusser-Schnarrenberger ist auf einige völlig offene Grundsatzfragen in dieser Sache nicht eingegangen – zum Beispiel, ob Google nicht eine eigenständige Leistung erbringt. Die Algorithmen des Konzerns ordnen, werten und gewichten Informationen, analysieren Verknüpfungen und schaffen so Wissen. Wenn man die “Leistungsgerechtigkeit” als Prämisse für das neue Recht aufstellt, könnten dann nicht auch alle Aggregatoren ein eigenes Schutzrecht beanspruchen, außerdem alle sozialen Netzwerke und Bewertungsplattformen?

Da hat die Grundsatzrede der Justizministerin mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet. Aber das ist am Anfang einer Debatte vielleicht auch ganz gut so.

{jumi [*5]}

Konrad Lischka

Projektmanagement, Kommunikations- und Politikberatung für gemeinnützige Organisationen und öffentliche Verwaltung. Privat: Bloggen über Software und Gesellschaft. Studien, Vorträge + Ehrenamt.
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