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Jugendschutz: Abmahnwelle drängt Internetanbieter zur Web-Zensur (Spiegel Online, 22.10.2007)

Konrad Lischka
Konrad Lischka
7 minuten gelesen

Jugendschutz

Abmahnwelle drängt Internetanbieter zur Web-Zensur

Der US-Anbieter Youporn stellt Pornografie ins Netz – ohne Alters-Check. Nun hat ein deutscher Erotik-Anbieter 19 deutsche Internet-Provider abgemahnt: Sie sollen Youporn sperren, im Dienste des Jugendschutzes. Ist der Versuch erfolgreich, droht Deutschland flächendeckende Web-Zensur.

Spiegel Online, 22.10.2007

Die Macher des amerikanischen Porno-Portals Youporn haben ein bestechend simples Geschäftsmodell: Sie zeigen im Web alles, was in Kalifornien erlaubt, in Deutschland aber strikt verboten ist. Und sie beschaffen das Material nicht mal selbst, sondern lassen einfach jedermann beliebig Filmchen hochladen: Pornografie ohne Altersprüfung zum Beispiel, aber auch in Deutschland generell verbotene Tierpornografie. Deutsche Jugendschützer sind machtlos: Youporn steht auf dem Index, ist aber weiter problemlos zu erreichen.

Schützenhilfe bekommen die Jugendschützer nun ausgerechnet von einem deutschen Anbieter von Online-Erotik. Die niedersächsische Kirchberg Logistik GmbH – Betreiber des jugendschutzkonformen Filmportals Sexyfilms.de – hat vorige Woche am Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung durchgesetzt, die Arcor zur Blockade von Youporn verpflichtet. Der Beschluss ist offenbar Teil einer größeren Abmahnwelle gegen deutsche Internet-Provider.

Nachdem SPIEGEL ONLINE von Dritten Hinweise auf weitere Verfahren erhielt, bestätigte Kirchberg Logistik auf Anfrage, dass 19 Abmahnungen an deutsche Provider verschickt worden sind. Sascha Möllering, Marketing Manager bei der Videobuster-Firmengruppe, zu der die Firma gehört: "Unsere Anträge auf einstweilige Verfügung gegen Kielnet und Tele2 werden noch die Landgerichte in Kiel und Düsseldorf verhandeln. Gegen weitere Provider gehen wir derzeit noch nicht gerichtlich vor." Die in den Abmahnungen gesetzten Fristen laufen laut Möllering an diesem Freitag ab.

Die Abmahnungen folgen derselben Argumentation, mit der Kirchberg das Landgericht Frankfurt zum Filter-Beschluss gegen Arcor bewegt hat: Youporn verzichte komplett auf die aufwendigen Verfahren zur Altersprüfung, die deutsches Recht vorschreibt. Somit verschaffe sich Youporn einen Wettbewerbsvorteil per Rechtsbruch und der Internet-Provider würden dabei helfen.

Bislang drei Prozesse und 19 Abmahnungen

Zur Youporn-Sperre ist Arcor aber erst verpflichtet, sobald Kirchberg die entsprechende einstweilige Verfügung zugestellt hat. Bislang ist das laut Arcor noch nicht passiert. Möglicher Hintergrund: Sollte das Gericht in der Verhandlung seinen Beschluss zurücknehmen, könnte Arcor bei Kirchberg Logistik Schadensersatz für die erzwungene Youporn-Sperrung fordern. Kirchberg-Manger Möllering dazu: "Etwaigen Schadensersatzansprüchen, die Arcor gegen uns geltend machen könnte, sehen wir aufgrund der Rechtslage gelassen entgegen."

Diese Rechtlage prüft am 7. November das Landgericht Kiel. Ein Sprecher von Kielnet bestätigte SPIEGEL ONLINE den Gerichtstermin, der auf einen Kirchberg-Antrag zurückgeht. Auch Tele2 hat Youporn nicht gesperrt und bestätigt, dass ein Gerichtsverfahren läuft. Auf Anfrage haben die Internet-Provider 1&1, Ewetel und Versatel bestätigt, Abmahnungen erhalten zu haben.

Provider sperren nicht, bereiten sich aber vor

Gesperrt hat noch keines der Unternehmen. Man wartet den Ausgang der drei laufenden Verfahren ab, wo Kirchberg Logistik klagte, als die Abmahnung folgenlos blieb (Frankfurt, Kiel, Düsseldorf). Im Hintergrund dürften aber unter Hochdruck Juristen an Abwehrmaßnahmen gegen einstweilige Verfügungen und Techniker an Filtersystemen für den Fall einer erfolgreichen Verfügung arbeiten. Solche Maßnahmen bestätigt Ewetel.

Die Deutsche Telekom – mit 7,5 Millionen DSL-Kunden größter Anbieter – gibt sich vorbereitet. Firmen-Sprecher Ralf Sauerzapf: "Aktuell besteht keine Veranlassung in dieser Sache aktiv zu werden. Sollten die Deutsche Telekom jedoch zu einer Sperrung verpflichtet werden, würden wir uns natürlich rechtskonform verhalten und entsprechende Maßnahmen einleiten."

Branchenverband: Urteil entspricht Tendenz

Besorgt beobachtet der Branchenverband Eco das Frankfurter Verfahren. Oliver Süme, Vorstand Recht und Regulierung, betont zwar, dass es sich nur um eine vorläufige Entscheidung aus einem Eilverfahren handelt. Trotzdem sieht Eco den Beschluss keineswegs als absurde Einzelfall-Entscheidung. Süme: "Haftungsprivilegierung der Zugangs-Provider sind ein Grundpfeiler des Rechtsrahmens im Internet. Dennoch stellen wir eine Tendenz in der deutschen Rechtsprechung fest, die diese Prinzipien aufweicht."

Rechtlich gesehen argumentiert die Kirchberg Logistik höchst kompliziert. Die Besonderheit des Falls ist, dass nicht der Staat, sondern ein Unternehmen ausländische Seiten wegen unzureichenden Jugendschutzes sperren lassen will. Staatliche Stellen sind mit ähnlichen Ansinnen bislang gescheitert, wie Jörg Heidrich, Justiziar des Heise-Verlags (dieser verlegt Computer-Fachmagazine) bestätigt. Bei diesen Prozessen ging es immer um Straf- oder Verwaltungsrecht, weil Behörden die Sperrung betrieben haben: "Höhergerichtliche Entscheidungen zur Sperrung von Seiten durch den Zugangs-Provider, die auf Zivilrecht basieren, sind nicht bekannt."

Bundesgerichtshof hat ähnlich entschieden

Im Zivilrecht gibt es aber schon vergleichbare Entscheidungen. So hat zum Beispiel der Bundesgerichtshof in zwei Urteilen 2004 und 2007 das Online-Auktionshaus eBay für Rolex-Fälschungen haftbar gemacht, die Dritte per Auktion verkauft hatten. Der BGH entschied, dass Rolex von eBay zwar keinen Schadensersatz, aber sehr wohl eine Unterlassungserklärung verlangen kann. Diese Urteile könne man grundsätzlich mit der Konstellation Arcor-Youporn-Kirchberg vergleichen, erläutert der Münchner Anwalt für IT- und Wettbewerbsrecht Ulrich Fülbier.

Die Frankfurter Entscheidung gegen Arcor stehe in "der Tradition der BGH-Rechtsprechung aus den letzten Jahren". Fülbier: "Diese Ausdehnung geben die Rolex-Entscheidung durchaus her. Daher ist der Fall auch sicher nicht als einmalige Entscheidung zu werten. Jedenfalls bei Unterlassungsansprüchen werden die Gerichte so entscheiden."

Solche Urteile gegen Internet-Provider sollte das deutsche Telemediengesetz eigentlich ausschließen. Darin ist ausdrücklich formuliert, dass Diensteanbieter für "fremde Informationen", die sie übermitteln oder zu denen sie den Zugang vermitteln, "nicht verantwortlich" sind. Bedingung: Die Provider leiten die Inhalte lediglich durch, ohne sie zu beeinflussen. Das Problem an diesem Paragraf ist die Formulierung "verantwortlich". Wären die Diensteanbieter wie eBay laut Gesetz nicht "haftbar" wäre die Sache klar.

Aber Verantwortlichkeit lässt sich anders interpretieren, erklärt Arne Trautmann, Münchner Anwalt für IT-Recht. Verantwortlichkeit schließt zwar Schadensersatz aus, nicht aber Unterlassungsansprüche, so die BGH-Auslegung. Trautmanns Fazit: "Der Gesetzgeber hat geschlampt." Die Folge sind Beschlüsse wie der gegen Arcor.

Ob Gerichte in Verfahren den Filter-Zwang bestätigen, hängt auch von der Umsetzbarkeit ab. Sind die Sperrungen Internet-Providern zumutbar? Sind sie technisch machbar? Der Dresdner Informatiker Stefan Köpsell hat ein System mitentwickelt, das solche Filter umgeht: den Anonymisierungsdienstes JAP. Köpsell hält Youporn nicht für vollkommen sperrbar: "Ein absolut undurchlässiger Filter ist mit vertretbarem Aufwand nicht zu bewerkstelligen."

Aber Provider könnten, so Köpsell, den Zugang für technisch nicht versierte Nutzer erheblich erschweren: "Es ist aber sehr wohl möglich, einen Filter zu installieren, der es Nutzern unmöglich macht, das Angebot ohne zusätzliche Umgehungsmaßnahmen zu nutzen." (im Kasten unten die Ansätze im Überblick)

 

FILTERTECHNIK: SO KÖNNEN PROVIDER WEB-SEITEN BLOCKIEREN

Name-Server-Sperre
Prinzip
: Die als Buchstabenfolge im Browser eingetippten Web-Adressen (URL) müssen in eine bestimmte Zahlenfolge, die sogenannte IP-Adresse, umgewandelt werden, um über das Internet Inhalte von den entsprechenden Angeboten zu empfangen. Welche IP-Adressen aktuell zu welchen URLs gehören, speichern sogenannte Name-Server – IP-Adressverzeichnisse, vergleichbar mit einem Telefonbuch. In der Regel hat jeder Internetprovider eigene Name-Server für seine Kunden. Hier könnte er zum Beispiel der Adresse Youporn.com eine falsche IP-Adresse zuordnen, die zum Beispiel auf eine Website mit Informationen über die Sperre verweist.
Problem: "Diese Sperre ist sehr einfach zu umgehen", sagt der Informatiker Stefan Köpsell, Entwickler des Anonymisierungsdienstes JAP. Denn die Nutzer können selbst einstellen, welche Name-Server ihr Computer nutzt. Außerdem gibt es kostenlose Web-Angebote, die eine URL in eine IP-Adresse umwandeln. Um effektiv zu sperren, müsste der Provider also auch den Datenverkehr seiner Kunden zu anderen Name-Servern und entsprechenden Aufschlüsselungs-Internet-Seiten blockieren.

Sperre auf IP-Ebene
Prinzip: Der Provider kann auch direkt die jeweils gültige IP-Adresse hinter der zu blockierenden URL sperren.
Problem: Hinter einer IP-Adresse können mehrere Tausend URLs liegen. In solchen Fällen führt die IP-Adresse zu dem Server eines großen Anbieters von Web-Speicherplatz. Der Anbieter verteilt den gesamten Verkehr selbst auf die Angebote, die er bereithält. Wenn der Provider solch eine Massen-IP-Adresse sperrt, ist der Kollateralschaden unter Umständen enorm. "Neben dem eigentlichen Ziel könnten viele völlig harmlose Angebote gesperrt sein", erklärt der Dresdner Informatiker Stefan Köpsell. Außerdem lässt sich auch diese Sperre auf Transportebene umgehen: Das ermöglichen offene Proxys, über die man Datenverkehr leiten kann, oder auch Anonymisierungs-Dienste wie TOR oder JAP.

Sperre auf URL-Ebene
Prinzip: Um auf dieser Ebene zu filtern, muss der Provider den Datenverkehr seiner Nutzer tiefgehend analysieren. Mit viel Aufwand lässt sich herausfinden, an welche Web-Adresse eine Anfrage geht. So könnten Kollateralschäden vermieden werden: Selbst bei identischen IP-Adressen kann der Provider bei diesem Ansatz unterscheiden, welche Angebote aufgerufen werden.
Probleme: Diese Filtermethode benötigt sehr hohe Rechenkapazitäten zur Analyse des Datenverkehrs. Die Folge laut Stefan Köpsell: hohe Kosten, bisweilen langsamere Verbindungen. Abgesehen davon könnten solche Analysen in Deutschland auch juristisch heikel sein: Das Fernmeldegeheimnis könnte eine solch intensive Analyse der Internetnutzung verbieten.

Hybrid-Filter
Prinzip: Dieses System kombiniert Filter auf IP- und URL-Ebene. Ein verdächtiger IP-Bereich ist vorab definiert. Erst wenn Nutzer Daten aus diesem Adressbereich abrufen, läuft die aufwendige Analyse des Datenverkehrs an. Sie durchsucht die Anfragen auf blockierte URLs. Folge: Der Rechenaufwand ist geringer als bei der Sperre auf URL-Ebene, die Kollateralschäden nicht so groß wie bei der Blockade von IP-Adressen.
Problene: Das Verfahren ist recht aufwendig, außerdem könnte die Detailanalyse des Datenverkehrs deutschen Datenschutz-Grundsätzen widersprechen. 

Fazit des Informatikers Köpsell: "Letztendlich wird jeder durchschnittlich versierte Nutzer es schaffen, die Filtermaßnahmen zu umgehen. Sollte Arcor versuchen, Wege wie Anonymisierungsdienste, offene Proxys und alternative Nameserver zu deaktivieren, werden sich Filteraufwand und Kollateralschäden potenzieren."

Radikaler formuliert das Frank Rosengart, Sprecher des Chaos Computer Club: "Eine Filterung funktioniert entweder nicht, oder man macht es richtig. Dann haben wir Zustände wie in China oder Myanmar."

Konrad Lischka

Projektmanagement, Kommunikations- und Politikberatung für gemeinnützige Organisationen und öffentliche Verwaltung. Privat: Bloggen über Software und Gesellschaft. Studien, Vorträge + Ehrenamt.
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