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Jura-Datenbanken: So verdienen Finanzinvestoren am Verkauf deutscher Urteile (Spiegel Online, 13.4.2011)

Konrad Lischka
Konrad Lischka
4 minuten gelesen

Jura-Datenbanken

So verdienen Finanzinvestoren am Verkauf deutscher Urteile

28 Prozent Umsatzrendite – der Digital-Verlag Juris erzielt unter anderem mit Online-Datenbanken deutscher Rechtsprechung traumhafte Gewinne. Eigentlich gehören die Urteile der Allgemeinheit. Doch ein Vertrag mit dem Bund garantiert Juris exklusive Vorteile.

Spiegel Online, 13.4.2011

{jumi [*3]}

Eigentlich ist es ganz einfach: Laut Urheberrecht sind Gesetze und Gerichtsentscheidungen in Deutschland gemeinfrei – jeder darf sie kopieren und veröffentlichen. Logisch: Alle Bürger sollten ohne großen Aufwand Zugang zu den Texten haben, die ihr Zusammenleben regeln.

In der Praxis ist das komplizierter: Denn die Urteile stehen nicht kostenlos im Internet. Obwohl Urteile und Gesetze gemeinfrei sind, verdienen einige Unternehmen Geld mit kostenpflichtigen Datenbanken, in denen Gesetze und Urteilssprüche gesammelt werden. Zum Beispiel die Juris GmbH: Das Unternehmen erwirtschaftete 2009 eine beeindruckende Umsatzrendite von 28,2 Prozent, die Einnahmen beliefen sich auf 33 Millionen Euro. Der größte Batzen davon sind Abogebühren für Datenbanken mit gemeinfreien Gesetzen und Urteilen, aber auch mit urheberrechtlich geschützter Fachliteratur. Die Firma gehört zu 50,01 Prozent der Bundesrepublik, zu 45,33 Prozent einem Investor.

Österreich stellt alle Gesetze und Urteile ins Netz

Wer in Deutschland Urteile zu einem bestimmten Sachgebiet sucht, kommt nicht ohne das kostenpflichtige Abo einer Rechtsdatenbank aus. Anders ist es zum Beispiel in Österreich: Die Republik bietet eine Recherchedatenbank im Web mit kostenlosem Volltextzugriff auf alle Gesetze und vor allem Urteile aller Gerichte der neun Bundesländer an.

So etwas gibt es in Deutschland nicht. Jedes Bundesgericht hat eine eigene Webseite, auf der es Urteile veröffentlicht. Von den 16 Bundesländern bieten nur neun öffentlich zugängliche Datenbanken mit der Rechtsprechung ihrer ordentlichen Gerichte an. Der Abschnitt zur Rechtsprechung auf der Website des bayerischen Justizministeriums zum Beispiel verweist auf zwei Urteils-Datenbanken von Unternehmen. Hinweis des Ministeriums: “Die Recherche ist kostenpflichtig! Eine Registrierung beim Anbieter ist erforderlich.” Nordrhein-Westfalen hingegen bietet eine zentrale Online-Datenbank mit Urteilen aller Gerichte im Land an.

Das Durcheinander ist groß. Es fehlt eine zentrale, staatliche Recherchemöglichkeit. Diese Lücke schließen die beiden großen Anbieter Juris und Beck Online (sie haben kostenpflichtige Datenbanken mit je etwa einer Million Urteile) und kleinere wie Jurion (gehört zu Wolters Kluwer, einem Kooperationspartner von SPIEGEL ONLINE) oder Deubner. Die Lücke beschreibt Thomas Hoeren, Richter und Professor für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht in Münster: “Ein Anwalt, ein Journalist oder ein Richter interessiert sich bei der Recherche in einer Sache in der Regel für Urteile in einem bestimmten Themengebiet, bundesweit.” So kann man nur in Bezahl-Datenbanken suchen.

Der Staat verknüpft das Wissen nicht

Der Zustand ist paradox: Jedes Gericht in Deutschland archiviert seine Urteile. Einige Richter stellen Entscheidungen, die ihnen relevant erscheinen, anonymisiert ins Netz. Doch der Staat verknüpft dieses mit hohem Aufwand geschaffene Wissen nicht. Die Urteile sind heute so zugänglich wie Bibliotheken es waren, bevor Bibliothekskataloge ins Internet wanderten. Es nützt wenig, dass man von jedem Urteil eine Kopie gegen Gebühr anfordern kann, wenn man nicht recherchieren kann, dass dieses Urteil existiert.

Eine Datenbank, die das löst, kann ein Entwickler nicht einfach so aufbauen. Die Bundesgerichte untersagen auf ihren Seiten eine kommerzielle Nutzung. Urteile sind zwar gemeinfrei, aber das – so die Argumentation der Gerichte – gilt nicht für Urteilsdatenbanken. Anders gesagt: Das im Jahr 2011 für die Mehrheit der Deutschen alltägliche Recherchewerkzeuge Volltextsuchmaschine gilt bei der Rechtspublizität als Sonderfall, die Papierveröffentlichung ist das Maß der Normalität.

Verlage schließen Verträge mit den Ländern

Weil der Staat mit dieser Rechtsauffassung bisher durchgekommen ist, haben die Anbieter großer Urteilsdatenbanken Verträge mit dem Bund und den Ländern. Kleine Verlage wie Deubner mit der Datenbank Deutsche Rechtsprechung zahlen ohne Rahmenverträge für zugeschickte Urteile nach den Justizkostenverordnungen der Länder. Das macht 2,50 bis 13 Euro je Entscheidung, erklärt der Leiter des Angebots, Wolfram Thiem.

Der Verlag C.H Beck hat mit einigen Ländern Verträge und zahlt ansonsten für die gelieferten Entscheidungen von Bund und Ländern nach den jeweiligen Gebührenordnungen, erklärt Manager Simon Hohoff. Für Bremen und Berlin-Brandenburg betreibt die Firma auch Gesetzesportale.

Die Juris GmbH hat laut Geschäftsführer Sam van Oostrom eine Vielzahl von Dienstleistung- und Autorenverträgen mit öffentlichen Institutionen”. Über die Details will er nicht reden – Geschäftsgeheimnis. Nur so viel: “Jeder Vertrag ist anders, jeder beinhaltet andere Details, das ist sehr komplex.” Die Juris GmbH betreibt im Auftrag vieler Bundesländer deren Urteilsdatenbanken, zum Teil auch Gesetzes-Datenbanken.

Ein Vertrag ist jedoch öffentlich und darin steht Erstaunliches. Die Abmachung der Juris GmbH mit der Bundesrepublik aus dem Jahr 2001 schreibt fest, dass der Staat das Unternehmen bevorzugt behandelt:

 

“Der Bund wird das Material in der für die juris GmbH besonders aufbereiteten Form während der Laufzeit dieses Vertrags nicht ohne Zustimmung der juris GmbH an Dritte zum Aufbau anderer Datenbanken weitergeben.”

Besonders aufbereitet, das heißt: Die Dokumentationsstellen der Bundesgerichte ergänzen Urteile um zusätzliche Informationen (Orientierungssätze, Schlagworte) oder heben wichtige Passagen aus der Entscheidung als sogenannte Leitsätze hervor. Wie aus einem Urteil von 2002 hervorgeht, nutzen sie dazu eine Juris-Dokumentationssoftware. Die Gerichtshöfe des Bundes dokumentieren dem Vertrag zufolge für Juris auch “relevante sonstige Rechtsprechung zu den Rechtsgebieten, für die sie sachlich zuständig sind, sowie Rechtsliteratur”.

Bund garantiert “exklusive Belieferung mit Primärcontent”

In der Jahresbilanz 2009 spricht Juris in dem Zusammenhang von einem Vorteil gegenüber der Konkurrenz: “Das Alleinstellungsmerkmal der juris GmbH ist nach wie vor der vollständige, aktuelle und zuverlässige Nachweis von Primärinformationen wie Gesetze und Gerichtsentscheidungen sowie deren Verlinkung mit Sekundärcontent.”

Verlagsmanager Hohoff vom Konkurrenten C.H. Beck beklagt die Praxis als Bevorzugung: “Juris bekommt qualitativ höherwertige Datensätze von den Gerichten, da diese von den Dokumentationsstellen der Bundesgerichte bearbeitet werden. Diesen Veredelungsaufwand betreibt Beck auf eigene Kosten.”

Die Bundesrepublik garantiert der Juris GmbH nicht nur die “exklusive Belieferung mit Primärcontent” ( Juris-Bilanz 2009), sie bezahlt das Unternehmen auch direkt. 4,248 Millionen Euro überwies der Bund der Juris GmbH 2008 und 2009. Dafür pflegt Juris die Bundesrechtsdatenbank, garantiert den Zugriff und Rechenzentrumsleistung für die Dokumentation, erklärt das Justizministerium auf Anfrage: “Die Vergütung basiert auf diesem Austauschverhältnis. Die Angemessenheit der jeweiligen Zahlungen wird jährlich durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft.”

Seit 2006 steigt der Gewinn jedes Jahr

Schaut man sich die Jahresbilanz der Juris GmbH 2009 an, sieht es unterm Strich für den Staat so aus: Der Bund erhält vom Gewinn der Firma 50,01 Prozent, also etwa 2,9 Millionen Euro. Zieht man diesen Überschussanteil von den Gebühren ab, zahlte der Bund netto 1,28 Millionen Euro für die Leistungen der Juris Gmbh. Zudem arbeiten die Dokumentationsstellen der Gerichte und Ministerien der Juris GmbH zu.

Bei dieser Konstruktion kann man zwei klare Gewinner ausmachen:

  • Der Bund spart sich die Kosten für ein Rechenzentrum und die Software-Entwicklung, die er bei einem kostenlosen Angebot für alle Bürger zahlen müsste.
  • Die Finanzinvestoren: 45,33 Prozent der Gewinne gehen an den Miteigentümer Sdu Holding B. V., einen niederländischen Verlag, der jeweils zur Hälfte den Finanzinvestoren Allianz Capital Partners und AAC Capital Partners gehört. Seit 2006 steigt der Überschuss Jahr für Jahr, er wurde bisher immer komplett ausgeschüttet.

Der Verlust für die Allgemeinheit durch diese merkwürdige Konstruktion ist nicht so einfach zu beziffern. Der Staat bevorzugt einen Anbieter, erschwert Entwicklern mit neuen Ideen den Zugriff auf die Rechtsprechung. Die Teilprivatisierung der Juris GmbH ist nur ein scheinbare Öffnung des Marktes: Zwei große Anbieter dominieren, einen davon bevorzugt der Mehrheitsgesellschafter Bundesrepublik Deutschland mit einem Exklusiv-Vertrag.

Besonders innovativ sind solche Märkte nie.

 

 

{jumi [*5]}

Konrad Lischka

Projektmanagement, Kommunikations- und Politikberatung für gemeinnützige Organisationen und öffentliche Verwaltung. Privat: Bloggen über Software und Gesellschaft. Studien, Vorträge + Ehrenamt.
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